Tale · Flemming Meyer · 26.08.2004 Sicherheit in Schleswig- Holstein

Dem Antrag der CDU auf einen Bericht haben wir zugestimmt, da es der CDU wohl nicht möglich war, auf anderem Wege die Beschlüsse der Innenministerkonferenz zu erfahren. Ich bedanke mich deshalb beim Herrn Innenminister für diesen Bericht.

Aufgrund der umfangreichen Präsentation der Beschlüsse der Innenminister­konferenz im Juli 2004 in Kiel war es dem SSW möglich auch ohne die Hilfe der CDU, die Beschlüsse selbst zu finden und zu lesen. Die stehen nämlich auf der Internetseite des Innenministeriums.

Was antworten der Bericht und die Beschlüsse der Innenministerkonferenz auf die speziellen Fragen der CDU? Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Innenminister der Bundesrepublik gemeinsam beschlossen haben, bestimmte Problemstellungen an die Justizministerkonferenz weiterzuleiten. Diese Vorschläge sollen bei den Beratungen der Justizministerkonferenz berücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang hoffe ich, dass die Landesregierung sich bezüglich der Anwendung der DNA -Analyse und der Speicherung dieser Daten entsprechend der Diskussion und dem Beschluss des Landtages im März 2004 verhalten wird und die Bedenken, die in der damaligen Debatte zutage kamen, Berücksichtigung finden.

Erfreulich hingegen ist die Haltung der Landesregierung bezüglich der Ausweitung der Aufbewahrungsfristen, nämlich das diese nicht einfach pauschal verlängert werden sollen. Erstaunlich sind jedoch die Überlegungen des Arbeitskreises II der Innen­ministerkonferenz zur Schaffung eines „schlafenden Bestandes“. Hier soll eine Datei geschaffen werden aus Daten, die bereits vernichtet sein sollten. Zwar wird die Einschränkung gemacht, dass diese Daten nur Experten zur Verfügung gestellt werden, aber wer diese sein sollten und warum Daten, die vernichtet sein sollen, dann doch genutzt werden, ist nicht ersichtlich.

Denn Bürgerinnen und Bürger müssen sich darauf verlassen können, das Daten auch wirklich vernichtet werden und nicht in irgendwelchen Geheimarchiven gespeichert werden, die nur einem nicht näher bestimmten Personenkreis offen steht. Das erinnert unangenehm an das Prinzip von Stasi-Akten und ich hoffe daher, dass diese Anregung nicht aufgenommen wird.

Abschließend möchte ich dann noch erwähnen, dass wir die Bemühungen auf dem Gebiet der Aufklärungsarbeit über Kinder- und Jugendgefährdung durch das Internet für sehr positiv halten und daher begrüßen.

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