Tale · Flemming Meyer · 26.01.2012 Rückstellung der AKW-Stilllegung insolvenzsicher machen

Mit dem erneuten – und hoffentlich endgültigen – Beschluss, aus der risikobehafteten Atomenergie auszusteigen, hat ein langer Weg begonnen. Der politische Ausstiegsbeschluss wurde mehrheitlich gefasst und lässt sich nun nicht mehr so leicht umstoßen.
Es gilt mittelfristig, die Energieversorgung auf regenerative Beine zu stellen und die Voraussetzungen für eine dezentrale Energieversorgung zu schaffen.
Parallel müssen wir uns aber auch mit der Problematik befassen, was nun mit den alten Meilern geschehen soll. Denn man kann nicht einfach den Schlüssel umdrehen und den Meiler mit seinen radioaktiven Elementen sich selbst überlassen. Aus diesem Grund ist es richtig, sich mit dieser Thematik zeitnah zu befassen.

Das Entsorgungsproblem ist derzeit immer noch nicht gelöst. Hier läuft bundesweit eine Diskussion und Suche, wo der atomare Müll endgelagert werden kann. Mit den bisherigen Erfahrungen von Asse 2 und auch Gorleben wurde in mehrfacher Hinsicht deutlich, wo die Probleme liegen. Zum einen: es gibt derzeit kein sicheres Endlager. Zum anderen, ist der Entsorgungsaufwand nicht eindeutig geklärt.
Auch wenn die Energieversorgungsunternehmen gesetzlich dazu verpflichtet sind, für Stilllegung und Rückbau von Atomkraftwerken sowie für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle eigene Rücklagen zu bilden, wurde häufig der Steuerzahler herangezogen, die Zeche zu bezahlen. Das kann so nicht richtig sein.

Die Betreiber sind zwar verpflichtet, einmal im Jahr ihre Rückstellungen offen zu legen, jedoch wurde vom Bundesrechnungshof kritisiert, dass es an fachlicher Transparenz mangelt. Es sei nicht möglich, die Höhe der Rücklagen fachlich zu beurteilen und festzustellen, ob die Rückstellungen ausreichend sind. Es muss möglich sein, die Grundlagen für die Rücklagen zu bewerten und dann auch Korrekturen vorzunehmen, die bestimmt nötig sind.

Im Jahr 2009 haben die Konzerne rund 28 Milliarden Euro Rücklagen gebildet. Also eine beträchtliche Summe. Das Problem dabei ist aber ganz simpel. Sobald die Konzerne zu hohe Rücklagen bilden, fehlen dem Staat die Steuereinnahmen. Weil Rücklagen den Gewinn schmälern und damit die Steuerschuld. Sind die Rücklagen zu niedrig, reichen diese im Falle von Rückbau und Endlagerung nicht aus. Und der Steuerzahler muss wieder einspringen. Egal wie man‘s dreht und wendet. Der Steuerzahler ist der gekniffene.
Da muss ich aber sagen, der Spatz in der Hand ist besser als die Taube auf dem Dach. Soll heißen, es muss dabei bleiben, dass die Konzerne für ihren Müll finanziell selbst aufkommen müssen. Auch wenn dies weniger Steuereinnahmen bedeutet.
Aber diese finanziellen Mittel müssen dann auch für diese Aufgabe gesichert werden. Deshalb ist die Zielrichtung des Antrages der Grünen richtig. Nach unserer Auffassung müsste man vielleicht auch über einen externen Fonds nachdenken, der auch Folgen eines atomaren Unfalls absichern könnte.
Laut Atomgesetz sind die Folgekosten eines Unfalls mit bis zu 2,5 Mrd. € abgesichert. Darüber hinaus haften die Betreiber mit ihrem Vermögen. Reicht dies nicht aus, springt der Staat ein.
Studien zu Folge könnte im Falle eines Super-GAUs in Deutschland ein Schaden weit über 5 Billionen € entstehen.
Eine Fondslösung würde sowohl die Entsorgung als auch den Fall eines atomaren Unfalls absichern können. Auch wäre es eventuell sogar im Bezug auf die Steuereinnahmen günstiger für den Staat, einen Fonds zu bilden, weil dann die Rückstellungen nicht interne Rückstellungen in einem Unternehmen wären.
Ob Fonds oder Bürgschaft ist aber nicht der Punkt an dem sich die Geister scheiden. Der Antrag geht in die richtige Richtung und deshalb stimmen wir zu.

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