Tale · Flemming Meyer · 10.12.2003 Stellung der Länder und Kommunen der Europäische Verfassung

Am nächsten Wochenende wird die Regierungskonferenz über die Vorschläge des europäischen Konventes zur Europäischen Verfassung entscheiden – so ist es zumindest geplant. Dazu liegt uns heute ein Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis90/Die Grünen zur Stellung der Länder und Kommunen in dieser kommenden Europäischen Verfassung vor.

Natürlich braucht die EU diese Reform. Das ist schon lange klar. Zum einen müssen die Mängel der „alten EU der 15“ ausgeräumt werden. Zum anderen muss sich der Rahmen der „neuen EU der 25“ anpassen. Schon der erste Punkt stellt - angesichts der sich über Jahrzehnte verfestigten Strukturen in Brüssel - eine Herkulesaufgabe dar. Den meisten Bürgerinnen und Bürgern verbleibt immer noch verborgen, was in der europäischen Politik geschieht. Kaum jemand kann sehen, wie die Entschei-dungen gefällt und wovon sie beeinflusst werden.

Leider hat der Konvent in dieser Hinsicht nur bedingt Erfolge vorzuweisen. Der Konvent war für die Normalbürgerin und den Normalbürger nicht durchschaubar und sein öffentliches Bild wurde von einer Präsidentschaft geprägt, die offensichtlich die Diskussion, die Inhalte und die Empfehlun-gen stark dominiert hat. Das Ziel der Transparenz europäischer Politik wurde sowohl bei der Ent-scheidungsfindung wie bei den Beschlussvorschlägen des Konvents verfehlt.

Deshalb ist die jetzige Diskussion, die insbesondere die großen Länder wie Deutschland und Frank-reich nach dem Motto führen: kein Komma darf am Konventsergebnis geändert werden, ansonsten gibt es gar keine Europäische Verfassung – nach der Osterweiterung äußerst schädlich für die Ak-zeptanz der EU bei den Bürgerinnen und Bürgern.

Natürlich überreizen Länder wie Spanien und Polen ihre Karten, wenn sie radikale Änderungen an dem Konventsergebnis fordern. Dennoch hat sich bei vielen Menschen der Eindruck verfestigt, dass die großen EU-Staaten den Ton angegeben und die kleineren immer weniger zu melden haben - auch wenn dies vielleicht nicht stimmt. Im Interesse der gesamten EU ist der Eindruck, der mit die-ser Vorgehensweise geweckt wird, mit Sicherheit nicht.

Es ist doch aus demokratischen Erwägungen heraus nicht einzusehen, warum es nicht möglich sein soll, vernünftige Änderungen an einem Entwurf zur Europäischen Verfassung einzubringen. Bei-spielsweise hätten wir uns gewünscht, dass die Rechte der nationalen Minderheiten in Europa in der künftigen Verfassung festgeschrieben werden. Auch die Frage der EU-Kommissare ist für kleine Länder schon eine äußerst wichtige Angelegenheit. Dazu ist es aus Sicht des SSW auch ein grund-legender Fehler, dass die Europäische Verfassung nicht durch Volksabstimmungen demokratisch legitimiert wird.

Daher können wir den ersten Punkt des vorliegenden Antrages nicht unterstützen. Wir - und ich glaube auch viele andere Bürgerinnen und Bürger Europas - sind nicht restlos zufrieden und von dem vorliegenden Vorschlag des Konvents überzeugt. Wir meinen deshalb auch, dass es weiterhin möglich sein muss, Änderungen am Entwurf vorzunehmen.

Richtig hingegen ist aus unserer Sicht der Vorschlag von SPD und Bündnis90/Die Grünen zur Um-setzung und Anwendung eines „Frühwarnmechanismus“ für die Länder und Kommunen bei Ent-scheidungen der EU. Allerdings warne ich davor zu glauben, dass die Umsetzung des Subsidiari-tätsprinzips mit der neuen europäischen Verfassung jetzt leichter wird. Mein Eindruck ist, dass der Entscheidungsprozess auf EU-Ebene eher noch undurchschaubarer wird, und dass wir es als Ent-scheidungsträger in den Ländern und Kommunen auch in Zukunft schwierig haben werden, wenn wir unseren Einfluss in Brüssel geltend machen wollen.

Der SSW wird sich bei dem Antrag von SPD und Bündnis90/Die Grünen der Stimme enthalten.

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