Tale · Flemming Meyer · 22.01.2004 Strukturreform der Finanzämter

Im Finanzausschuss haben wir uns bereits vor Weihnachten ausführlich mit der Reform der Neustrukturierung der Finanzämter befasst. Die Landesregierung hatte dazu einen umfassende schriftlichen Bericht vorgelegt, der alle Facetten der Ent­scheidung, einschließlich des Datenmaterials, beleuchtet. Der damalige Bericht liegt uns heute als Landtagsbericht vor. Allerdings gibt es seit der damaligen Diskussion aus unserer Sicht einige neue Aspekte in Zusammenhang mit der Strukturreform der Finanzämter, die berücksichtigt werden sollten, aber dazu später mehr.

Übergeordnet gesehen ging es der Landesregierung nach der Auflösung der Oberfinanz­direktion und nach der Einführung der Zweistufigkeit darum, weitere Ver­wal­tungsreformen im Bereich der Finanzämter voranzubringen. Die Deutsche Steuer­gewerkschaft hat natürlich nicht ganz unrecht, wenn sie darauf hinweist, dass man erst einmal die Erfahrungen mit der Zweistufigkeit hätte abwarten sollen. Die Mit­arbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanz­ämter haben in den letzten Jahren viele Ver­än­derungen über sich ergehen lassen und gehen nun in eine neue Runde der Ver­änderungen.

Dennoch sind die übergeordneten sachlichen Gründe der Neustrukturierung kaum zu be­streiten. Die historisch gewachsenen Finanzamts-Standorte in Schleswig-Holstein hatten zum Teil nicht die optimale Größe von zwischen 150 und 250 Soll-Stellen, die in zahlreichen Untersuchungen angegeben wird. Der Finanzminister hatte also gute Gründe zu handeln, und es mag ihm recht gewesen sein, dass er dadurch seinen Kabinettskollegen ein gutes Beispiel bei der Umsetzung von Verwaltungsreformen im Lande geben konnte.

Der SSW möchte die Landesregierung dafür loben, dass sie sich sehr bemüht, hat regio­nalpolitische und soziale Kriterien bei der Entscheidungsfindung mit einfließen zu lassen. Das gilt natürlich gerade für die Zusammenlegung von Finanzämtern im Landesteil Schleswig. Wir waren zum Beispiel sehr besorgt über die mögliche Schließung des Finanzamtes in Leck. Von bürgernaher Verwaltung kann nicht mehr die Rede sein, wenn die Menschen aus Leck und Umgebung nach Husum fahren müssen, um persönlich im Finanzamt vorsprechen zu können. Dazu kommt, dass die Gemeinde Leck in den letzten Jahren schon überproportional vom Abbau der Bun­­des­wehr­ar­beits­plätze betroffen ist.

Mit dem Finanzamt würde der zweitgrößte Arbeitgeber der Stadt abgezogen. Von daher ist die gefundene Lösung der Zusammenlegung der Finanzämter in Husum und Leck zu einem Finanzamt Nordfriesland mit jeweiligen Außenstellen aus unserer Sicht akzeptabel. Die Auswirkungen auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind mit der Beibehaltung beider Standorte minimal.

Das gleiche gilt für den Standort Schleswig, wo das Finanzamt zwar formal aufgelöst wird, aber real als Nebenstelle des neuen Finanzamts Eckernförde-Schleswig erhalten bleibt. Natürlich wird es nur eine Leitungsstelle geben. Dadurch ergibt sich ja auch die Personaleinsparung und somit die Wirtschaftlichkeit. Wir hoffen und erwarten natürlich, dass für die berufliche Zukunft der betroffenen Personen vernünftige Lösungen gefunden werden. Auch hier galt, dass beide Standorte durch den Beschäftigungsabbau in Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung besonders stark betroffen waren.

