Tale · Flemming Meyer · 14.09.2006 Schleswig-Holsteinische Hochschulplanung

Durch die Föderalismusreform ergeben sich auch Änderungen im Hochschulbau. Bisher war der Bund zwar mitverantwortlich für den Hochschulbau mit einer gemeinsamen Rahmenplanung von Bund und Ländern - nach dem früheren Artikel 91 a Grundgesetz - die Mittel konnten aber direkt von den Ländern eingesetzt werden.

Mit der beschlossenen Föderalismusreform wird sich der Bund bis 2013 aus der Mitfinanzierung der GA zurückziehen. Dies betrifft somit auch die GA Hochschulbau. Weiterhin gilt, dass den Ländern künftig nur noch 70% der bereitgestellten 1 Mrd. € direkt zustehen;  30% der Gelder verbleiben beim Bund für die so genannten überregionale Forschungsförderung nach dem neuen Artikel 91 b, Abs. 1 Grundgesetz (GG). 

Diese Änderungen haben natürlich auch Folgen für die Finanzierung des Hochschulbaus in Schleswig-Holstein. Auch die Hochschulplanung muss also vor diesem Hintergrund neu konzipiert werden, da die Anmeldungen zum 35. Rahmenplan für den Hochschulbau 2006-2009 durch die Föderalismusreform hinfällig geworden ist. Das Land wird daher in Zukunft eine landeseigene Hochschulplanung vornehmen müssen und deshalb ist der heutige Antrag des Kollegen Klug nur folgerichtig und vernünftig.

Der SSW unterstützt die Forderung des Antrages, dass die Landesregierung bis zur 16. Tagung eine mittelfristige Hochschulbauplanung für den Zeitraum bis 2010 vorlegen muss. Der Landtag muss wissen, welche Folgen die neue Situation für die alten Bauvorhaben der Landesregierung hat - ob sie gegebenenfalls nicht oder mit zeitlicher Verzögerung realisiert werden - und ob die Föderalismusreform in diesem Bereich nicht sogar zu finanziellen Einbussen für die ärmeren Länder wie Schleswig-Holstein geführt hat.

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