Pressemeddelelse · Lars Harms · 22.09.2020 SSW-Erfolg: Bundesrat erweitert Schutzverpflichtungen für Regional- und Minderheitensprachen

Der Bundesrat hat am Freitag beschlossen, die Erfüllung weiterer Schutzverpflichtungen aus der Charta europäischer Regional- und Minderheitensprachen an den Europarat zu melden. Die Initiative dazu kam vom SSW.

 

Die in Europa gesprochenen Regional- und Minderheitensprachen gelten als bedrohter Teil des europäischen Kulturerbes. Deshalb hat der Europarat sie 1992 unter einen besonderen Schutz gestellt durch die sogenannte europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen.

Ziel der Charta ist es, diese Sprachen zu schützen und zu fördern, in dem ihr Gebrauch auf den öffentlichen Raum ausgeweitet wird - in den Schulen etwa, im Rechtswesen, in Behörden oder in den Medien. In Deutschland ist die Charta seit 1999 in Kraft.
Seit Jahren gilt Deutschland, insbesondere Schleswig-Holstein, als europäischer Musterschüler bei der Erfüllung der Kriterien.
"Dies liegt nicht zuletzt an zahlreichen Initiativen, die wir als SSW auf den Weg gebracht, und die alle demokratischen Parteien im Schleswig-Holsteinischen Landtag mitgetragen haben", sagt Lars Harms, Vorsitzender des SSW im Landtag.
"Bei uns im Norden können Minderheitenangehörige heute in ihrer eigenen Sprache mit Behörden kommunizieren. Und unsere Kitas im Land erhalten Zuschüsse, um den Kids erste Gehversuche auf dänisch, friesisch oder Platt zu ermöglichen", nennt Harms nur zwei vieler erfolgreicher SSW-Initiativen der letzten Jahre.
Dank solcher Initiativen erfüllt Deutschland heute sogar Bestimmungen aus der Charta, die mit dem Europarat noch gar nicht verbindlich vereinbart waren. Der Landtag hatte deshalb auf Antrag des SSW im Juni 2019 beschlossen, eine Bundesratsinitiative auf den Weg zu bringen mit dem Ziel, neu erfüllte Bestimmungen an den Europarat nachzumelden und die deutschen Schutzverpflichtungen entsprechend zu erweitern. Diesem Ansinnen ist der Bundesrat am Freitag gefolgt.
"Das ist ein gutes und wichtiges Signal. Denn damit legen wir auch europaweit die Latte höher, wenn es um Schutz und Förderung der Regional- und Minderheitensprachen geht", freut sich Lars Harms.

Die Bundesrepublik wird seine Schutzverpflichtungen aus der Charta u.a. um folgende Bestimmungen erweitern:

  • Deutschland verpflichtet sich gem. Artikel 10, Absatz 1c „zuzulassen, dass die Verwaltungsbehörden Schriftstücke in einer Regional- oder Minderheitensprache abfassen“. Dies gilt sowohl für Dänisch als auch für Nordfriesisch in den jeweiligen Sprachgebieten in Schleswig-Holstein.
  • Der Gebrauch herkömmlicher Ortsnamen in dänischer und niederdeutscher Sprache durch örtliche und regionale Behörden soll gemäß Artikel 10, Absatz 2g nicht nur zugelassen werden. Sie sollen zu dessen Gebrauch auch ermutigt werden.
  • Kulturelle Einrichtungen sollen gem. Artikel 12, Absatz 1a und 1b zur Schaffung von Werken in den eigenen Formen des Ausdrucks der Regional- oder Minderheitensprachen ermutigt werden und verschiedene Zugangsmöglichkeiten zu diesen Werken fördern, etwa durch Übersetzung, Synchronisation, Nachsynchronisation und Untertitelung.

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