Tale · Flemming Meyer · 17.06.2004 Staatsverträge zum Lotteriewesen

Für den SSW geht es bei der heutigen Verabschiedung der zwei Staatsverträge zum Lotteriewesen in Deutschland zum einen um die entscheidende Frage, ob wir eine Regulierung in diesem sensiblen Bereich der Durchführung und gewerblichen Vermittlung von Glücksspielen wollen oder nicht. Wir unterstützen die Position aller Bundesländer – einschließlich der CDU-geführten Bundesländer – die die Auffassung vertreten, dass eine gesetzliche Regulierung des Glückspieles – insbesondere hinsichtlich der Zulassung und der Durchführung von Lotterien – im höchsten Maße notwendig ist.

Denn die Durchführung von Glückspielen und die dabei zu erzielenden Einnahmen darf man nicht einfach dem freien Spiel der Kräfte überlassen. Wenn man schon seitens des Staates Glückspiele zulässt, dann befürworten wir, dass es klare gesetzliche Regelungen und vernünftige Richtlinien dafür gibt, wem gegebenenfalls die Einnahmen gehören sollen. Der SSW tritt dafür ein, dass die Einnahmen aus Glückspielen und Lotterien überwiegend für gemeinnützige Zwecke wie dem Sport oder der Umwelt oder für soziale Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden.

Zum anderen geht es um die Frage, ob wir wollen, dass es eine einheitliche Regelung in allen Bundesländern gibt. Bisher gibt es ganz unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen zum Lotteriewesen. In Schleswig-Holstein gilt sogar noch ein Glückspielgesetz aus dem Jahre 1937. Wir meinen, dass es eine Neuordnung und länderübergreifende Vereinheitlichung der landesrechtlichen Rahmenbedingungen zur Veranstaltung von Glücksspielen geben muss. Alles andere macht keinen Sinn.

Wenn man also diese zwei übergeordneten Frage bejaht – wie der SSW es tut – dann muss man auch anerkennen, dass es bei der Umsetzung der mit allen Bundesländern ausgehandelten Staatsverträge zu Kompromissen kommen kann, die für das Land auf den ersten Blick nicht ganz verdaulich erscheinen.

Natürlich sind auch wir nicht erfreut darüber, dass es als Folge des Staatsvertrages womöglich zu Mindereinnahmen für das Land Schleswig-Holstein kommen kann. Aber eines möchte ich ganz deutlich sagen: Es ist aus meiner Sicht nicht in Ordnung, wenn in einer großen Tageszeitung des Landes davon gesprochen wird, dass diejenigen Abgeordneten, die heute dem Staatsvertrag über die Regionalisierung der erzielten Einnahmen von Lottounternehmen zustimmen, dem Land schaden zufügen. Das ist eine Verkennung der Tatsachen und eine Missachtung der Mehrheit des Landtages, die sich ihre Entscheidung in dieser Frage nicht leicht gemacht hat.

Wir müssen nämlich zur Kenntnis nehmen, dass das Verhandlungsergebnis der Landesregierung beim Staatsvertrag über die Regionalisierung der von den Unternehmen des Deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen die Reaktion auf eine Entwicklung ist, die bisher glücklicherweise positive Auswirkungen für Schleswig-Holstein gehabt hat.

Denn wenn gewerbliche Spielervermittler jetzt in ganz Deutschland und zum Teil auch im Ausland über das Internet Spielteilnehmer akquirieren und Spielverträge vermitteln können – wie es die Fluxx.com AG in Kiel seit einigen Jahren macht – dann kommen die Lotterieerträge nur dem Land zugute, in dem der Spielervermittler sitzt. Dieses geht aber zu Lasten des Landes, in dem die jeweiligen Spielteilnehmer ihren Wohnsitz haben.

Man kann sich natürlich auf den egoistischen Standpunkt stellen, dass Schleswig-Holstein von der jetzigen Regelung profitiert und wir deshalb keinen Staatsvertrag im diesem Bereich brauchen. Allerdings lässt man dann außer Acht, dass sich solche gewerblichen Spielervermittler in anderen Bundesländern ansiedeln können, und dann fallen die Einnahmen eben nicht mehr in Schleswig-Holstein an. - Übrigens auch, weil der Länderfinanzausgleich von diesem Bereich nicht umfasst ist.

