Tale · Lars Harms · 24.02.2023 Schutzprogramm für Menschenrechtsverteidiger:innen

„Wir als SSW wollen den mutigen Menschen, die sich in Staaten, die ihre Rechte nicht garantieren, für Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit einsetzen, Schutz bieten.“

Lars Harms zu TOP 23 - Schutzprogramm für Menschenrechtsverteidiger:innen (Drs. 20/699)

Das, was den Menschenrechten zugrunde liegt, ist die Annahme, dass alle Menschen die gleiche Menschenwürde besitzen. Dass sie gleichberechtig sind. Mit „Menschenrechten“ sind daher jene Rechte gemeint, die unabhängig von allen Zuschreibungen, allen Lebensumständen und jedem Umfeld jedem Menschen zustehen. Ganz egal wann, ganz egal wo. Sie sollen für alle Menschen gelten, einfach weil sie Menschen sind. Historisch hat es verschiedene Auffassungen von Menschenrechten gegeben. Die völkerrechtliche Grundlage dieses Antrages jedoch sind die Menschenrechtskonventionen der Vereinten Nationen. 

Trotz ihrem universalen und globalen Anspruch werden Menschenrechte jeden Tag aufs Neue auf der Welt verletzt. Das Recht auf Leben, das Verbot von Folter, die Religions-, Versammlungs- und Meinungsfreiheit oder die Gleichheit vor dem Gesetz. Und es gibt jene, die sich dem entgegenstellen. Jene, die unter Gefahr für ihr eigenes Leben für die Rechte anderer kämpfen. Jene, die Sanktionen ausgesetzt sind, einfach weil sie diese Grundrechte verteidigen, die doch für alle qua Geburt gelten sollen. 

Menschenrechtsorganisationen sind sich einig, dass es zu wenig Schutz für Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger gibt. Ihnen gilt dieser Antrag. Den mutigen Menschen, die sich in Staaten, die ihre Rechte nicht garantieren, für Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit einsetzen. Wir als SSW wollen ihnen Schutz bieten. Und daher fordern wir ein Schutzprogramm in Schleswig-Holstein für internationale Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger. 

Menschen, die aufgrund ihres Engagements in ihren Heimatländern kriminalisiert und gegebenenfalls politisch verfolgt werden und sie daher vorübergehend verlassen müssen, sollen bei uns ein zeitlich begrenztes Stipendium erhalten können. Es geht dabei nicht um Fragen von Flucht und Asyl, sondern um die Möglichkeit, in einem geschützten Rahmen etwas zur Ruhe zu kommen und so einen Freiraum zu haben, sich für die eigene politische Arbeit zu sammeln und neue Kraft schöpfen zu können. Sie können diese Zeit außerdem nutzen, um Kontakte zu knüpfen und Netzwerke auszubauen oder auch Fortbildungen zu erhalten und sich nach eigenen Bedarfen schulen zu lassen. Nur ein paar Beispiele. Von vergleichbaren Schutzprogrammen haben Menschen profitiert, die gegen den Schmuggel von Waffen und Drogen agieren. Journalistinnen und Journalisten. Kulturschaffende aus Film und Theater oder Menschen die sich religiösem Fundamentalismus in den Weg stellen. 

Ich sage es gleich zu Beginn der Debatte; in der Ausgestaltung dieses Schutzprogramms oder Stipendiums sind wir offen. Eine Ausschussberatung zu diesem Thema wäre absolut sinnvoll. In anderen Bundesländern gibt es bereits vergleichbare Programme, an denen wir uns da orientieren könnten. Möglicherweise bietet sich ein Stiftungsstipendium in Anlehnung an die Hamburger Stiftung für politisch Verfolgte an. Hier gab es damals ein großzügiges Startkapital in Form einer privaten Spende. Oder man orientiert sich an dem Schutzprogramm der Elisabeth-Selbert-Initiative, die finanziell vom Auswärtigen Amt unterstützt wird. Die Menschenrechtsbeauftragte des Bundes, Luise Amtsberg, kommt ja aus Schleswig-Holstein und wäre sicherlich auch eine gute Ansprechpartnerin in dieser Sache. 

Denn es gäbe ja viele Fragen zu klären: Was genau kann so eine Form von Schutzprogramm bieten und was vielleicht auch nicht? Wer soll davon profitieren können? Wer bestimmt über die Auswahl von Personen? Auf welche Art und Weise kann und möchte das Land selbst eingebunden sein, welche Möglichkeiten der Finanzierung gibt es über Landesmittel hinaus und vor allem: Welche Strukturen haben eigentlich bereits jetzt in Schleswig-Holstein, auf denen wir aufbauen können? 
Einzig eine Vorgabe macht unser Antrag da in dieser Hinsicht direkt: In einem ersten Schritt Kontakt mit Amnesty International aufgenommen werden. Denn hier liegt wirklich die Expertise und auch schon eine ziemlich ausgetüftelte Idee davon, auf welche Art und Weise ein Stipendium oder Schutzprogramm hier bei uns eingerichtet werden könnte.  Amnesty International hat uns auf die Existenz von Schutzprogrammen hingewiesen und den Ball ins Rollen gebracht. An dieser Stelle möchte ich mich dafür bei Amnesty International einmal von hier aus bedanken. Wir als SSW sind von dieser Idee wirklich überzeugt und ich hoffe sehr, dass wir es – am liebsten in fraktionsübergreifender Einigkeit – schaffen, ein Menschenrechtsstipendium in Schleswig-Holstein einzurichten. Was wäre das für ein tolles Projekt, was für ein starkes Signal, wenn wir gemeinsam in Schleswig-Holstein und aus Schleswig-Holstein heraus Menschenrechte so direkt schützen würden.

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