Tale · Flemming Meyer · 17.10.2001 Rasterfahndung & Paket zur Inneren Sicherheit

In den bisherigen Redebeiträgen dürfte deutlich geworden sein, dass der SSW für eine behutsame Anpassung der Innenpolitik an die aktuelle Situation ist. Entscheidend ist, ob die gewählten Maßnahmen wirklich in der Lage sind, den Terrorismus zu bekämpfen. In diesem Sinne begrüßen wir, dass die Landesregierung besonnen auf die neuen Heraus­forderungen reagiert hat.

Prominentester wenn auch nicht wichtigster Bestandteil des Pakets zur inneren Sicherheit ist die Rasterfahndung. Hier erfolgt eine vorsichtige, befristete Umsetzung dieser umstrittenen Maßnah­men. Auch wie erkennen, dass die Erwägung der Rasterfahndung auf der Hand liegt. Denn einer­seits ist es logisch: Wenn man eine bestimmte Person finden will und nicht weiß, wo und gar wer sie ist, dann definiert man Eigen­arten der gesuchten Person und durchsucht an Hand dieser Merk­male verschiedene Datensammlungen. Seitdem der legendäre Terroristenjäger Horst Herold bei seiner Jagd auf die Rote Armee Fraktion in den 70’er Jahren das BKA mit Computern aufrüstete, gilt die Rasterfahndung als das Mittel der Wahl in der Fahndung nach gewalttätigen Extremisten.

Andererseits ist die Rasterfahndung aber auch umstritten – und das mit gutem Grund. Werden zu enge Kriterien für die Suche angelegt, dann bleibt das Raster am Ende leer. Werden zu breite Kriterien angelegt, dann geraten viele unschuldige Menschen ins Visier der Fahnder. Nüchtern betrachtet sind die Erfolgs­aussichten allenfalls mittelprächtig, und es können erhebliche Neben­wirkungen entstehen, wenn Unbe­tei­ligte im Raster hängen bleiben. Das ist der Grund, warum der SSW und viele andere Menschen gegen die Rasterfahndung waren.

Allerdings müssen wir erkennen, dass wir heute in einer anderen Lage sind. Heute sprechen wir über sogenannte Schläfer, die aus dem Ausland einwandern und kaum mit traditionellen Mitteln wie Beob­achtung und verdeckte Ermittlung aufgedeckt werden können. Wenn man Terroristen in der gegen­wärtigen Situation vorbeugend aufspüren will, dann ist der Griff zur Rasterfahndung leider logisch. Bei den Schläfern hat sich typisch kein Anfangsverdacht ergeben. Möchte man diese Personen finden, dann bleiben lediglich die vagen Profil, die sich aus der Person und der Persönlichkeit bisheriger At­ten­­täter ableiten lassen. Sie bleiben die einzige Hoffnung für die Aufdeckung unauffälliger Personen.

Der SSW hegt also auch die Hoffnung, dass die Rasterfahndung in der aktuellen Situation ein Mittel sein kann, um weitere Terroranschläge zu verhindern. Man könnte sagen, dass der Terror eine Qualität ange­nom­men hat, die in einem gewissen Rahmen die vorbeugende Belästigung Unbeteiligter recht­fertigt – allerdings nur unter strengen Auflagen. Entscheidend bleibt, in welchen Situationen die Rasterfahndung genutzt wird, welche Daten hinzugezogen werden, nach welchen Auswahlkriterien bzw. nach welchem Profil gerastert wird - welche Maßnahmen erfolgen, wenn jemand im Raster „hängen bleibt“, und wie lange die Ergebnisse solcher Rasterungen gespeichert werden.

Die aktuelle Lage kann grundsätzlich die präventive Rasterfahndung begründen. Das heißt aber lange nicht, dass man jetzt alle Daten rastern sollte, die man in die Finger kriegt. Wir bleiben skeptisch, was die Umsetzung und die Erfolgsaussichten dieser Maßnahmen betrifft. Deshalb begrüßen wir auch den Vorschlag der Landesregierung, die Rasterfahndung „mit Auflagen“ einzuführen. Die Befristung, die richterliche Genehmigung, die Kontrolle durch das Parlament und den Datenschutzbeauftragten und die vom SSW vorgeschlagenen Änderungen sind Bedingungen für unsere Zustimmung zum Gesetz.

