Tale · Flemming Meyer · 10.09.2010 Landesentwicklungsplan

Die Landesregierung strebt nun den Endspurt an, um den Entwurf des LEP noch in diesem Monat rechtskräftig werden zu lassen. Nicht alles was lange währt, wird endlich gut. Das trifft aus Sicht des SSW zumindest auf den Entwurf des LEP zu.
Will man dem Ganzen überhaupt etwas Positives abgewinnen, dann nur, dass mit dem Instrument für das Land und die kommunale Ebene die notwendige Planungssicherheit geschaffen wird.

Inhaltlich stehen wir wichtigen Punkten im LEP aber immer noch kritisch gegenüber.
Einer der strittigsten Punkte im LEP war die Berücksichtigung des demografischen Wandels – sprich der Wohnungsbauentwicklung. Hier gibt der LEP den Rahmen vor. Dies ist aber nur als Übergangslösung, bis zur geplanten Kommunalisierung der Regionalplanung gedacht. Danach ist die kommunale Familie aufgefordert, einen Rahmen für die Siedlungsentwicklung festzulegen. Aus Sicht des SSW, muss der vom LEP vorgegebene Rahmen sich dann auch in den Regionalplänen widerspiegeln. Die Streichung des Einvernehmensvorbehaltes durch die Landesplanung für die Festlegung eines Rahmens durch die Regionalplanung lässt aber befürchten, dass dies so nicht eingehalten wird. Auch die Möglichkeit, dass Gemeinden ohne Beteiligung eines Zentralen Ortes ihre Wohnungsbauentwicklung mit Nachbargemeinden abstimmen oder das einzelne Gemeinden den Rahmen auch überschreiten können, macht deutlich, dass der demografische Wandel von der Landesregierung in keinster Weise nachhaltig berücksichtigt wird. Der Tenor von „Freiwilligkeit und Kooperation“ wird dazu führen, dass die Gemeinden in einen ruinösen Wettbewerb treten. Gleiches gilt im übrigen auch für die Ausweisung von Gewerbegebieten. Das hat mit Landesplanung und Steuerung nichts zu tun. Statt dessen wird dies zu einer Zersiedelung der Landschaft und leer stehenden Baugebieten und Gewerbeflächen führen.

Maßgeblich für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes ist die Verkehrsinfrastruktur. Entlang der aufgeführten Entwicklungsachsen sollen sich Gewerbegebiete von überregionaler Bedeutung entwickeln können. Dies halten wir für durchaus sinnvoll. Nachvollziehbar ist daher auch, dass die Ost-West-Verbindungen als Hauptverbindungsachsen der Entwicklungsachsen aufgeführt sind.
Bedauerlicherweise ist im Bereich des Schienenverkehrs – zu der „Jütlandroute“ - festzustellen, dass der vorliegende Entwurf hinter dem ersten Entwurf zurücksteht. Soll heißen, dort war noch die Rede von einem Ersatzbauwerk über den Nord-Ostsee-Kanal für die Eisenbahnbrücke in Rendsburg. Aber aufgrund der Instandsetzung der Brücke ist jetzt nicht mehr die Rede davon. Das ist Flickschusterei mit dem sich das Nadelöhr nicht beheben lässt.

Die Ausweisung neuer Eignungsgebiete für die Windenergienutzung, auf somit 1,5% der Landesfläche, halten wir durchaus für sinnvoll. Hierbei bedarf es weiterhin einer landesweiten Steuerung durch festgelegte Kriterien. Nur so kann jeder Kreis für sich festlegen, wo und wie viele Windkraftanlagen gebaut werden dürfen. Bereits in der letzten Debatte zum LEP haben wir deutlich gemacht, dass die Verteilung auf die Kreise unterschiedlich ausfällt. Soll heißen, die Kreise, die die Potentiale für mehr Windkraft haben, sollen dann die Möglichkeit für sich nutzen können.
Im Gegensatz zu den Eignungsflächen für Windenergienutzung sagt der LEP nichts zur Nutzung von Biomasse oder Photovoltaik aus. Wir brauchen für diese beiden Bereiche klare Richtlinien wo und wie viele Anlagen errichtet werden dürfen. Hier brauchen wir eine klare Steuerung durch die Landesplanung analog zur Windenergie. Mittlerweile gilt auch für Biomasseanlagen und Photovoltaikfreiflächen Wildwuchs zu verhindern.

Noch ein Wort zur zukünftigen Organisation für die Erarbeitung der Regionalpläne. Wir sehen einen regionalen Planungsverbund – also quasi einen Zweckverband – nicht als der Weisheit letzter Schluss an. Die kommunalen Erfahrungen mit diesem Mittel, insbesondere was Bürgerbeteiligung und Einfluss der gesamten Kommunalpolitik angeht, sind eher schlecht. Deshalb meinen wir, dass eigenständige Kreise und kreisfreie Städte gemeinsam Arbeitsgruppen bilden sollten, die sich mit ihren gewählten Gremien rückkoppeln. So ist die Kommunalpolitik in Gänze eingebunden. Planungsverbände wären hier - genauso wie Zweckverbände auf gemeindlicher Ebene - nicht der richtige Weg.

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