Pressemeddelelse · Lars Harms · 25.05.2021 Maskenaffäre: SSW will Gesetz zur Mandatsträgerbestechung verschärfen

Die Maskenaffäre im Bundestag hat es gezeigt: Korruption von Abgeordneten lässt sich oft nicht ahnden, weil kein konkreter Auftrag oder eine Weisung nachgewiesen werden kann. Das will der SSW im Landtag nun per Bundesratsinitiative ändern.

Lars Harms am Meer

"Dass der § 108e StGB zur Bestechung und Bestechlichkeit von Abgeordneten künftig zum Verbrechen hochgestuft werden soll, ist richtig und wichtig, löst aber nicht das eigentliche Problem", sagt Lars Harms, Vorsitzender des SSW im Landtag.

Denn die meisten der aktuell diskutierten Handlungen von Bundestagsabgeordneten fielen gar nicht in den Anwendungsbereich des § 108e, so lange kein Nachweis erbracht werden könne, dass der oder die Mandatsträgerin im Auftrag oder auf Weisung gehandelt habe. "Damit droht die Regelung trotz höherer Strafen nur ein stumpfes Schwert zu bleiben", so Harms.

Er hat deshalb die Landesregierung aufgefordert, eine Bundesratsinitiative zur Verschärfung des § 108e zu starten. Konkret soll die Formulierung "im Auftrag und Weisung" aus dem Gesetz gestrichen werden. "Die alleinige Kausalität zwischen Leistung und Gegenleistung sollte zur Erfüllung des Tatbestandes ausreichen", so Harms.

Zudem soll der Tatbestand des Paragrafen künftig auch für Handlungen gelten, die vorgenommen oder unterlassen werden, heißt es in dem SSW-Antrag (Drs. 19/3037). Harms: "Damit wollen wir erreichen, dass auch Taten, die in der Vergangenheit liegen, und für die es erst nachträglich eine Gegenleistung gibt, strafbar sind. So wie es schon heute für Amtsträger gilt".

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