Tale · Flemming Meyer · 14.09.2006 Regierungserklärung zur aktuellen Situation der Inneren Sicherheit

Die Welt hat mit dem 11.September 2001 eine andere Tagesordnung erhalten. Damals verloren auch die Menschen hierzulande ein Stück Sicherheit, das sie gern wieder haben möchten.  Spätestens seit den vereitelten Bahnanschlägen in Koblenz und Dortmund ist aber deutlich, dass die Gefahr terroristischer Anschläge auch hier in Deutschland keine ausschließlich theoretische ist.

Kaum zwei Monate nach den Anschlägen auf New York und Washington legte der Bundestag das erste der so genannten „Anti-Terror-Paket“ auf, das zweite folgte am 14. Dezember 2001. Zusammen lösten sie Änderungen in rund 100 Gesetzen aus – vom Vereins- bis zum Ausländerrecht.
Im Sommer dieses Jahres beschloss das Kabinett in Berlin nunmehr das dritte Anti-Terror-Gesetz, das „Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz“. Beflügelt durch den konkreten Fall der Kofferbomben haben die Innenminister von Bund und Ländern mittlerweile beschlossen, dass zusätzliche Anti-Terror-Maßnahmen vonnöten sind. Darauf ist der Innenminister in der Regierungserklärung bereits eingegangen. Die wichtigsten Stichworte lauten bekanntlich: Einführung einer Anti-Terror-Datei, verstärkte Videoüberwachung und Änderungen im Ausländerrecht. Hinzu kommt der Vorschlag, Kriterien für eine Rasterfahndung zu erarbeiten, die „den strengen Kriterien des Bundesverfassungsgerichts“ entspricht.

Zu dem konkreten Vorfall wegen der Kürze der Zeit nur noch eine Bemerkung: Alles deutet darauf hin, dass die Ermittlungsbehörden gute Arbeit geleistet haben. Darüber hat der Innenminister – er sprach es selbst an – ausführlich im Innen- und Rechtsauschuss berichtet. Und dafür möchte ich mich auch im Namen des SSW bedanken. Ich teile dabei die Auffassung des Innenministers in Bezug auf den Einsatz von Bundeswehr und Amateurpolizisten in Fragen der Inneren Sicherheit. Diese Aufgabe gehört in der Tat in die Hände von Profis wie es unsere Polizeibeamten sind.

Für den SSW steht grundsätzlich fest: Wenn es um die Bekämpfung des Terrorismus geht gewinnen wir nichts, wenn wir die Freiheitsrechte gegen die Sicherheit ausspielen. Die aktuelle Entwicklung in unserer Republik zeigt aber leider in eine andere Richtung. Heribert Prantl von der „Süddeutschen Zeitung“ schreibt vor diesem Hintergrund zur „neuen Sicherheitsarchitektur“:„Das neue System der inneren Sicherheit ist schon installiert: Es sieht aus wie eine Sanduhr. Das obere Gefäß enthält die Bürger- und Freiheitsrechte, das untere die Sicherheitsgesetze: Telefonüberwachung, Lauschangriff, Datenspeicherung, geheimdienstliche Ermittlungsmethoden der Polizei und Polizeibefugnisse für die Geheimdienste. Das obere Gefäß mit den Bürgerrechten wird immer leerer, das untere immer voller.“
Dieses Bild mag einigen in der jetzigen Bedrohungssituation recht theoretisch, ja naiv anmuten, es sollte uns jedoch am Herzen liegen, dass wir unsere Wertegrundlage, von der wir Entscheidungen für die Gesellschaft treffen, nicht aus dem Auge verlieren.

Aus der konkreten Furcht vor terroristischen Anschlägen darf also nicht eine allgemeine Stimmung der Angst werden, die hinter jedem dunkelhäutigen Gesicht einen Attentäter sieht, jeden Andersgläubigen pauschal verdächtigt oder gar kriminalisiert.

Wir Politiker müssen mit anderen Worten der Versuchung widerstehen, eine solche Stimmung zu verstärken, weil es Schlagzeilen und Stimmen bringen könnte. Eine solche Stimmung hat die Tendenz sich zu verselbstständigen und kann dann leicht in Panik und Hysterie umschlagen. Dann ist es zu spät für eine Politik der Vernunft und des Augenmaßes - für eine Politik, die steuert statt getrieben zu werden.

Anders betrachtet ist es ja durchaus erfreulich und längst überfällig, dass es nun endlich einen Durchbruch im Dauerstreit um die Anti-Terror-Datei gegeben hat. Denn es ist ein Ärgernis, wenn die Arbeit der Polizei dadurch behindert wird, dass bereits ermittelte und im Prinzip bekannte Daten im entscheidenden Augenblick nicht zugänglich sind. Wichtige Informationen zur Terrorfahndung dürfen nicht im Behördendickicht und aufgrund unnötiger Kompetenzkämpfe hängen bleiben. Allerdings haben wir erhebliche bedenken, wenn dabei auch Daten wie die Religionszugehörigkeit erhoben werden sollen. Insofern teile ich die Bedenken, die unter anderem von den Datenschutzbeauftragten geäußert wurden.

Der SSW bleibt dabei, dass weiter gehende Befugnisse der Behörden oder einfach mehr Gesetze eben nicht per Definition mehr Sicherheit bedeuten. Das lässt sich schon am Beispiel der Videoüberwachung studieren. Die Anschläge in London und die Kofferbomben in Dortmund und Koblenz wurden mit Hilfe der Videoüberwachung aufgeklärt. Sie wurden aber eben nur aufgeklärt und nicht verhindert. Die Form der Überwachung ist eben kein Mittel zur Prävention. Einfach deshalb, weil nicht hinter jeder Kamera ein Fahnder sitzen kann. Die Bilder müssen nachträglich mit viel Mühe analysiert werden. Deswegen führt eine flächendeckende Ausweitung nicht zu mehr Sicherheit.
Und wir bleiben dabei, dass die Rasterfahndung kein geeignetes Mittel ist, um potenzielle Terroristen – so genannte „Schläfer“ – ausfindig zu machen. Und bei legal bei uns lebenden Terroristen bieten die biometrischen Daten in den Pässen auch keine zusätzliche Sicherheit, wie der Bundesdatenschutzbeauftragte ausführt.