Dazu kommt, dass wir in der Bundesrepublik immer noch eine föderalistische Struktur haben. Damit meine ich, dass Schleswig-Holstein in anderen Fragen auf das Wohlwollen der anderen Bundesländer angewiesen sein kann. Diese Fakten muss man berücksichtigen, wenn man das Verhandlungsergebnis der Landesregierung beim Staatsvertrag über die Regionalisierung der Lotterieeinnahmen beurteilt.

In der Diskussion um die europarechtliche Dimension der Staatsverträge muss man zur Kenntnis nehmen, dass Wettbewerbskommissar Monti im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage im Europaparlament klargestellt hat, dass die gesetzlichen Regelungen im Bereich der Spielautomaten, keine Beschränkung darstellt, die mit dem Grundsatz der Niederlassungsfreiheit und dem Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs im europäischen Binnenmarkt unvereinbar sei. Damit wird deutlich, dass das Lotterie- Sportwetten- und Glückspielrecht in Deutschland weiterhin zur ausschließlichen Gesetzgebungs- und Verwaltungszuständigkeit der Bundesländer gehört.

Auch der anderen Punkt, mit dem wir uns in Finanzausschuss in diesem Zusammenhang intensiv beschäftigt haben - nämlich die Frage nach den Einnahmen der ominösen Postannahmestelle in Bayern, mit der die bayerische Staatsregierung im Rechtsstreit befindet - ist aus Sicht SSW hinreichend geklärt. So geht aus einer schriftlichen Antwort des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, Umdruck 15/4613, hervor, dass die Einnahmen dieser Postannahmestelle nach den Bestimmungen des Staatsvertrages regionalisiert werden sollen.

Dazu hat uns die Landesregierung versichert, dass das Land eine Neuverhandlung des Staatsvertrages verlangen wird, wenn es einen negativen Ausgang des laufenden Gerichtsverfahrens in Bayern bezüglich der dortigen Postwettannahmestelle geben sollte. - Was allerdings laut der bayerischen Staatsregierung nicht zu erwarten ist. - Der Antrag von SPD und Bündnis90/Die Grünen bestätigt dieses Verfahren noch einmal.

Aus meiner Sicht muss uns diese Klarstellung genügen. Ich kann nicht ersehen, wie die von der CDU geforderte Anhörung neue Erkenntnisse bringen kann. Dennoch teile ich die Auffassung des Kollegen Arp, dass das parlamentarische Verfahren hinsichtlich der heute zu beschließenden Staatsverträge, die ja bereits zum 1. Juli 2004 in Kraft treten sollen, aus Sicht der Abgeordneten nicht befriedigend war.

Dabei müssen wir uns den Schuh wohl selbst anziehen. Denn die Landesregierung hat ja bereits im Dezember 2003 den Schleswig-Holsteinischen Landtag offiziell über die Verabschiedung der Staatsverträge informiert. Aus dieser Unterrichtung ging eindeutig hervor, dass die Staatsverträge zum 1. Juli 2004 in Kraft treten müssen. Das heißt: die 2. Lesung musste spätestens im Juni 2004 im Landtag durchgeführt werden. Die CDU sah sich im April nicht im Stande, die Staatsverträge in 1. Lesung zu behandeln und deswegen wurde dieser Tagesordnungspunkt auf die Mai-Sitzung des Landtages verschoben.

Wir hätten uns aber im Rahmen des Selbstbefassungsrechts des Finanzausschusses schon viel früher mit den Staatsverträgen zum Lotteriewesen beschäftigen können. Dass dies nicht geschehen ist, fällt auf alle Parteien des Landtages zurück. Es ist schon bedauerlich, dass sich der Landtag in Unmengen von Anträgen mit der Bundespolitik beschäftigt, auf die wir kaum Einfluss haben, aber sich bei wichtigen Landesanliegen mit einem parlamentarischen Schnellverfahren begnügen muss. Das sollten wir schnellst möglich ändern.

Allerdings ändert diese wichtige Diskussion nichts daran, dass der SSW den vorliegenden Staatsverträgen zustimmen wird. Wir sagen: wenn man den Föderalismus befürwortet, muss man manchmal auch zu schmerzhaften Kompromissen bereit sein.

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