Tale · Flemming Meyer · 03.04.2003 Liberalisierung Ladenschluss

Immer wieder wird in der öffentlichen Debatte über die wirtschaftliche Situation des Standortes Deutschland festgestellt, dass vor allem die lahmende Binnenkonjunktur gravierende Auswirkungen auf die Zukunft von Unternehmen und Arbeitsplätzen hat. Das heißt, dass wir auf der einen Seite dafür sorgen müssen, dass die privaten Haushalte – und hier vor allem die ärmeren Schichten, deren Konsumquote sehr hoch ist – über ein entsprechendes Einkommen verfügen und dass auf der anderen Seite, Anregungen zum Konsum gegeben werden.
Was diese Anregungen angeht, kann der Gesetzgeber eigentlich nicht viel machen. Schließlich kann man den Unternehmen nicht vorschreiben was sie produzieren sollen und wie sie es anbieten. Was der Gesetzgeber aber kann ist, die gesetzlichen Rahmenbedingungen so gestalten, dass Konsum leichter möglich wird. Die Liberalisierung des Ladenschlusses ist genau eine solche Möglichkeit, die der Gesetzgeber nutzen kann und muss. Wenn die Läden länger offen sind, entstehen mehr Möglichkeiten zum Konsum. Durch dieses Mehr an Möglichkeiten, schaffen wir die Basis, Arbeitsplätze zu erhalten oder gar auszubauen. Mit einer einfachen Deregulierung können wir es schaffen, neben den bestehenden Arbeitsplätzen weitere zu schaffen. Und ich stelle ausdrücklich fest, dass auch neue Teilzeitarbeitsplätze möglich wären.
Die Menschen verstehen es nicht, wenn man an den alten engen Ladenöffnungszeiten weiter festhält. Auch Argumente wie, die erweiterten Arbeitszeiten und möglicher Schichtdienst lassen sich nicht mit dem Familienleben vereinbaren, ziehen nicht. Millionen von Menschen haben andere Arbeitszeiten als zwischen 8 und 16 Uhr. Und alle diese Menschen werden nicht rechtlos dadurch. Natürlich besteht weiterhin eine Rahmengesetzgebung und oft eine Tarifbindung, die unverhältnismäßige Arbeitszeiten ausschließen. Und alle diese Menschen sind damit gut klar gekommen.
Wir haben uns aber auch überlegt, ob eine Liberalisierung des Ladenschlusses nicht gerade die klei-nen Unternehmen besonders hart trifft. Aber bisher haben wir nur positive Rückmeldungen gehabt, wenn es um die Freigabe der Ladenöffnungszeiten ging. Gerade kleinere Geschäfte sehen auch Chancen in der Flexibilisierung ihrer Öffnungszeiten; kann man sich doch so eher den Bedürfnissen seiner speziellen Kundschaft anpassen. Unsere Nachfragen bei Wirtschaftsorganisationen haben er-geben, dass die Freigabe des Ladenschlusses durchaus mit breiter Mehrheit begrüßt wird.
Wenn es also um die Aufhebung der Ladenöffnungszeiten an Werktagen geht, dann geht es vor allem um die Ausnahmeregelungen. Unter Punkt drei wird die wichtigste Ausnahmeregelung genannt. Die Bäderregelung hat sich in den touristischen Hochburgen und manches mal auch darüber hinaus zu einem wichtigen Standbein der regionalen Wirtschaft entwickelt. Diese Regelung würde bei einer völligen Aufhebung des Ladenschlussgesetzes gleich mit aufgehoben werden. Es könnte also nicht mehr am Sonntag verkauft werden. Daher muss auf jeden Fall sicher gestellt sein, dass die Bäderregelung als gesetzliche Regelung weiter bestehen bleibt.
In diesem Zusammenhang bitte ich auch daran zu denken, dass in Grenznähe nach Dänemark der Grenzhandel ebenfalls geöffnet ist und dessen Bestand nicht unmaßgeblich auch von der Sonntags-öffnung abhängig ist. Für diese Betriebe muss ebenfalls die Sonderregelung beibehalten werden.
Bei Punkt zwei des Antrages bin ich unsicher, was hiermit gemeint ist. Wenn gemeint ist, dass beide Länder, Hamburg und Schleswig-Holstein, einheitlich die völlige Freigabe des Ladenschlusses, wie er in Punkt 1 gefordert wird, umsetzen sollen, glaube ich nicht, dass es ein großes Problem sein dürfte. Die schwarz-gelbe Regierung in Hamburg wird sicherlich ebenfalls für die völlige Liberalisierung sein. Wenn gemeint sein sollte, dass die konkreten Öffnungszeiten in der Metropolregion Hamburg gleich sein sollen und dass die Landesregierung hier regelnd eingreifen soll, so meine ich, dass dies der Markt – sprich die Unternehmen – selber entscheiden können und müssen.
Als vierter Punkt wird noch gefordert, die bisherigen Regelungen für Sonn- und Feiertage beizube-halten. Dieser Forderung können wir uns anschließen. Trotzdem möchte ich nochmals darauf hin-weisen, dass möglicherweise dann nicht die Aufhebung des Ladenschlussgesetzes, sondern seine Novellierung ein besserer Weg wäre, die bisherigen Ausnahmeregelungen abzusichern. In jedem Fall werden die Regelungen zum Ladenschluss modifiziert werden und daher muss die Landesregierung, wie im Antrag gefordert, die notwendigen Vorbereitungen schnellstmöglich treffen.

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