Tale · 25.03.2022 Mehr Flexibilität für die Feuerwehren im Land

„Ohne euch wäre Schleswig-Holstein um so vieles ärmer.“

Rede zu Protokoll gegeben


Lars Harms zu TOP 2 - Gesetz zur Änderung des Brandschutzgesetzes (Drs. 19/3250, 19/3620)
Was tun, wenn es brennt? Na klar, die Feuerwehr rufen. Damit die dann auch schnell vor Ort ist, braucht es viele freiwillige Helfer und eine gute Ausrüstung. Wie Sie wissen, bilden freiwillige, also ehrenamtliche Feuerwehren, bei uns im Land eine deutliche Mehrheit. Ein Ehrenamt, mit ganz besonderer Bedeutung. Aber auch mit ganz besonderen Voraussetzungen, wie etwa die Verfügbarkeit rund um die Uhr beziehungsweise die unvorhersehbare Terminlage. Das bringt so manche Herausforderung mit sich. Auch wir als Landespolitik haben uns mit diesen Herausforderungen immer wieder befasst und versuchen Lösungsmöglichkeiten zu finden, etwa für Fragen der Infrastruktur oder Nachwuchsgewinnung. Es ist schön, dass in vielen Punkten diesbezüglich, parteiübergreifend Einigkeit herrscht. Den Gesetzentwurf der Landesregierung können wir als SSW grundsätzlich unterstützen. Hier geht es um eine ganze Reihe von Änderungen, die das Agieren der Wehren im Land stärken soll. Dabei geht es um Neuerungen, die vor allem für mehr Flexibilität sorgen sollen. So soll etwa die Zusammenarbeit von Berufsfeuerwehren mit freiwilligen Feuerwehren passgenau geregelt werden. 
Mit dem hier vorliegenden Gesetz, soll eine Integration von verpflichteten Mitgliedern in eine Freiwillige Feuerwehr ermöglicht werden.  Dies soll lediglich als Option dienen, keinesfalls als Standard. Zudem wird ermöglicht, dass Kassenprüfer oder Schriftführer nicht mehr zwingend Mitglied der jeweilig freiwilligen Feuerwehr sein müssen. Auch so bekommen die Ehrenamtlichen mehr Spielraum und Flexibilität. Hier kann man seine Solidarität zum Ausdruck bringen, ohne aktives Mitglied im klassischen Sinne sein zu müssen. Und auch die Altersklassen werden in diesem Fall gestrichen. Auch wer 68 Jahre alt ist, kann sich hier vom Schreibtisch aus für die Verwaltung der Wehren einsetzen. 
Zudem wird auch in Bezug auf die Inhalte mehr Flexibilität gewährt. So soll administrative Arbeiten vereinfacht werden und Gemeinden können zukünftig auch bei Mitgliedern von freiwilligen Feuerwehren Entschädigungen und Ersatzansprüche pauschal abrechnen. Bislang konnten sie das nur für Wehrführungen. Alle anderen mussten ihre Auslagen bislang nachweisen. Hier wird also für eine spürbare Entlastung gesorgt. Insgesamt eine brauchbare Neuerung, die hoffentlich für Erleichterung und Freude im Dienst sorgen wird. In diesem Zusammenhang möchte ich hier im Namen der Abgeordneten des SSW allen ehrenamtlichen Wehrmitgliedern nochmal ausdrücklich danken. Was Sie gemeinsam leisten, ist enorm und hat Anerkennung und Würdigung verdient. Und dabei möchte ich auch noch gesondert den vielen Kindern und Jugendlichen danken, die sich hier engagieren. Ihr seid mit so viel Begeisterung dabei und leistet dazu einen so wertvollen Beitrag für uns alle. Tragt diese Begeisterung weiter, an die Kameradinnen und Kameraden, in euren Familien, bei Freunden und Bekannten. Teilt diese Begeisterung mit ihnen. Denn eins ist jetzt schon klar: Ohne euch wäre Schleswig-Holstein um so vieles ärmer. Daher nochmal vielen Dank an alle, die sich hier Tag und Nacht für die Gemeinschaft einsetzen.   

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