Tale · Jette Waldinger-Thiering · 16.12.2016 Protokoll: Lebenslanges Lernen ist zentral für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes

Jette Waldinger-Thiering zu TOP 3 - Gesetz zur Änderung des Weiterbildungsgesetzes

Jeder Mensch hat das Recht auf Weiterbildung. Das ist genauso im Weiterbildungsgesetz festgeschrieben wie der Anspruch, dass Weiterbildung neben vorschulischer Bildung, Schule, Berufsausbildung und Hochschule gleichberechtigter Teil des Bildungswesens sein muss. Außerdem ist hier klar formuliert, dass Weiterbildung ein wesentlicher Baustein im Kontext des lebenslangen Lernens ist. Eigentlich sollte der Stellenwert der Weiterbildung also über jeden Zweifel erhaben sein. Und doch drängt sich immer wieder der Eindruck auf, dass das eben längst nicht alle Verantwortlichen so sehen. 

Natürlich gilt auch in Sachen Weiterbildung, dass jedes Gesetz nur so gut ist, wie es gelebt wird. Einerseits ist und bleibt es also wichtig, diese gesetzliche Grundlage weiterzuentwickeln und an veränderte Bedingungen anzupassen. Genau das haben wir mit der Aufnahme der kulturellen Bildung oder mit der Erweiterung der Verblockung ja auch getan. Aber auf der anderen Seite müssen wir eben auch zu einem echten Bewusstseinswandel kommen und dafür sorgen, dass Weiterbildung für die Menschen im Land an Bedeutung gewinnt. Denn auch wenn sich hier vielleicht nicht alle Effekte direkt messen lassen, ist eins völlig klar: Eine Weiterbildung eröffnet nicht nur Aufstiegschancen, sondern führt auch zu persönlicher und privater Zufriedenheit. 

Im Jahr 1990 wurde das Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz hier in Schleswig-Holstein eingeführt. Erklärtes politisches Ziel war von Anfang an, die Weiterbildungsteilnahme zu erhöhen und besonders benachteiligten Gruppen den Zugang zu Bildung zu ermöglichen. Ich denke, dieser Zielsetzung kommen wir mit dem vorliegenden Entwurf wieder ein Stück näher. Und doch liegt gleichzeitig noch sehr viel Arbeit vor uns. Denn bis heute machen noch viel zu wenig Menschen von ihrem Recht auf Weiterbildung gebrauch. Und in Gesprächen mit den Leuten vor Ort merke ich immer wieder, dass auch längst noch nicht alle von den vielfältigen Weiterbildungsmöglichkeiten wissen.

Aus Sicht des SSW ist und bleibt es also unverändert wichtig, die Weiterbildung als tragende Säule unseres Bildungswesens auszubauen. Für uns ist deshalb völlig klar, dass wir unser Weiterbildungsgesetz regelmäßig evaluieren und weiterentwickeln müssen. Die vorliegende Änderung ist also nur ein Teilschritt. In diesem Prozess wird es vor allem auch darum gehen, die Vielfalt der Angebote abzusichern. Denn häufig ist es gerade die fachfremde Weiterbildungsmaßnahme, die einen wertvollen Blick über den Tellerrand ermöglicht. Wir wollen also auch in Zukunft deutlich mehr als nur reine Anpassungsweiterbildung. Das ist nicht zuletzt mit Blick auf die gesamte Erwerbsbiografie wichtig. 

Daneben müssen wir aber auch schlicht und einfach die Zahl der Menschen erhöhen, die sich bei uns im Land weiterbilden. Das gilt ganz besonders für Geringqualifizierte und Bildungsbenachteiligte. Daraus folgt natürlich, dass wir hier mittelfristig mehr Geld in die Hand nehmen müssen, um unsere Zuschüsse zu erhöhen. Aber gerade mit Blick auf die kommenden Herausforderungen ist uns sehr wichtig, dass wir den Trägern der Weiterbildung mehr Verlässlichkeit bieten können. Es geht also um mehr, als um eine einmalige Erhöhung. Wir müssen auch über Möglichkeiten der Dynamisierung nachdenken und Träger von kostenpflichtigen Anträgen befreien. Außerdem ist es aus Sicht des SSW sinnvoll, hier nicht zuletzt im Rahmen der Evaluierung des Finanzausgleichgesetzes über neue Finanzierungswege nachzudenken. 

All das mag so manchem vielleicht nicht schmecken. Aber wenn wir langfristig die Zukunftsfähigkeit unseres Landes erhalten wollen, führt an einer erhöhten Finanzierung der gesetzlichen Weiterbildung kaum ein Weg vorbei.

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