Tale · Flemming Meyer · 21.02.2013 Novellierung des FAG

Wir haben höchst unterschiedliche kommunale Einheiten, die zwischen knapp 40 Einwohnern und rund 250.000 Einwohnern liegen. Schon der Bezug auf die Größe der Kommunen macht deutlich, dass diese Kommunen nicht die gleichen Aufgaben erledigen können und somit dann natürlich auch nicht die gleiche Bezuschussung aus den FAG erhalten können. Ähnliches gilt auch für die Aufgabenstruktur der Kommunen. Kreise und kreisfreie Städte und größere kreisangehörige Städte haben andere Aufgaben als die weiteren Kommunen.
Auch diese Ausgabenvielfalt scheint sich auf die Finanzkraft solcher Kommunen auszuwirken. Dem Bericht ist zu entnehmen, dass alle kreisfreien Städte und fast alle Kreise einen Jahresfehlbetrag aufweisen. Und dies ist nicht dem Umstand geschuldet, dass hier besonders schlecht gewirtschaftet wurde, sondern dass die Vielschichtigkeit der Aufgaben die Finanzmittel überstiegen hat. Vor dem Hintergrund dieser Lage, ist es daher notwendig, den kommunalen Finanzausgleich zu reformieren. Denn diese Mittel sind ja auch dafür da, einen gerechten Ausgleich zwischen den Kommunen herbei zu führen. Die Überarbeitung des kommunalen Finanzausgleichs muss alleine auch schon deshalb erfolgen, weil die Verteilungskriterien auf der einen Seite für Außenstehende höchst undurchschaubar sind und auf der anderen Seite auch schon längst überkommene Kriterien wie die Zonenrandförderung beinhalten. Die Welt dreht sich weiter und dann ist es auch nur normal, dass man auch die Kriterien der kommunalen Bezuschussung weiterentwickelt und den neuen Gegebenheiten anpasst. Es kann also nicht alles beim Alten bleiben und es muss sich etwas ändern. Das Beibehalten des bisherigen FAGs wäre ungerecht und nicht mehr mit der heutigen Situation der Kommunen vereinbar. Es wird immer wieder der Vorwurf erhoben, eine neues FAG würde einen Zwang zu Gemeindefusionen beinhalten. Das ist Unsinn. Die Haltung des SSW zu diesem Thema kennen sie. Wir hätten gerne mehr schlagkräftige und europataugliche Kommunen. Der Koalitionsvertrag sieht aber vor, dass Fusionen nur auf freiwilliger Basis zustande kommen sollen. Wollen also Kommunen fusionieren, dass ist das o.k. Und tun sie es nicht, dann ist das auch ihre souveräne Entscheidung. Allerdings stelle ich jetzt schon fest, dass es schon unter den heutigen Bedingungen viele gute Gründe gibt, warum Kommunen schon jetzt fusionieren sollten. Wenn wir wissen, dass die Finanzierung der Kommunen auf neue Beine gestellt werden soll, dann gibt es eigentlich nur die Fragen, wie dies geschehen soll und was die Kriterien sein sollen. Die Landesregierung hat hier einen Stufenplan entwickelt, der die Vorgehensweise genau beschreibt. Dabei ist Transparenz eines der entscheidenden Stichworte. Es geht erst einmal darum, den Dialog mit der kommunalen Familie zu suchen und dann die Grundlagen des bisherigen FAGs genau zu analysieren. Es sollen Sinn und Zweck der Förderungen und auch die Berechtigung der Förderung nachvollzogen werden. Wenn dann Ergebnisse vorliegen, können diese in einen Gesetzentwurf einfließen, der dann das normale Prozedere durchläuft. Rechtzeitig vor Verabschiedung der kommunalen Haushalte für das Jahr 2015 sollen dann die Grundlagen endgültig feststehen und die gesetzliche Grundlage beschlossen werden. In all diesen Bearbeitungsstufen wird insbesondere auch die kommunale Familie beteiligt. Transparenter für die Betroffenen lässt sich, glaube ich, ein solcher Gesetzentwurf nicht erarbeiten.
Kommen wir nun zu den Kriterien, die bei der Neuverteilung der Gelder nach unserer Auffassung eine Rolle spielen sollten. Da ist zuerst an einen Grundsatz zu denken. Nämlich, dass wir nicht mit der Gießkanne über das Land laufen und das Geld mal hier und mal dort verteilen, sondern dass wir Aufgaben definieren, die für eine Region erfüllt werden sollen und dass wir das Geld dann dort hin lenken, wo es benötigt wird. Das hat nichts mit der Fragestellung, ob eine Kommune klein oder groß ist zu tun, sondern alleine mit der Frage, was wird wo für alle erledigt. Dass größere Orte, Städte, Kreise und kreisfreie Städte mehr Aufgaben für die jeweilige Region erfüllen, liegt auf der Hand. Allerdings heißt das nicht, dass kleine Kommunen von vornherein ausgeschlossen sind.
Beim neuen FAG geht es aber darum, dass Aufgaben definiert werden und dann die Geldströme so gestaltet werden können, dass diese Aufgaben auch gelöst werden können – egal auf welcher kommunalen Ebene. Das wäre effizient und im Sinne der Bürgerinnen und Bürger, die ja die eigentlichen sind , um die es sich dreht. Bei der gesamten Neugestaltung des kommunalen Finanzausgleichs wird es also darum gehen, Gelder gerechter zu verteilen. Und dabei wird es auch möglich sein, regionale Besonderheiten in Form von Vorwegabzügen zu berücksichtigen. Ich denke dabei zum Beispiel an den Hamburger Rand, die Westküste oder auch den Landesteil Schleswig. Ziel ist es, ein transparentes, effizientes und gerechtes System hinzubekommen. Reformbedarf ist da und deshalb brauchen wir auch eine Reform des FAG.


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