Speech · 17.07.2008 Öffnungsklausel im Grundgesetz für Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern in der Minderheitenpolitik


Minderheitenpolitische Themen sind ein fester Bestandteil der Tagesordnung dieses Hauses. Ebenso sind es Fragen der Bund-Länder-Beziehungen. Dass beide Themenkonstellationen zusammentreffen, wie es jetzigen Tagesordnungspunkt der Fall ist, ist allerdings eher selten.
Der SSW fordert mit dem vorliegenden Antrag die Landesregierung auf, sich im Bundesrat aktiv für eine Öffnungsklausel im Grundgesetz einzusetzen, die Bund-Länder-Vereinbarungen zur Umsetzung und Einhaltung internationaler Verpflichtungen zum Minderheitenschutz auf eine verfassungskonforme Grundlage stellt.

Der uns allen gut bekannte Bundestagsabgeordnete Wolfgang Börnsen hat anlässlich des 10. Jahrestages der Zustimmung des Deutschen Bundestages zur Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen, jüngst erklärt, dass: „eine zwischen Bund, Ländern und Kommunen abgestimmte und ressortübergreifende Förderung der Kultur der autochthonen Minderheiten [notwendig ist]“. Recht hat er.

Die aktuellen Verhandlungen zwischen dem Bund und den Ländern Sachsen und Brandenburg über das Finanzierungsabkommen für die Stiftung für das sorbische Volk zeigen überdeutlich, wo die konkreten Umsetzungsdefizite für eine moderne, den internationalen Verpflichtungen entsprechende Minderheitenpolitik liegen. Der Bund betrachtet seine Unterstützung der Sorben wohl immer noch als ein Übergangsphänomen kultureller Ostförderung im Zuge der deutschen Einheit, was es definitiv nicht ist.

Ein dauerhaftes, nachhaltiges und gerade paritätisches Engagement des Bundes wird sogar als nicht grundgesetzkonform angesehen, da es sich überwiegend um kulturelle Aktivitäten handle, die gefördert würden. Kultur ist nun wiederum Ländersache. Eine substantielle Bundesförderung für die Minderheiten widerspräche somit latent der Verfassung. Die gute Intention samt Verantwortlichkeit verpufft durch diese juristische Auslegung als heiße Luft.

Die von Börnsen zu Recht geforderte abgestimmte Förderung der Minderheiten kann nach unserer festen Überzeugung nur nachhaltig erreicht werden, wenn die eingegangenen internationalen Verpflichtungen gleichwertig und gleich verbindlich von Land und Bund wahrgenommen werden; also in geregelten Bund-Länder-Vereinbarungen. Sonst endet es in einer Arbeitsteilung, die zugespitzt formuliert heißt, die Länder sind für Vorspeise und Hauptgericht allein verantwortlich und der Bund kümmert sich um das grundgesetzkonforme Sahnehäubchen zum Dessert.

Minderheitenpolitik unterliegt sowohl formal, als auch inhaltlich einer gesamtstaatlichen Verantwortung. Die zu fördernden kulturellen und sprachlichen Aktivitäten sind unter dem Primat der Minderheiten- und Menschenrechte zu sehen und nicht einer allgemeinen Kulturpolitik. Die Länder haben ihre Aufgaben für den Schutz und die Förderung der Minderheiten zu leisten. Der Bund muss hier aber gleichwertig Engagement zeigen.

Mit der vom SSW vorgeschlagenen Öffnungsklausel würden wir eine Aufgaben angemessene Lösung für das Problem finden. Wir würden gezielt und abgrenzbar ansetzen und dabei die mehrheitlich getroffene Regelung für ein Kooperationsverbot zwischen Bund und Länder grundsätzlich unberührt lassen.



Weitere Artikel

Speech · Sybilla Nitsch · 07.05.2026 Krieg in Nahost trifft auch Schleswig-Holstein

Zum mündlichen Bericht der Landesregierung über die wirtschaftlichen Auswirkungen des Krieges im Nahen Osten erklärt die wirtschafts- und energiepolitische Sprecherin der SSW-Landtagsfraktion, Sybilla Nitsch:

Weiterlesen

Speech · Sybilla Nitsch · 08.05.2026 Sonntagseinkauf pragmatisch weiterentwickeln

„Statt auf starre Grenzwerte bei Fläche und Einwohnerzahl zu setzen, sollten wir die Sonntagsöffnung personalloser Märkte dort ermöglichen, wo sie dem tatsächlichen Bedarf der Menschen vor Ort entspricht.“

Weiterlesen

Speech · Jette Waldinger-Thiering · 08.05.2026 Ersatzschulen nicht am ausgestreckten Arm verhungern lassen!

„Während die Sachkosten für die öffentlichen Schulen laufend angepasst werden, bekommen die Ersatzschulen, Schülerkostensätze basierend auf historischen Sachkosten Berechnungen. In einigen Kommunen kommt es zwischen den Sachkostenbeträgen für Schüler einer öffentlichen Schule und Schülern einer Ersatzschule zu einer erheblichen Differenz zu Lasten der Ersatzschulen.“

Weiterlesen