Gerade weil wir es für wichtig halten, dieses Instrument mit Bedacht einzuführen, haben wir einen eigenen Änderungsvorschlag eingebracht, der die Stellungnahmen des Datenschutzbeauftragten und des Kollegen Nabel mit aufgreift. Wir meinen, dass die Rasterfahndung nur bei einer wirklich „gegen­wärtigen“ Gefahr begründet ist, dass die Kontrolle auch über Berichte an die Parla­mentarische Kontrollkommission erfolgen soll, dass der Schutz von Berufs- und Amtsgeheim­nissen präzisiert wer­den und die Befristung verkürzt werden muss. Die Befristung bis 2005 ist zu lang. Es muss die Möglichkeit geben, die Rasterfahndung bei Nichterfolg zeitnah abzuschaffen. Andererseits erscheint uns der vom Kollegen Kubicki vorge­schlagene Zeitrahmen von weniger als 2 Jahren unrealistisch. Die Umsetzung und Evaluation der Maßnahmen wird in so kurzer Zeit kaum machbar sein. Deshalb haben wir uns die vom Kollegen Nabel vorgeschlagene Befristung auf 3 Jahre zu eigen gemacht. Anderen Vorschlägen aus dem Änderungsantrag des Kollegen Kubicki können wir aber zustimmen.

Insgesamt können wir mit diesem Gesetzentwurf und unseren Änderungen neue Wege er­pro­ben, ohne mit unausgegorenen Lösungen vollendete Tatsachen zu schaffen. Wenn wir feststellen, dass die Ra­ster­fahndung nichts bringt, dann wird sie in 3 Jahren hoffentlich wieder Geschichte werden.

Die meisten der von der Landesregierung vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verbesserung der Inneren Sicherheit erscheinen aber weniger problematisch als die Rasterfahndung. Zum Verfas­sungs­schutz habe ich bereits etwas gesagt, und auch den Änderungen bei der Polizei, dem Katastrophenschutz, der Justiz und im Vollzug können wir zustimmen. Einige professionelle Rechthaber in diesem Haus behaup­ten jetzt, die Aufstockung hätten sie schon immer gefordert, und es hätte nichts mit Terrorismus zu tun. Tatsache bleibt aber, dass die Aufstockung der Anwärter­stellen bei der Polizei, der Verbesserte Schutz vor ABC-Waffen, die Verbesserungen bei der Justiz und im Justizvollzug die innere Sicherheit verbessern.

Natürlich können wir sagen, Justiz und Vollzug hätten z. B. schon lange die entsprechenden Sprach­fähigkeiten haben müssen, um auch angemessen mit ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern umgehen zu können. Wir wenden aber lieber den Blick nach vorn bieten und der Landesregierung unsere konstruktive Mitarbeit - aber nicht unsere uneingeschränkte Solidarität - bei der Bewältigung der aktuellen Probleme an.

Kritisch werden wir vor allem auch darauf gucken, wo die Landesregierung die 25 Millionen für ihr Maßnahmepaket herbekommen will. Die Finanzierung von 5 Millionen über eine Erhöhung der Netto­neuverschuldung ist für uns akzeptabel. Immerhin werden mit diesen Mitteln auch Investitionen getätigt, die dem Land mehr zugute kommen als die Verschiebung von Luft-Polizeihundertschaften durch FDP und CDU. Wo aber die anderen 20 Millionen herkommen sollen, werden wir noch im Rahmen der Haushaltsberatungen klären müssen. Es bleibt die Hoffnung, dass die Regierungskoalition hier ebenso viel Augenmass zeigt wie beim Schnüren des Maßnahmepakets.

Für die Maßnahmen der Landesregierung gilt allgemein, dass ein konkreter Zusammenhang zwischen den einzelnen Maßnahme und der neuen Lage erkennbar ist. In dieser Hinsicht heben sie sich wohl­tuend von den vielen anderen Vorschlägen ab, mit denen gegenwärtig die Innere Sicherheit verbessert werden soll. Die Vorschläge der Regierung sind getragen von der Vor­stellung bestehende Mittel besser für die neue Gefahr auszurüsten. Es geht zuerst darum, die bestehenden Einrichtungen zu stärken und effektiv einzusetzen. Diesem Ansatz können wir uns anschließen.

Es bleibt zu hoffen, dass die Landesregierung diesen Ansatz auch konsequent in der Zusammen­arbeit mit den anderen Bundesländern weiterführt. Wichtig ist vor allem, dass die verschiedenen Sicherheitsbehörden auf Bundes- und Länderebene besser zusammenarbeiten. Ansonsten öffnen wir auf Dauer Tür und Tor für die nicht erwünschte Zentralisierung der Inneren Sicherheit auf Bundesebene. Auch wenn in Medienberichten jetzt die gute Zusammenarbeit in der Innen­minister­­konferenz hervorgehoben wird, hapert es aber erheblich in der täglichen Landesgrenzen überschreitenden Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden. Gerade in den letzten Tagen hat uns die Hiobsbotschaft erreicht, dass die Einführung des polizeilichen Informationssystems INPOL Neu wieder verschoben wird. Es wird einem kaum noch geglaubt, wenn man auf der Straße erzählt, dass 16 Bundesländer und der Bund weiterhin jeweils mit ihren eigenen – weitgehend nicht kompatiblen - Informationssystemen operieren.

So etwas muss angegangen werden, bevor wir die Freiheitsrechte unschuldiger Bürgerinnen und Bürger einschränken.

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