Tale · Flemming Meyer · 10.05.2007 Tätigkeitsbericht 2006 der Bürgerbeauftragten fürsoziale für Angelegenheiten

Die Bürgerbeauftragte leistet nicht nur eine erstklassige Beratung und Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger, sondern ihre Berichte bilden einen wichtigen Baustein für die Arbeit der Abgeordneten. Ich möchte mich ausdrücklich bei Birgit Wille-Handels für ihre gute und konstruktive Arbeit bedanken.

Birgit Wille-Handels kommt nämlich tagtäglich mit Vielen im Land ins Gespräch und spürt damit als erste die Auswirkungen eines Gesetzes oder einer veränderten Zuständigkeit. Umfangreicher als in unseren Abgeordneten-Sprechstunden verschafft sich die Bürgerbeauftragte einen guten Überblick über die gesellschaftliche Wirklichkeit. Ich möchte hier ein Beispiel anführen: schneller als die Presse erhielt die Bürgerbeauftragte Kenntnis über die Probleme der Familienkasse, die sich bereits als strukturelle Überforderungen erwiesen, als die Presse noch über Einzelfälle mutmaßte. Die Bürgerbeauftragte spürt Schwachstellen in Gesetzen auf, benennt sie und schlägt Veränderungen vor. Der SSW nimmt diese Anregungen gerne auf: so fußen eine Reihe von Anträgen auf ihren Analysen und Empfehlungen.

Der Bericht legt wieder einmal den Finger in die Wunde. Ich möchte von den aufgeführten Missständen lediglich drei heraus greifen:
Da sind zum einen unverständlich formulierte Bescheide, die bei den Betroffenen nicht verstanden werden. Hintergrund der juristisch gehaltenen Texte ist in der Regel die Vermeidung von Rechtsansprüchen. Was gerichtsfest formuliert ist, ist noch lange nicht bürgerfreundlich geschrieben. Wer von uns einmal einen derartigen Bescheid vorlegt bekommt, muss meist selbst erst einmal zweimal lesen, bevor sich der Sinn erschließt. Dabei gehen wir Abgeordneten tagtäglich mit Texten um. Da kann man sich gut ausmalen, wie oft ein normaler Bürger einen Behördenbrief lesen muss, bevor er begreift, ob seinem Antrag stattgegeben worden ist oder nicht. Diese unhaltbaren Zustände beklagt die Bürgerbeauftragte nicht zum ersten Mal. Es ist sehr bedauerlich, dass sich zwischenzeitlich so wenig an der Gestaltung der Bescheide getan hat. Der SSW erwartet eine entsprechende Initiative der Landesregierung, um die Behörden zu einer bürgerfreundlichen Sprache anzuhalten.

Ein anderer Punkt, den ich exemplarisch heraus greifen möchte, ist das Dauerthema Hartz IV.
Die Bürgerbeauftragte erfährt hautnah, was das Knebelgesetz Hartz IV anrichtet. Sie schreibt, dass die Gesetzesänderungen zu Hartz IV insgesamt betrachtet, ich zitiere, zu „Verschärfungen und Verschlechterungen für die Bürgerinnen und Bürger“ geführt haben. Verschärfungen und Verschlechterungen ziehen sich durch den gesamten Gesetzesvollzug. Wer früher Sozialhilfe bezog und jetzt auf Arbeitslosengeld II angewiesen ist, muss um jeden Mehrbedarf streiten. Ob Diabetiker, Gehbehinderter oder ein Mann nach einer extremen Gewichtszunahme, spielt für den Entscheider im Amt keine Rolle. Dabei liegt der Mehrbedarf doch auf der Hand; aber normaler Menschenverstand scheint in diesem Zusammenhang sowieso keine Rolle mehr zu spielen.

Dass Hartz IV zur kontrollierenden Armenverwaltung pervertiert, zeigt das Verhalten einiger Außendienstler bei Hausbesuchen, die die Privatsphäre von Hilfeempfängern systematisch verletzen. Dieses Verhalten kritisiert übrigens auch der Landesdatenschützer in seinem Bericht ausdrücklich. Dieses Problem muss schleunigst beseitigt werden. Es darf eigentlich gar nicht erst der Eindruck entstehen, als kontrolliere hier ein Obrigkeitsstaat seine Almosenbezieher. Leider befürchte ich, dass sich bereits in vielen Köpfen das Bild von Sozial-Schmarotzern eingenistet hat, obwohl dies definitiv ein schiefes Bild ist.

Ein weiterer Punkt in dem Bericht betrifft die Eingliederungshilfe für Kinder. Schon zum Bericht des Behindertenbeauftragten habe ich eine Initiative bezüglich der besseren Verzahnung der Eingliederungshilfe angeregt. Im Bericht der Bürgerbeauftragten wird illustriert, welche Folgen die derzeitige, willkürliche Anwendung haben kann. Man muss sich nur das Beispiel des Grundschülers anschauen, dessen Eltern für eine zeitlich angemessene Betreuung während der Schulzeit streiten müssen. Solche Fälle gibt es vielfach und gleich gelagerte Fälle, werden in unserem Bundesland unterschiedlich beschieden – je nachdem in welchem Kreis man lebt. Da kann es schon mal passieren, dass wenn man in einen Nachbarkreis umzieht, man seine Leistungen auf einmal gestrichen bekommt, obwohl sich objektiv nichts geändert hat und immer noch Hilfebedarf besteht. Die derzeitigen Verfahren müssen deshalb gründlich überdacht werden und wir brauchen einen einheitlichen Rahmen, der so etwas, wie das gerade eben Geschilderte, ausschließt.

Weitere Artikel

Pressemeddelelse · Flemming Meyer · 11.01.2021 Wir dürfen die Grenzpendler nicht im Stich lassen!

Zur Situation der Grenzpendler nach den Corona-Verschärfungen an der dänischen Grenze nehmen der SSW-Landesvorsitzende Flemming Meyer und MdL Jette Waldinger-Thiering Stellung:

Weiterlesen

Pressemeddelelse · Flemming Meyer · 10.12.2020 Negative Entscheidung des Kreistages in Schleswig-Flensburg zur Schülerbeförderung der dänischen Minderheit ist Diskrimination!

Mit großem Unverständnis reagierte der SSW-Landesvorsitzende Flemming Meyer auf die Entscheidung des Kreistages in Schleswig-Flensburg in 2021 keinen Zuschuss mehr für die Schülerbeförderung der dänischen Minderheit zu geben.

Weiterlesen

Pressemeddelelse · Flemming Meyer · 31.07.2020 Mange tak und auf Wiedersehen

Weiterlesen