Weiter spielte in der Debatte insbesondere der wirtschaftliche Vorteil der Struktur­änderung eine große Rolle. Die Zahlen, die im Finanzausschuss und auch im Bericht zur Wirtschaftlichkeit genannt worden sind, sind aber nicht ganz unumstritten. So hat beispielsweise die Deutsche Steuergewerkschaft in einer Presseerklärung von Anfang Januar eine durchaus überzeugende eigene Wirtschaftlichkeitsberechnung vorgelegt.

Die unterschiedlichen Ergebnisse erklären sich zu einem großen Teil aus der Dis­kus­sion, ob man die möglicherweise leerstehenden Gebäude der zu schließenden Finanz­ämter nicht doch in die Wirtschaftlichkeitsberechnung mit einbeziehen sollte. Das gilt natürlich insbesondere bei den Finanzämtern in Eutin und Heide, die ja mittelfristig geschlossen werden sollen.

Die Landesregierung gibt in ihrem Bericht selbst zu, dass „die Verwertung der leer­gezogenen Gebäude in den Standorten, die keine Nebenstelle behalten“ problematisch werden kann. Denn wer will diese teilweise denkmalgeschützten Gebäude in strukturschwachen Gebieten kaufen? Der mögliche Mietausfall der GMSH wird zwar bis zu einer bestimmten Höhe über „Mietausfallwagniszahlungen“ des Landes bei der LVSH abgedeckt. Dennoch muss die GMSH, die ja auch dem Land gehört, die übrigen Mietausfälle tragen.

Das heißt, der Landeshaushalt spart bei der Schließung von Eutin und Heide, aber die GMSH verliert möglicherweise Geld. Wenn man dann im Bericht salopp sagt; „das Liegenschaftsmodell des Landes unterstützt somit die Umstrukturierungsmaßnahmen der Landesverwaltung“, kann das eigentlich nicht ernst gemeint sein. Denn die GMSH ist ja nicht dafür errichtet worden, um Leerstände zu verwalten und Defizite zu machen.

Es wäre also ehrlicher gewesen, wenn die Landesregierung in den Fällen von Eutin und Heide gesagt hätte, dass nicht so sehr die Wirtschaftlichkeit für die Schließung entscheidend war, sondern vielmehr die übergeordneten sachlichen Erwägungen, wie die Organisation der Finanzämter im Lande am besten strukturiert wird. Und da spielt es eben schon eine Rolle, dass nicht weit von Eutin der Standort Plön liegt, und dass der Standort Meldorf nicht weit vom Finanzamt Heide entfernt liegt.

Lässt man die von der Landesregierung vorgelegten Wirtschaftlichkeitsberechnungen außer Acht, so könnte man allerdings genauso gut für eine Schließung von Meldorf argumentieren - insbesondere weil dort ein Neubau des Finanzamtes erfolgen soll. Der SSW versteht daher die sehr emotional geführte Debatte über diese Fragen in Heide.

Der Kollege Bernd Steincke hat in einem Brief an den Finanzminister, der ja allen Fraktionen vorliegt, sehr eindrucksvoll alle Argumente für Heide auf den Tisch gelegt. Dazu hat Bernd Steincke einen Kompromissvorschlag eingebracht: Genauso wie bei den Lösungen in Nordfriesland und wie bei dem neuen Finanzamt Schleswig-Eckernförde schlägt er vor, eines der beiden Finanzämter zum Hauptsitz zu machen und das andere zur Nebenstelle, die zumindest solange bestehen bleibt, bis klar ist, welche Veränderungen bei den Landesbehörden noch umzusetzen sind.

Aus der Sicht des SSW ist dieser Vorschlag überlegenswert, und er verdient es, im Finanzausschuss vertieft zu werden. Deshalb plädieren wir dafür den Bericht und die Anträge in den Finanzausschuss zu überweisen. Soll in der Sache abgestimmt werden, können wir dem Antrag der Regierungsfraktionen zustimmen, bleiben aber dabei, dass der Kompromissvorschlag für Heide im Ausschuss beraten werden sollte.

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