Tale · Flemming Meyer · 04.06.1999 Nationalparkgesetz Wattenmeer

Um eine detaillierte Begründung für den 1985 eingerichteten Nationalpark Wattenmeer" zu bekommen, wurde 1989 von der Bundes- und Landesregierung gemeinsam das Großforschungsvorhaben - Ökosystemforschung-Wattenmeer" - in Auftrag gegeben. Als 1996 der Ökosynthesebericht vorgelegt wurde, hat dieser für große Aufregung an der Westküste gesorgt. Das wissen wir alle.
Seit dem hat es einen bundesweit einmaligen Anhörungsprozeß zum Synthesebericht gegeben. Dieses war ein langer und - wie ich meine - im großen und ganzen konstruktiver Prozeß. Und ich bin der Auffassung, daß dieser Prozeß ein wichtiger Schritt zur Weiterentwicklung des Nationalparks war und daß er in Zukunft ständig weiter geführt werden sollte.
Im Januar diesen Jahres wurde vom Kabinett ein Gesetzentwurf zum Nationalpark verabschiedet, und in das formelle Anhörungs- und Beteiligungsverfahren eingebracht. Insgesamt wurden 83 Stellungnahmen zur Beurteilung im Umweltministerium eingereicht. Es ist lobenswert, daß es der Landesregierung gelungen ist - trotz der anfänglich unglücklichen Informationspolitik - durch die Anhörung der Nationalpark-Kuratorien die Bürgerinnen und Bürger an der Westküste im Gesetzesprozeß umfassend mit einzubinden. Das spiegelt sich letztendlich auch in den Stellungnahmen der Nationalparkkuratorien und der Kreistage in Nordfriesland und Dithmarschen wieder. Überwiegend stehen die Einzelstellungnahmen den Inhalten des Gesetzentwurfs positiv gegenüber. Daß dies so ist, liegt doch wohl daran, daß schon viele der seinerzeit in den Anhörungen zum Synthesebericht eingebrachten Stellungnahmen im neuen Nationalparkgesetz berücksichtigt wurden. Der SSW forderte von Anfang an, daß die Landesregierung die Anhörungen ernst nimmt und konstruktive Kritik aufgreift. Ich denke, daß hat sie auch getan, was zeigt, wie enorm wichtig die Anhörungsprozesse waren, um zu vernünftigen Kompromissen zu gelangen.
Der SSW - besonders auch der SSW in Nordfriesland - hat sich in der Diskussion um das Nationalparkgesetz vermittelnd eingebracht. Das möchte ich hier noch einmal ausdrücklich betonen. Für den SSW galt immer, daß man bei solch einem komplexen Thema wie dem Nationalparkgesetz mit Augenmaß vorgehen muß, denn ideologische Grabenkämpfe - und die hat es an der Westküste zur Genüge gegeben - führen zu keinem vernünftigen Kompromiß und sind nicht die Basis, um gute Resultate zu erzielen.
Ich halte die Ankündigungen der CDU - das Nationalparkgesetz wieder einzukassieren - für unsachgemäß und populistisch. Damit würde man nicht nur die umfangreiche Arbeit von mehreren Jahren zerstören, nein, man würde somit auch gegen die Entscheidung eigener Parteimitglieder in Nordfriesland und Dithmarschen handeln. Denn wie ich eingangs sagte, haben sich Kreistag und Kuratorium in Nordfriesland und Dithmarschen in ihren Stellungnahmen überwiegend positiv zu vielen Änderungen geäußert.
Wenn wir die ursprünglichen Forderungen des Ökosystemberichts betrachten, muß man feststellen, daß davon im Gesetzentwurf nicht mehr viel übriggeblieben ist. Es wurden nur wenige Eckpunkte im Gesetz übernommen. Einer dieser Eckpunkte ist das geplante Walschutzgebiet.
Wenn man sich die Kleine Anfrage zum Walschutzgebiet der Kollegien Happach-Kasan durchliest, stellt man fest, daß die Walzählungen und die darauf basierenden Hochrechnungen eine außerordentlich hohe Schweinswalkonzentration und einen besonders hohen Kälberanteil im Bereich der Wattenmeerküste vor Schleswig-Holstein ergeben haben. Daher ist die Errichtung eines Walschutzgebietes im schleswig-holsteinischen Wattenmeer angebracht. Aber auch aus touristischen Gründen halte ich das erste Walschutzgebiet an einer deutschen Küste für werbewirksam - ich möchte in diesem Zusammenhang nur darauf hinweisen, daß Whalewatching" schon in mehreren Ländern betrieben wird und daß dieses ein touristischer Anziehungspunkt ist. Also, warum dieses nicht auch für Schleswig-Holstein nutzen, unter dem Motto: Wale vom Sylter-Strand aus beobachten.
Ich denke, daß dieses Walschutzgebiet mit dazu beitragen wird, daß die Bevölkerung für diesen Lebensraum sensibilisiert wird, zumal derzeitige Nutzungen nicht eingeschränkt werden sollen.
