Tale · Flemming Meyer · 12.11.2003 Landesministergesetz

In einem wichtigen Punkt teil der SSW voll und ganz die Meinung von CDU und FDP: Es ist einfach nicht hinnehmbar, dass der Schleswig-holsteinische Landtag nach dem Urteil des Oberwaltungsgerichts vom 16.3.2001 erst jetzt über die Folgen informiert wurde. Bereits Anfang Mai 2001 wusste das Finanzministerium über das Urteil Bescheid und Ende Mai 2001 auch das Kabinett.

Ich muss den Kollegen Thorsten Geißler und Rainer Wiegand Recht geben, dass es sich schon sehr merkwürdig anhört, wenn die Landesregierung in der Antwort zu ihrer Kleinen Anfragen erklärt, es habe sich bei den Folgen des Urteils um „reines Verwaltungshandeln im Einzelfall“ gehandelt, und dass man eine Änderung des Bundesversorgungsrechts hat abwarten wollen. Mit der Folge, dass man erst einmal nichts tat.

Das Ergebnis ist jetzt, dass die Landeskasse zusätzlich 267.000,-€ an Ministerpensionen zahlen musste. Dabei geht es gar nicht so sehr um die Höhe der Summe, sondern viel mehr um das Prinzip. Denn es kann nicht sein, dass bei einem Landesminister, der vorher Beamter war, die Versorgung so berechnet werden darf, als ob er während der gesamten Vordienstzeit als Beamte bereits Minister gewesen wäre.

Diese zusätzlichen Pensionen, die ehemalige Minister auf diese Weise erhalten können, sind den Bürgerinnen und Bürger nicht zu vermitteln – und das nicht nur in diesen Krisenzeiten.

Das hätte der Landesregierung bereits im Frühsommer 2001 klar sein müssen, und man hätte erwar-ten können, dass bereits damals der Landtag zeitnah informiert worden wäre. Dann hätte wir bereits vor zwei Jahre ein entsprechendes Gesetz verabschieden können.

Das geschieht nun spät, aber nicht zu spät. Der vorliegende Gesetzentwurf wird die Überversorgung der Minister beenden und dem ursprünglichen Willen des Gesetzgebers genüge tun. Denn auch, wenn das Oberverwaltungsgericht seine Entscheidung auf einen Verweis im Landesministergesetz aus dem Jahre 2000 stützt, so war es der Wille des Landesgesetzgebers, anderweitige Dienstzeiten nur für maximal fünf Jahre anzuerkennen. Mit anderen Worten: Der Gesetzentwurf der Landesregierung sorgt jetzt dafür, dass sich die Pensionen für Minister wieder in angemessenen Grenzen halten.

Die ganze Sache ist natürlich wieder einmal nicht dem Ansehen der Politikerinnen und Politiker dienlich. Denn in einer Zeit, wo jeden Tag über neue finanzielle Opfer für die Menschen im Lande diskutiert wird, macht es schon einen katastrophalen Eindruck, wenn ein ehemaliger Minister seine – im voraus schon nicht geringen Versorgungsbezüge - durch so eine Gerichtsentscheidung nochmals stark verbessern kann. Dabei war es problematisch, dass das Ministergesetz solche Lücken zugelassen hatte, und dass beinahe zwei Jahre vergingen, bevor diese Lücke behoben wurde. Das kön-nen wir uns einfach nicht leisten. Daher meinen Dank an Finanzminister Dr. Stegner, dass er zügig versucht hat, diese Gesetzeslücke zu schließen.

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