Pressemeddelelse · Lars Harms · 03.06.2021 SSW fordert kommunales Wahlrecht für alle

Was kommunal entschieden wird, hat direkten Einfluss auf das Leben aller Menschen vor Ort. Deshalb sollten hier auch alle Bürgerinnen und Bürger mitentscheiden können, sagt Lars Harms.

Das kommunale Wahlrecht sollte nicht nur deutschen Staatsbürger*innen und EU-Staatsangehörigen zustehen, sondern allen Menschen vor Ort.

Das meint der Vorsitzende des SSW im Landtag, Lars Harms, der jetzt die Landesregierung aufgefordert hat, eine entsprechende Bundesratsinitiative auf den Weg zu bringen.

Konkret schlägt der SSW-Politiker vor, Artikel 28 (1) Satz 3 des Grundgesetzes dahingehend zu ändern, dass künftig auch "Personen, die ihren ständigen Wohnsitz seit mindestens vier Jahren in der Bundesrepublik haben, wahlberechtigt und wählbar" sind. Bisher sind Drittstaatenangehörige und Staatenlose von der Teilnahme an Kommunalwahlen ausgeschlossen.

"Auf kommunaler Ebene werden Entscheidungen getroffen, die die Menschen vor Ort ganz unmittelbar berühren. Über Spielplätze, Schulen und Kitas, über Fahrradwege oder Baugrundstücke zum Beispiel. Und wir finden, hier sollten sich alle Menschen am demokratischen Prozess beteiligen können. Denn auch sie haben gewiss gute Ideen, wie sich das Leben vor Ort verbessern ließe", so Harms.

Besonders exotisch sei der Vorschlag übrigens nicht. Denn in 15 der 28 EU-Mitgliedsstaaten dürften Drittstaatenangehörige schon heute an Kommunalwahlen teilnehmen.

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