Tale · Flemming Meyer · 16.11.2011 Lars Harms TOP 11 - Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes zur Neuordnung des Glücksspiels (Glücksspielgesetz)

Es wird hier sicher kaum jemanden verwundern, dass der SSW das Anliegen der SPD voll und ganz unterstützt. Das Glücksspielgesetz von CDU und FDP darf nicht in Kraft treten, weil Gewinninteressen und nicht der Schutz der Spieler im Vordergrund stehen. Wir können nicht hinnehmen, dass Schleswig-Holstein zum Einfallstor für die Glücksspielindustrie wird. Wenn auch nicht alle Glücksspielangebote das gleiche Suchtpotential haben, ist trotzdem keine Spielform ohne Gefahren für den Konsumenten. Hier ist und bleibt der Staat in der Verantwortung, diese Risiken ordnungsrechtlich einzudämmen. Die Landesregierung muss ihre Irrfahrt in Sachen Glücksspiel ein für allemal beenden und dem Staatsvertrag der anderen 15 Bundesländer beitreten.

Dabei ist und bleibt es ohne Zweifel eine sehr anspruchsvolle Aufgabe, das Glücksspiel gesetzlich zu regeln. Man mag versucht sein, Dinge, die besonders schwer in den Griff zu bekommen sind, einfach freizugeben anstatt sie zu kontrollieren. Doch damit nimmt man ein großes Risiko in Kauf. Aus Sicht des SSW muss eine Regelung in diesem Bereich in allererster Linie dem Spielerschutz dienen. Wir bleiben dabei: Glücksspielangebote müssen begrenzt und so streng wie möglich kontrolliert werden. Mit Blick auf den Verhandlungsverlauf zum Glücksspielstaatsvertrag müssen wir deshalb unweigerlich feststellen, dass die erpresserische Haltung unserer Landesregierung bereits erheblichen Schaden angerichtet hat: Anstatt der ursprünglich 7 sollen laut aktuellem Entwurf 20 Lizenzen für Anbieter von Online-Sportwetten vergeben werden. Damit wird der Markt weiter geöffnet und das Angebot viel stärker ausgeweitet, als ursprünglich geplant.

Auch wenn das Grundprinzip des staatlichen Monopols im Kern erhalten bleibt, hat also auch der Staatsvertragsentwurf der anderen 15 Länder seine Schwächen. Auch hier wird nicht mit letzter Konsequenz der Schutz der Spieler verfolgt. Im Vergleich zum Glücksspielgesetz unseres Landes wird die Öffnung des Marktes allerdings weit weniger radikal betrieben. Wir begrüßen vor allem, dass es weder Online-Poker noch Casinospiele im Internet geben soll. Denn diese Spielformen haben nachweislich ein enormes Suchtpotential. Und ganz allgemein ist die Beschränkung des Glücksspielangebots der richtige Weg. Der SSW bleibt dabei: Es ist bedauernswert, dass wir mit der Teilliberalisierung im Staatsvertrag von der Leitlinie eines kleinen, konsequent regulierten Glücksspielmarkts in staatlicher Hand abweichen. Doch der Beitritt zum Regelwerk der 15 anderen Bundesländer ist allemal besser, als das Glücksspielgesetz von CDU und FDP.

Im Grundsatz legt sich die EU im Übrigen ausdrücklich nicht fest, ob Regelungen zum Glücksspiel in den Mitgliedstaaten in Richtung einer Liberalisierung oder eines strikten - aber wirkungsvollen - Monopols gehen sollen. Nicht die Liberalisierung, sondern eine zuverlässige Regulierung des Markts für Online-Glücksspieldienste ist die vorgegebene Zielsetzung aus Brüssel. Und dabei muss der Schutz der Spieler und Verbraucher eine wichtige Rolle spielen. Nach unserer Auffassung sollte man deshalb nicht nur fragen, wie man die enormen Umsätze im Wettbereich wirkungsvoll besteuern kann – sondern vor allem danach, wie man diesen Bereich wirkungsvoll eindämmt. Denn hier wie auch in allen anderen Bereichen des Glücksspiels gilt: Je größer das Angebot, desto mehr Spieler und desto größer die individuellen und sozialen Folgeschäden.

Das Glücksspielgesetz der Regierungsfraktionen birgt nicht nur Gefahren für die Spieler, die ihren Spieltrieb in Zukunft ohne Einschränkung ausleben können. Auch das Ansehen Schleswig-Holsteins und die zukünftige Zusammenarbeit mit den anderen Bundesländern sind gefährdet. Der angekündigte Umzug des Lottounternehmers Faber mag vordergründig Mehreinnahmen bringen. Doch wir sehen die Gefahr, dass sich diese Form der Standortpolitik rächen wird. Genau diese Art des Wettbewerbsföderalismus haben wir alle in der Vergangenheit aufs Schärfste verurteilt. Und nicht zuletzt am Beispiel Messe Husum wird deutlich, dass eine solche Politik negative Konsequenzen haben kann.

Die Liberalisierung, die die Landesregierung mit dem Glücksspielgesetz erreichen will, ist der falsche Weg. Ein umfassender Spielerschutz muss bei einer Neuregelung das höchste Ziel sein. Und das Glücksspielgesetz wird dieser dringlichsten Aufgabe ganz einfach nicht gerecht.

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