Tale · Flemming Meyer · 30.05.2001 Telekommunikations-Überwachungsverordnung

Neue Techniken stellen uns vor neue Herausforderungen. Gerade das Internet hat uns Möglichkeiten gegeben, Informationen zu transportieren, die wir bisher nicht hatten. Wie bei allen anderem im Leben werden diese Techniken auch von bösen Jungs genutzt, und deshalb haben Strafverfolger und andere Sicherheitsbehörden ein Interesse daran, diese Techniken für die Verfolgung und Sammlung von Daten zu nutzen.

Besonders das Internet hat uns eine neue Freiheit gebracht, die auch dunkle Flecken hat. Rechtsextreme Propaganda und unmenschliche Kinderpornographie sind Schattenseiten, die unerträglich sind. Sie sind weltweit die Argumente für eine Einschränkung der Freiheit und Überwachung der Kommunikation.

Allerdings kann wohl kein Mensch daran zweifeln, dass verzweifelte Versuche zum Scheitern verurteilt sind, die Kommunikation durch nationales Strafrecht und Überwachung zu kontrollieren. Das Netz ist eben doch grenzenlos und die ganze Welt lässt sich nicht kontrollieren.

Andererseits sind die Nebenwirkungen für die normalen Bürgerinnen und Bürger nicht zu vernachlässigen. Gerade die modernen Mittel der Telekommunikation bieten unbegrenzte Möglichkeiten zur Erfassung und Speicherung von Daten. Der moderne Mensch kommt nicht weit, ohne eine Spur von Daten hinter sich her zu ziehen. Und eben diese weckt die Begierde der Datensammler und die Verzweiflung der Datenschützer.

Wir meinen nicht, dass Telekommunikationsanbieter verpflichtet werden dürfen, ihre Verbindungsdaten für die Behörden zu lagern. Bei der Abwägung von Nutzen und Schaden einer solchen Regelung kommen wir zu dem Ergebnis, dass der potentielle Schaden, das Missbrauchspotential, dem zu erwartenden Nutzen überwiegt. Dementsprechend würde unserer Ansicht nach ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger vorgenommen, der nicht gerechtfertigt werden kann.

Gerade der Schleswig-Holsteinische Landtag hat sich in der Vergangenheit durch technischen Datenschutz im Computerbereich profiliert. Wir haben viel darin investiert, um mittels einer vielerorts beachteten Firewall-Technik anonym im Internet surfen zu kön-nen. Unser hoch verehrter Datenschützer propagiert die AN.ON-Initiative, die anonymes Surfen im Internet ermöglicht. Auch vor diesem Hintergrund muss sich der Landtag gegen eine Verordnung der Bundesregierung aussprechen, die eine umfassende Überwachung des Internet ermöglicht.

Deshalb bedanken wir und bei den Kollegen der FDP für die Initiative und folgen gern dem Antrag. Die Landesregierung sollte ihre Mittel ausschöpfen, um die Umsetzung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung zu verhindern.

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