Ich kann meine Skepsis daher nur schwer verbergen, wenn in den Innenministerien von Bund und Ländern jetzt wieder reflexartig die „Lieblingsinstrumente“ der Inneren Sicherheit aus der Schublade geholt werden, die nach dem altbekannten Rezept - mehr Kontrolle über mehr Bürger gewährleistet auch mehr Sicherheit - gestrickt sind.
Bislang haben wir jedenfalls noch keine Antworten auf die Fragen bekommen, die Jutta Limbach, die ehemalige Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, im Jahre 2002 in Bezug auf die Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung stellte.
-    Sind die Maßnahmen überhaupt geeignet den Terrorismus zu bekämpfen?
-    Stehen die Freiheitseinbußen hierzu in einem angemessenen Verhältnis?
-    Welche unerwünschten Nebenfolgen haben die Maßnahmen?
Mit anderen Worten: Sind diese Instrumente auch verhältnismäßig?

Ich habe den Eindruck, dass vor lauter technologischer Potenz der menschliche Faktor häufig unterschätzt wird. Es sind letztlich Menschen, die diese Anschläge planen oder verüben. Das heißt, es gibt immer ein Maß an Unberechenbarkeit und viel negative Kreativität, die relativ leicht rein technische Maßnahmen elegant umgeht. Salopp gesagt: Was nützt die elektronische Überwachung und das Abhören, wenn die Verdächtigen sich per Handzettel austauschen?

Gezielte Informationsgewinnung statt des großen Rasters scheint mir hingegen eher angebracht zu sein, um den Herausforderungen der Inneren Sicherheit geeignet zu begegnen. Also - wenn man so will - klassische Agententätigkeit beim Verfassungsschutz und mehr Polizisten auf den Straßen anstelle des Anlegens und Pflegens von Datenfriedhöfen. Das Aufstocken von Stellen im polizeilichen Vollzug ist daher durchaus geeignet, nicht nur subjektiv durch vermehrte Sichtbarkeit, sondern auch objektiv die Sicherheitslage zu verbessern.

Zu der von Heribert Prantl vorher erwähnten Verwischung der Trennung von geheimdienstlicher Ermittlung und Polizeibefugnissen kann ich nur sagen, dass hier ein folgenschwerer Tabubruch in kleinen Schritten droht. Die Trennung von Geheimdienst und Polizei ist für mich eine unverrückbare Grundkonstante der zweiten deutschen Demokratie, die auf elementarer Erfahrung und demokratischer Einsicht beruht. Hierfür gibt und darf es kein Verfallsdatum geben!

Ich verspreche mir hingegen viel von einer verbesserten Kommunikation zwischen den verschiedenen Polizeien. Hier sind nachhaltige Effekte für die Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus zu erzielen. Solange der reibungslose Funksprechverkehr zwischen Polizeieinheiten verschiedener Länder nicht gewährleistet ist, gibt es dort eine der größten Sicherheitsbaustellen im Land.

Der interne Datenabgleich zwischen den vielen Verfassungsschutzorganen in Deutschland dürfte ebenfalls noch „Leistungsreserven“ aufweisen, um es mal so zu formulieren.

Zur Kritik, die in der Anhörung des Innenausschusses zum Polizeigesetz geäußert wurde, gehörte auch der Vorwurf, dass bisherige Erfahrungen mit entsprechenden Maßnahmen nicht auf ihre Wirksamkeit für die Bekämpfung des Terrorismus überprüft worden sind - es also keine Evaluation gegeben hat.

Diese Maßnahmenblindheit dürfen wir uns nicht erlauben. Man wird über Maßnahmen streiten können, die Wirkungen bei der Bekämpfung des Terrorismus erzielen, aber Einschränkungen der Bürger- und Freiheitsrechte bedeuten. Soll heißen: Maßnahmen, die trotz Erprobung keinen positiven Effekt zeigen, gehören auf keinen Fall in den Werkzeugkasten der Polizei oder der Geheimdienste.

Ich spreche mich deshalb nachdrücklich dafür aus, dass neue Maßnahmen oder Maßnahmen mit erheblichen Freiheitseinbußen nur zeitlich befristet und mit einer Evaluierungspflicht vom Landtag verabschiedet werden. Nur so können wir als Parlament das Heft des Handelns in der Hand behalten. Nur so können wir unserer Pflicht nachkommen, das Leben der Menschen als mündige Bürger bestmöglich zu schützen.

Ich bin im Übrigen fest davon überzeugt, dass sich unsere bürgerlichen Freiheitsrechte als das beste Mittel gegen die Ursachen des Terrorismus erweisen werden. Bürgerrechte sind aus dem Streben der Menschen nach Freiheit und Würde in einem langen – und nicht unblutigen – Prozess entstanden.
Die Antriebsfeder der Terroristen, der Nährboden für den Terrorismus sind erfahrene Entwürdigung und Demütigung. Das bisher beste Modell, um die Menschenwürde in einer Gesellschaft zu sichern, ist immer noch der demokratische Rechtsstaat mit seinen Freiheits- und Bürgerrechten. Es wäre mehr als tragisch, wenn wir im Kampf gegen den Terrorismus unsere stärkste Waffe selber vernichten würden.


 

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