Tale · Flemming Meyer · 28.08.2003 Modernisierung der Hochschulen

Die Expertenkommission zur Entwicklung der Hochschulen hat eine gute Vorlage geliefert, die jetzt veredelt werden muss. In der öffentlichen Diskussion ging es bisher überwiegend um Standorte. Das ist auch legitim, denn Hochschulpolitik ist nun einmal auch Strukturpolitik; solche Entscheidungen betreffen sehr viele Menschen innerhalb und außerhalb der Hochschulen. Leider haben wir zur Frage der Standorte bislang wenig von der CDU gehört, obwohl es gerade in diesem Bereich noch Diskussionsbedarf gibt.

Aber immerhin bezieht die Union jetzt Stellung zu anderen wichtigen Fragen der Hochschulreform. Allerdings, was uns die größte Oppositionspartei heute als ihr Konzept für die Modernisierung der Hochschulen präsentiert, ist nicht viel mehr als der dritte Aufguss von Forderungen, die schon von der Landesregierung auf den Weg gebracht wurden oder im Landtag abgelehnt worden sind.

Zum Thema Autonomie der Hochschulen macht die CDU eine Reihe von Vorschlägen, die wir in den letzten Monaten teilweise mehrmals hier im Plenum diskutiert haben. Deshalb muss ich mich wiederholen.

Wir meinen nach wie vor, dass die Hochschulen die Möglichkeit erhalten sollen, bei zulassungsbeschränkten Studiengängen einen Teil der Studierenden nach eigenen Kriterien auszuwählen. Der SSW meint aber nicht, dass dieses die ZVS überflüssig macht. Neben der Auswahl der Hochschulen muss es auch weiterhin politisch definierte Auswahlkriterien geben. Die Interessen der Hochschulen an Auswahl dürfen nicht gegen Kriterien der Chancengleichheit und der sozialen Gerechtigkeit ausgespielt werden.

Andere Vorschläge der CDU, wie die größere Autonomie in der Personalpolitik oder die dezentrale Genehmigung von Studien- und Prüfungsordnungen, sind bereits von der Regierung auf den Weg gebracht. Die entsprechenden Änderungen des Hochschulgesetzes werden zur Zeit im Bildungsausschuss diskutiert und die entsprechenden Eckpunkte des Hochschulvertrags sind bereits mit der Landesrektorenkonferenz ausgehandelt.

Einigkeit besteht darüber, dass wir Lotsen brauchen, die dafür Sorgen, dass die Hochschulen in Schleswig-Holstein nicht auf Kollisionskurs kommen. Es macht Sinn zukünftig einen Hochschulbeirat einzurichten, der die übergeordnete Sicht auf die Hochschullandschaft in Schleswig-Holstein beratend vertritt. Dies war ja auch letztlich der Grund dafür, dass wir die Erichsenkommission gebraucht haben, um weiter zu kommen. Allerdings kann und darf eine solches Gremium nicht die Politik ersetzen. Die Verantwortung muss beim Landtag bleiben.

Für die Finanzierung der Hochschulen hat die Erichsenkommission mit ihren Vorstellungen von 5-Jahres-Verträgen, leistungsbezogener Mittelvergabe und einem Innovationsfonds einige Meilensteine aufgezeigt. Diese Instrumente können dazu beitragen, den Hochschulen finanzielle Planungssicherheit zu geben und neue Entwicklungen zu fördern. Das hat auch die Landesregierung erkannt, die mit den Änderungen des Landeshochschulgesetzes und dem Hochschulvertrag bereits den CDU-Forderungen vorgegriffen hat.

Was wir nicht nachvollziehen können, ist die Präferenz für Studiengebühren. Zum diesem Thema möchte ich heute nicht mehr viel sagen, denn wir haben uns schon im Mai und im Juni hier im Landtag damit auseinandergesetzt und die dritte Debatte hat wenig Neuigkeitswert. Es bleibt dabei: Der SSW lehnt Studiengebühren für das Erststudium ab.

Der CDU-Antrag zur Modernisierung der Hochschulen trägt wenig zum Fortschritt der Hochschulereform bei. Viele Forderungen sind von der Wirklichkeit überholt worden, bevor der Antrag eingereicht wurde. Andere sind in den letzten Monaten schon mehrfach von diesem Hause abgelehnt worden. Da uns der CDU-Antrag also nicht wirklich weiter bringt, werden wir für den Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen stimmen. Dieser gibt uns zumindest die Gelegenheit, kritisch zu verfolgen, wie die Regierung schon jetzt die CDU-Forderungen umsetzt.

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