Pressemeddelelse · 13.01.2000 SSW-Entwurf für Informationsfreiheitsgesetz beschlossen: Entscheidender Schritt für die Verkleinerung des Abstandes zwischen Bürgern und Verwaltung

Der Innen- und Rechtsausschuss des Landtages hat heute dem SSW-Gesetzentwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz zugestimmt. Damit bekommt Schleswig-Holstein als drittes Bundesland nach Brandenburg und Berlin ein Gesetz, dass den freien Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu Informationen der Verwaltung regelt.

Die Vorsitzende des SSW im Landtag Anke Spoorendonk zeigte sich hoch erfreut über diese Entscheidung des Ausschusses. "Es ist großartig, dass wir so kurz vor der Wahl noch eine Mehrheit dafür bekommen konnten, ein neues Bürgerrecht in Schleswig-Holstein einzuführen. Damit ist ein entscheidender Schritt getan, um den Abstand zwischen den Bürgern und dem Staat zu verkleinern."

Sie machte deutlich, dass dieser Beschluss tiefgreifende Folgen für das Verhältnis von Bürgern und Verwaltung haben werde. "Mit dem Gesetz wird eine entscheidende Grundlage dafür geschaffen, dass die Bürgerinnen und Bürger die Verwaltungen nicht mehr als geschlossene Veranstaltung erleben, sondern als moderne Dienstleister. Aber auch die Verwaltungen profitieren von diesem Gesetz. Mit der Einführung des Informationszugangsrechts bekommen auch sie eine gute Grundlage für die Modernisierung, denn der Informationszugang ist ein Grundstein für die transparente und bürgerfreundliche Verwaltung des 21. Jahrhunderts."

Die SSW-Abgeordnete betonte, dass auf der Grundlage des SSW-Gesetzentwurfs im Ausschuss ein solides Gesetz erarbeitet worden sei, das revolutionäre Bedeutung für das Verhältnis von Bürgern und Verwaltung haben werde: "Unser Gesetzentwurf ist nicht kurz vor der Wahl aus dem Hut gezaubert worden, sondern baut auf solide Arbeit durch die letzten Jahre hindurch. Das lässt sich auch daran ablesen, dass er nur mit geringfügigen Änderungen der Regierungsfraktionen vom Innen- und Rechtsausschuss beschlossen worden ist. Erfreulich ist auch, dass die CDU Bewegung in Sachen Informationszugangsrecht gezeigt hat. Leider hat es nicht dafür gereicht, dem Gesetzentwurf zuzustimmen."

Spoorendonk zeigte sich zuversichtlich, dass die Umsetzung des Gesetzes die letzten Kritiker überzeugen werde: "Die ersten praktischen Erfahrungen werden beweisen, dass die Bedenken der Opposition und der Verwaltungen grundlos sind. Das zeigen alle Erfahrungen aus Ländern mit einem Informationszugangsrecht."

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