Tale · Flemming Meyer · 19.03.2010 Nachhaltigkeitsbericht 2009

Der vorliegende Nachhaltigkeitsbericht ist der zweite Bericht zum Thema Nachhaltigkeitsstrategie, mit dem sich der Landtag zu befassen hat. Der erste Bericht wurde dem Parlament Ende 2002 zugeleitet – er hatte die Überschrift „Zukunftsfähiges Schleswig-Holstein“ und war stark geprägt von der Frage, wie erreicht werden kann, dass die Ziele der Agenda 21 in die Arbeit aller gesellschaftlicher Bereiche hineinfließen kann.

Konkret ging aus dem damaligen Bericht hervor, wie wichtig es für die Aktivitäten auf kommunalem Niveau war, dass sie von den Agenda 21-Büros der Umweltakademie des Landes begleitet wurden. Soll heißen: Wenn verhindert werden soll, dass die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie nicht ins Unverbindliche abgleitet, dann muss sichergestellt werden, dass alle gesellschaftlichen Ebenen sich dieser Verpflichtung annehmen. Es reicht also nicht aus zu sagen, dass man den Dialog mit anderen Akteuren sucht. Der ist natürlich auch wichtig, er muss aber auch verbindlich gestaltet werden – ansonsten bleiben nur die schönen Worte.

Der SSW erwartet mit anderen Worten vom federführenden Ministerium, dass es Konzepte für die weitere Umsetzung der schleswig-holsteinischen Nachhaltigkeitsstrategie entwickelt. Dass diese Strategie vor dem Hintergrund der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie des Bundes und der EU zu sehen ist und letztlich - global gesehen – als Grundlage die Agenda 21 der UNO und die Klimabeschlüsse von Rio hat, ist eine Selbstverständlichkeit. Denn genau diese Rahmenbedingungen machen die Bedeutung der schleswig-holsteinischen Nachhaltigkeitsstrategie deutlich. Daher ist es aus Sicht des SSW weiterhin notwendig daran festzuhalten, dass die Landesregierung einmal pro Legislaturperiode über den Prozess der Umsetzung zu berichten hat.

Der Bericht geht von fünf Leitthemen für eine nachhaltige Entwicklung aus; für jede Leitlinie werden Leitlinien formuliert und Ansprechpartner für den weiteren Dialog genannt. – So weit, so gut.

Für die weitere Arbeit des Parlaments wäre es meines Erachtens aber wünschenswert mit einer etwas „problemorientierteren“ Darstellungsweise. Dazu ein konkretes Beispiel: Wenn unter der Überschrift „Gestaltung des demographischen Wandels für ein zukunftsfähiges Wohnen, Leben und Arbeiten“ auf den Landesentwicklungsplan des Landes verwiesen wird, dann reicht es aus Sicht des SSW nicht aus, einfach das Instrument der Landesplanung zu beschreiben. Hier fehlt eine Einschätzung seitens des Ministeriums wie die aktuellen Überlegungen der Regierungskoalition mit dem Anspruch der Nachhaltigkeit zusammenpassen.

Die zentrale Frage lautet also: Woran erkennen wir, ob die gesteckten Ziele erreicht wurden oder ob wir sie noch erreichen können? Dafür werden Instrumente und Kriterien zur Messung benötigt. Aus diesem Grund sehe ich den Anhang als zentralen Punkt des Berichts.
Die dort aufgeführten Indikatoren, mit den dazugehörenden Zielen, Evaluierungen und Bewertungen machen es erst möglich, sich ein Bild über den Nachhaltigkeitsstatus des Landes zu machen. Im Bericht wird darauf hingewiesen, dass ein Bedarf an weiteren Indikatoren besteht, um Erfolge und Misserfolge messbar zu machen. Ich denke, dass wir diesen Punkt im Ausschuss näher erörtern sollten.

Der SSW begrüßt, dass auch die Umsetzung minderheitenpolitischer Ziele zu den Indikatoren gehört. Gleichwohl macht nicht zuletzt dieses Beispiel deutlich, dass an den Indikatoren nachgearbeitet werden muss, damit sie eine Aussagekraft erhalten, die über die reine Feststellung hinausreicht. Überlegenswert ist weiterhin, ob wir nicht auch noch andere Indikatoren benötigen, um für Schleswig-Holstein eine nachhaltige Entwicklung sicher zu stellen. Denn vollständig ausgeklammert ist der Bereich des Gender Mainstreaming und damit einher gehend der Ansatz des Gender Budgetting. Soll heißen: die Frage, wie mehr Geschlechtergerechtigkeit beim Einsatz gesellschaftlicher Ressourcen erreicht werden kann.

Und ein Letztes möchte ich anmerken: Auch wenn viele der im Bericht genannten Leitlinien ausführlich beschrieben werden, fehlt mir der konkrete politische Ausblick der Landesregierung, wie sie die Nachhaltigkeitsstrategie in Schleswig-Holstein in alle Ebenen transportieren will. Es wird zwar auf die Nachhaltigkeitskonferenz vom April des letzten Jahres hingewiesen, aber dass kann’s doch nicht gewesen sein. Ich gebe der Landesregierung Recht, dass wir ein gesamtgesellschaftliches Umdenken benötigen, aber dann brauchen wir auch Butter bei die Fische.

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