Ein weiterer Eckpunkt des Nationalparkgesetzes ist die seeseitige Erweiterung des Nationalparks. Diese von vielen kritisierte Erweiterung stellt aus Sicht des SSW ein Vorteil für die Westküste dar, denn durch die Schutzzonen des Wattenmeeres wird verhindert, daß Ölbohrungen in diesem Gebiet stattfinden dürfen. Auch der Bau von Off-Shore-Windkraftanlagen wird durch diese Schutzzonen verhindert. Dieses begrüßt der SSW, weil wir aus naturschutzfachlichen Gründen nicht zulassen können, daß solche Projekte in diesem ökologisch wertvollem Gebiet errichtet werden. Dies gilt im übrigen auch für das Walschutzgebiet.
Daß der Tourismus für unsere Westküste eine erhebliche Rolle spielt, muß ich wohl nicht extra betonen. Das wissen wir alle. Das Nationalparkgesetz schränkt die Belange des Tourismus kaum ein. Es wird weiterhin möglich sein, z.B. auf traditionellen Wegen durchs Watt zu wandern oder an allen Stränden weiterhin zu baden.
Der SSW vertritt aber die Auffassung, daß wir die Belange des Tourismus im Gesetz deutlicher festlegen müssen. Daher sollte im § 6 Abs. 1 eine Formulierung gefunden werden, die die touristischen Interessen klarer hervorheben. Dies würde die Akzeptanz für dieses Gesetz bei diesem nicht unerheblichen Wirtschaftssektor der Westküste stärken.
Wir sehen weiteren Änderungsbedarf in der jetzigen Formulierung des § 6 Abs. 2, wo es um die Formulierung des Betretungsrechts des küstennahen Watts geht. Nach Meinung des SSW sollte hier deutlicher festgelegt werden, daß das Betreten der ersten 1ooo Meter weiterhin erlaubt ist. Problematisch erscheint mir dieses beispielsweise für die Insel Pellworm - die von der Schutzzone 1 förmlich eingekreist wird. Hier wird im ersten Moment der Eindruck erweckt, daß alle Tätigkeiten im Wattenbereich verboten sind. Daher die Forderung des SSW, die Schutzzone 1 erst nach 1ooo Metern vom Strand anfangen zu lassen. Für beide Änderungsvorschläge gilt, daß sie für die Tourismusbranche und die Einheimischen von Vorteil sein könnten.
Neben diesem Wirtschaftssektor sind für den SSW auch immer die traditionellen Nutzungen und der Küstenschutz wichtig gewesen. Daran halten wir auch weiterhin fest. Im § 2 Abs.2 ist genau festgelegt, daß der Küstenschutz und die traditionellen Nutzungen weiterhin Vorrang vor den ökologischen Belangen haben. Das begrüßt der SSW außerordentlich.
Durch die Festschreibung des § 2 Abs. 2 handeln wir auch im Sinne der Agenda 21, denn in diesem Paragraphen wird auf das Miteinander von ökonomischer, ökologischer und sozialer Verantwortung eingegangen.
Die Landesregierung muß für den Bereich der Nutzungsfreien Zone jedoch noch eine Regelung mit einigen Fischern treffen, die im Wattstrom des Referenzgebietes ihre Netze auslegen. Hier muß auf jeden Fall eine für beide Seiten vertretbare Lösung gefunden werden.
Mir ist bewußt, daß gerade unsere Fischer besonders vehement über das Nationalparkgesetz protestiert haben. Ich bin dennoch der Auffassung, daß das Gesetz in seiner neuen Fassung für sie ein Vorteil ist.
Durch die Ausweisung des Walschutzgebietes wird verhindert, daß im Walschutzgebiet Industriefischerei wie z.B. Grundstellnetzfischerei oder Gammelfischerei betrieben werden darf. Dieses ist nach Ansicht des SSW eine Existenzsicherung für unsere Fischer, die diese Art der Fischerei eben nicht betreiben. Die Kleine Anfrage der Kollegin Happach-Kasan gibt auch Aufschluß darüber, daß die bisherigen Fischereinutzungen wie z.B. Krabbenfischerei den Schweinswalen offenbar nicht schaden.
Aber nicht nur für unsere Fischerei bedeutet das Walschutzgebiet eine Bestandssicherung, auch für landseitige Nutzungsformen hat das Walschutzgebiet Vorteile, Denn der Zustand im Walschutzgebiet soll gemäß dem Vorsorgeprinzip erhalten werden. Das heißt, daß walgefährdende Nutzungen wie Schnellfähren in diesem Gebiet nicht zulässig sein werden. Es wird künftig also nicht möglich sein, mit einer Schnellfähre von Cuxhaven nach Amrum und Sylt zu fahren, wie es einmal angedacht war. Das bedeutet, daß wir somit auch die Interessen der regionalen Beförderungsgesellschaften schützen.
Der Nationalpark-Wattenmeer" ist ein gutes Beispiel dafür, daß Umweltschutz auch Arbeitsplätze schafft. So wurden mit der Errichtung der Nationalpark-Service GmbH und des Multimar Wattforums in Tönning ca. 50 neue Arbeitsplätze geschaffen, die auch zur touristischen Attraktivität beitragen. Ich finde, dieses ist eine positive Begleiterscheinung des Nationalparks ist, die oft vergessen wird.
Trotz aller Geburtsschwierigkeiten ist das Nationalparkgesetz letztendlich ein guter Kompromiß zwischen Naturschutz, Küstenschutz und den Interessen der Nutzer.

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