Tale · Flemming Meyer · 19.11.2015 Mit dem Wohnraumförderungs-Programms 2015 bis 2018 haben wir die soziale Wohnraumförderung im Visier

Flemming Meyer zu TOP 23 - Schaffung von bezahlbarem Wohnraum

Dass wir uns in dieser Wahlperiode bereits öfter mit dem Thema Schaffung und Förderung von Wohnraum befasst haben, macht deutlich, dass es hierbei um ein politisches Thema geht, wo Handlungsbedarf besteht. Dies bestreitet niemand. 

Es gibt aber auch Gründe, für diesen Engpass und der ist, wie so häufig, in den Fehlern der Vergangenheit zu finden. Diese Fehler holen uns nun ein. 

Anstatt dafür zu sorgen, dass bezahlbarer Wohnraum vorgehalten und gebaut wird, wurden seinerzeit Bürokomplexe oder teures Eigentum gebaut. Solche Fehler holen uns jetzt ein.

Nicht erst seit dem Flüchtlingszustrom stehen wir vor dem Problem, dass uns bezahlbarer und angemessener Wohnraum fehlt. Dieses Problem spüren wir seit Jahren, aber der Druck ist gewachsen. Nun ist es ja nicht so, dass wir dem untätig zugesehen haben. Denn es ist tatsächlich unschwer zu erkennen, dass sich in Sachen Wohnraumförderung bei uns im Land gerade sehr viel bewegt. Von den verschiedensten Seiten, von privat sowohl als auch öffentlich, wird kräftig agiert. Wir sorgen dafür, dass dies so fortgesetzt werden kann. 

Mit der Errichtung des Wohnraumförderungs-Programms 2015 bis 2018 haben wir für Schleswig-Holstein ein Finanz-Programm auf die Beine gestellt, dass insbesondere die soziale Wohnraumförderung im Visier hat. Das Programmvolumen für die soziale Wohnraumförderung beläuft sich jährlich auf 90 Mio. Euro – über den gesamten Planungszeitraum gesehen sind dies 360 Mio. Euro. Zudem sind für das Projekt „Neues gemeinschaftliches Wohnen für Flüchtlinge“ mindestens 20 Mio. Euro vorgesehen. 

Wichtig ist, dass dieses Programm flexibel auf die verschiedenen Regionen und Bedarfe im Land angewendet werden kann. Denn der Wohnungsmarkt in Schleswig-Holstein lässt sich nicht über einen Kamm scheren. Die Bevölkerungsstrukturen und die Bedarfe im ländlichen Raum sind anders als in den Städten. Mit dem Programm werden die kommunalen bzw. regionalen Förderbudgets fortgesetzt. Damit gewährleisten wir der kommunalen Ebene Planungssicherheit in Bezug auf die Wohnraumförderung. 

Doch jedes Förderprogramm ist nur so effektiv wie es die Rahmenbedingungen zulassen. Wenn es jetzt darum geht, zügig Wohnraum zu schaffen, dann müssen auch die entsprechenden rechtlichen Vorgaben dieser Zügigkeit angepasst werden. Das hat die Landesregierung bereits getan. Das Innenministerium hat jüngst einen Leitfaden herausgegeben, zum erleichterten Bauen von Wohnungen und Unterkünften in Schleswig-Holstein. Der Leitfaden gibt Hinweise zugunsten kurzfristiger und zügiger Planungs- und Umsetzungsszenarien und richtet sich entsprechend an die Kommunen und Investoren. Er beinhaltet eine aktuelle Auflistung – November 2015 – von rechtlichen Rahmenbedingungen, Vereinfachungen, Klarstellungen und Hinweisen auf Standardabsenkungen. Es gibt sie also bereits, die Vereinfachungen und Standartabsenkungen. Und es kann durchaus sein, dass künftig weitere Möglichkeiten gefunden werden. Jedoch ist dies eine Gratwanderung. Denn eingeführte Standards haben meistens ihre Berechtigung. Daher sollte immer abgewogen werden, wieweit Vereinfachungen und Standardabsenkungen der Sache letztendlich noch dienen.

Alles in allem, möchte ich festhalten, dass der Wohnungsbau dank der Initiativen aus dem Innenministerium immer noch auf einem guten Weg ist und dass es jetzt insbesondere auf die kommunalen Planungsprozesse ankommt, wie sich der Wohnungsbau vor Ort entwickelt. 

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