Speech · 12.11.2003 Privatisierung der Spielbanken

PRESSEINFORMATION
Seit 1995 gibt es in Schleswig-Holstein ein Spielbankgesetz. Damals konzipierte die Landesregierung gemeinsam mit der damaligen Landesbank Schleswig-Holstein eine Neuordnung des Spielbankenrechts für Schleswig-Holstein. Ein wesentlicher Eckpunkt des Gesetzes war, dass Spielbanken in Schleswig-Holstein nur durch Unternehmen betrieben werden dürfen, die sich völlig oder überwiegend im öffentlichen Eigentum befinden oder öffentlicher Kontrolle unterliegen – etwa in einer mittelbaren Trägerschaft des Landes.

Hintergrund dieser Regelung war die Erwartung, dass mit der Beteiligung der Landesbank die öffentliche Kontrolle besser gewährleistet werden und, dass die Bevölkerung vor dem mit der Spielleidenschaft verbundenen Gefahren intensiv geschützt wird. Das Letzte ist sicherlich kein unwichtiges Anliegen. Deshalb unterliegt ja auch die Verwendung der Spielbankabgabe, die die Spielbanken des Landes zu zahlen haben, einer konkreten Zweckbestimmung. Sie ist nämlich im Sinne der Ab-gabenordnung zum Beispiel für Suchtprävention bei Spielsüchtigen einzusetzen.

Wenn man bedenkt, dass Schleswig-Holstein eine weitaus stärkere Verdichtung des Spielangebotes hat als im Bundesdurchschnitt, ist es jedoch fraglich, ob die oben genannten Ziele wirklich erreicht werden können. Die Zulassung der vielen Spielbanken im Lande hat natürlich nämlich beigetragen, dass einige Spielbanken – zum Beispiel in Westerland oder in Travemüde – in ökonomische Probleme gekommen sind und somit dann auch die jeweilige Spielbankabgaben in Gefahr geraten.

Diese Krise möchte die CDU nun lösen, indem sie eine vollständige Privatisierung der Spielbanken in Schleswig-Holstein fordert. Auch in den Bemerkungen 2003 des Landesrechnungshofes wird eine Neukonzeption der Spielbankenlandschaft empfohlen. Konkret meint der LRH, dass die Landesregierung prüfen sollte, ob im Rahmen der durch die geplante Fusion der Landesbanken Kiel und Hamburg notwendigen Novellierung des Spielbankengesetzes die Selbstbeschränkung korrigiert werden kann und der generelle Ausschluss privater Konzessionsbewerber aufzuheben ist.

Es scheint also, dass die Zuführung von privaten Kapital sowohl für die Spielbanken als auch für das Land viele Vorteile hätte. Das ist sicherlich auch der Grund, dass die Gewerkschaft V.E.R.D.I. ihre Unterstützung für den CDU-Vorschlag signalisiert hat. Ob wir nun gleich eine vollständige Privatisierung anstreben sollten oder nicht doch nur eine Teilprivatisierung, ist jedoch noch ungewiss und deshalb sollten wir diese Fragen aus Sicht des SSW erst einmal noch im Ausschuss vertiefen. Die Zielrichtung des CDU-Antrages können wir auf jeden Fall unterstützen, aber wir wollen keine Abstimmung in der Sache, bevor wir nicht mehr Informationen über den Sachstand erhalten haben. Deshalb werden wir nur einer Ausschussüberweisung zustimmen.

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