Tale · Flemming Meyer · 10.10.2002 Spieleinsatzsteuer

Ich hoffe, dass wir uns in einem alle einig sind – auch die FDP: Die Landesregierung von Niedersachsen hat den Entwurf eines Gesetzes über die Besteuerung des Spieleinsatzes gewiss nicht in den Bundesrat eingebracht, um Arbeitsplätze zu gefährden, sondern weil es heute tatsächlich eine Besteuerungslücke bei Spielen an Geldspielgeräten gibt.

Denn wenn dies nicht der Fall wäre – da bin ich mir sicher – hätte der geschätzte Kollege Kubicki sicherlich von der Landesregierung eine Ablehnung des Gesetzes im Bundesrat gefordert und nicht nur eine Veränderung des Gesetzes dahingehend, dass die vorgeschlagene Steuer auf den Spieleinsatz von 20% auf 8% gesenkt werden soll.

Es gibt also heute eine Besteuerungslücke in gewissen Bereichen des Glückspieles, die dazu führt, dass beispielsweise die Automatenhersteller in Schleswig-Holstein zur Zeit nur eine Umsatzsteuerzahllast vom Einsatz der Gewinne zwischen 2 und 2,5% zahlen. Das geht aus den eigenen Modellrechnungen der Automatenhersteller hervor. Die Ursache liegt darin zu suchen, dass die Automatenhersteller die 16% Umsatzsteuer nur von der Bruttokasse – also nach Abzug der Gewinnausschüttung, die im Durchschnitt ca. 65% beträgt und gesetzlich vorgeschrieben ist – zahlen.

Für den Gesetzgeber stellt sich deshalb natürlich die Frage, ob der heutige Zustand für die Gesellschaft akzeptabel ist oder ob hier nicht doch eine steuerliche Bevorzugung dieser Unternehmen vorliegt. Ich glaube, dass die Zielsetzung der Initiative der Landesregierung von Niedersachsen richtig ist, um für mehr Steuergerechtigkeit zu sorgen.

Dennoch muss auch ich gestehen, dass die vorgeschlagene Besteuerung von 20% auf den Spieleinsatz auf den ersten Blick zu hoch erscheint. Wenn die Modell-Rechnungen der Automatenherstellen, die uns ja alle vorliegen, richtig sind, dann muss man schon hinterfragen, ob Gesetzentwurf aus Niedersachsen nicht wirklich zu weit greift. Denn eine Erhöhung der Besteuerung teilweise um fast 830 % ist zumindest nicht gerade der Normalfall. Ich bin unmittelbar nicht in der Lage zu beurteilen, ob dieses wirklich gleich die Vernichtung des gesamtes Gewerbezweiges mit vielen Hundert Existenzen und ca. 3-5.000 Arbeitsplätzen allein in Schleswig-Holstein bedeuten würden – wie es der Automatenverband Schleswig-Holstein behauptet.

Deshalb möchte ich vorschlagen, dass wir uns im Finanzausschuss nochmal über diesen Antrag unterhalten und versuchen, unabhängige Informationen einzuholen, wie dieser Gesetzentwurf sich auf die Situation der Automatenhersteller auswirkt.

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