Press release · 20.04.2022 Reinigung des Wikingecks in der Schleswiger Schlei Seidler: Bund muss Versprechen der Kostenübernahme halten!

„Der Bund hat uns im Jahr 2020 das Versprechen gegeben, zwei Drittel der Kosten der Reinigung des Wikingecks in Schleswig zu übernehmen – wir fordern, dass die Ampelkoalition diese Zusage der alten Bundesregierung einhält. Ein Wortbruch der selbsternannten Fortschrittskoalition, die sich den Umweltschutz auf die Fahnen geschrieben hat, wäre ein Offenbarungseid!“

Der Bundestagsabgeordnete Stefan Seidler (Südschleswigscher Wählerverband) erklärt: „Der Bund hat uns im Jahr 2020 das Versprechen gegeben, zwei Drittel der Kosten der Reinigung des Wikingecks in Schleswig zu übernehmen – wir fordern, dass die Ampelkoalition diese Zusage der alten Bundesregierung einhält. Ein Wortbruch der selbsternannten Fortschrittskoalition, die sich den Umweltschutz auf die Fahnen geschrieben hat, wäre ein Offenbarungseid!“  

Ob die Bundesregierung das 2020 gegebene Versprechen, zwei Drittel der Kosten für die Säuberung des Wikingecks zu übernehmen, einhält, ist derzeit noch immer offen. Dies geht aus der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage des SSW-Bundestagsabgeordneten Stefan Seidler hervor. 

„Gesichert sind derzeit nur 42 Prozent Übernahme der Gesamtkosten durch den Bund – angesichts der großen Belastung für Land und Kommune aber auch der massiven Umweltschäden und Verschmutzungen reicht das nicht!“ so Seidler.

Der SSW-Abgeordnete schließt: „Sollten die restlichen Posten nicht in den laufenden Haushaltsverhandlungen eingespeist werden, wäre das ein klares Zeichen, dass der Norden auch von der neuen Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP nicht angemessen berücksichtigt wird.“

Frage an die Bundesregierung:

Wird der Bund als hauptpflichtiger Störer seine Ankündigung aus dem Jahr 2020, zwei Drittel der Kosten für die Sanierung des Gebiets des Wikingecks in der Schleswiger Schlei wegen starker industriebedingter und anderer Verschmutzungen noch in diesem Haushaltsjahr umsetzen, sodass die nötigen Verträge rechtzeitig bis Ende Mai bzw. Anfang Juni 2022 unterzeichnet und der geplante Beginn der Maßnahmen im Herbst 2023 eingehalten werden können?

Antwort der Bundesregierung:

Der Bund wird ca. 42 Prozent in Bezug auf die Gesamtkosten entsprechend seiner Zusage tragen. Die darüber hinaus gehende, im Jahr 2020 in Aussicht gestellte Kostenübernahme von insgesamt bis zu ca. 66 Prozent in Bezug auf Gesamtkosten in Höhe von max. 30 Mio. Euro enthält auch die Übernahme des hälftigen Anteils der Sanierungskosten der privaten Eigentümer durch den Bund. Diese Zusage steht derzeit noch unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Legitimierung im Zuge der Verabschiedung des Bundeshaushalts 2022.

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