Tale · Lars Harms · 18.06.2020 Tierwohl umfasst mehr als nur die Haltungsform

Tiere, die über Tage und Wochen zusammengepfercht auf dem LKW stehen, die Kälte oder Hitze ausgesetzt sind, das ist unter Tierwohlaspekten nicht zu vertreten. Der Antrag greift diesen Punkt leider nicht auf.

Lars Harms zu TOP 56 - Tierhaltung zukunftsfähig machen, tierwohlgerechte Umbauten erleichtern (Drs. 19/2242)

Der mündige Verbraucher möchte die Wahlfreiheit haben, auch oder gerade, wenn es um die Entscheidung geht, wo das Schnitzel herkommt und wie das Schwein gehalten wurde. Aus diesem Grund gibt es seit gut über einem Jahr vom Handel eine selbstverpflichtende Kennzeichnung zur Haltungsform. Es ist ein vierstufiges System, wo 1 für die klassische Stallhaltung steht, nach den gesetzlichen Anforderungen und 4, die Premiumstufe, wonach die Tiere ein größeres Platzangebot sowie Auslaufmöglichkeiten haben müssen. 
Mit dieser Haltungskennzeichnung etabliert der Einzelhandel eine Kennzeichnung, um dem Verbraucherwunsch nach mehr Transparenz nachzukommen. Ganz deutlich muss ich sagen, dass es sich hierbei nur um den Stall handelt – nicht mehr und nicht weniger. Und die Kriterien dafür sind recht dünn. Damit wird klar, dass es ausschließlich um die Haltungsform geht, wobei andere Aspekte des Tierwohls davon unberührt bleiben. Darüber hinaus ist es eine reine Selbstverpflichtung und kein staatliches Tierwohllabel mit transparenten Kriterien. Gleichwohl muss ich sagen, sehe ich hierin einen kleinen Schritt des Einzelhandels in die richtige Richtung, aber wir sind noch weit entfernt vom staatliche Tierwohllabel. 
Wenn ich mir jetzt den vorliegenden ansehe, ist er aus meiner Sicht nicht ganz schlüssig. In dem ersten Punkt ist die Rede von einer verpflichtenden Haltungskennzeichnung. Im zweiten Punkt ist die Rede von Tierwohl-Mindeststandards. Das sind für uns zwei paar Schuhe, denn Tierwohl umfasst mehr als nur die Haltungsform. 
Nun zu den einzelnen Punkten. Jamaika möchte eine verpflichtende Haltungskennzeichnung und zusätzliche Finanzierungsinstrumente zur Bewältigung der Kosten für Umbauten der Ställe. Schön und gut, aber wieweit ist das bereits mit der Bundesebene vereinbart und wieviel Geld soll der Bund zur Verfügung stellen? 
Unter Punkt zwei wird gefordert, auf EU-Ebene Tierwohl-Mindeststandards und eine verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung einzuführen. Der Ansatz ist richtig, aber es ist das ganz große Rad und wir haben noch nicht einmal auf Bundesebene ein staatliches Tierwohllabel. Hier sollten wir erst einmal im eigenen Land klare und transparente Regelungen schaffen, bevor wir auf die EU zugehen.
Nun zu Punkt drei und ich sage, hier sehe ich das größte Problem. Jamaika will den Deutschen Markt abschotten für tierische Produkte aus dem EU-Ausland, die keine Kennzeichnung aufweisen über Herkunft und Haltung. Darüber hinaus sollen die Produkte dann auch die Kriterien erfüllen nach den deutschen gesetzlichen Tierwohl-Mindeststandards. Hierzu ergeben sich aus Sicht mehrere Fragen. Welche gesetzlichen Tierwohl-Mindeststandards sind hier konkret gemeint? Und wie soll eine europarechtskonforme Regelung aussehen, nach der Deutschland den Markt abriegeln kann, für Produkte, für die wir nicht einmal selber entsprechende staatliche Label haben? Ich sehe die große Gefahr, dass Jamaika die Idee des EU-Binnenmarktes damit konterkarieret. Ich denke gerade die PKW-Maut hat deutlich gezeigt, dass die Kriterien, wie Diskriminierung, innerhalb der EU für staatliche Alleingänge sehr eng gestrickt sind. Und Jamaika fordert jetzt, den deutschen Markt abzuriegeln. Der EU-Binnenmarkt und Warenverkehr sind wesentliche Stützen dieser politischen Einheit. Was glauben Sie, wie unsere EU-Nachbarn auf so eine Maßnahme reagieren würden. Auch unsere Landwirte leben vom Export. Es würde ein Aufschrei durch Deutschland gehen, wenn andere EU-Mitgliedstaaten ihrerseits die Grenzen dicht machen würden, weil unsere Produkte deren Kriterien nicht erfüllen. Das kann doch nicht gewollt sein, was hat Euch da geritten? Ich halte es für fahrlässig so zu tun, als ob es ein Leichtes wäre hier europarechtskonforme Lösungen hinzubekommen. Damit suggeriert man, ein Ziel zu verfolgen, das nach meiner Auffassung von vorherein zu scheitern verurteilt ist, um dann der EU den schwarzen Peter zuschieben zu können. Das ist nicht redlich. 

Vierter Punkt des Antrags knüpft beim ersten Punkt an, wo es um den Umbau von Ställen geht. Das verfolgte Ziel, die Haltungsformen zu verbessern halten wir absolut für erstrebenswert. Dass dazu auch Bundesimmissionsschutzrecht geändert werden muss, dahingehend, dass immissionsschutzrechtliche Genehmigungen künftig grundsätzlich entfallen können erschließt sich mir nicht ganz. Es ist kein Handel: ich geben Dir mehr Tierwohl, aber dafür verzichtest du auf Immissionsschutz, so läuft das nicht. Ich kann den Ansatz zwar verstehen und nachvollziehen, aber wenn es beispielsweise um einen Stall geht, der schon 30 Jahre steht und der die Immissionsschutzwerte heute nicht erfüllt und nur noch Bestandsschutz hat, wenn dieser Stall umgebaut würde, müssen auch die Werte von heute herangezogen werden. 

Abschließend möchte ich nochmal sagen; Tierhaltung und Tierwohl haben wir nicht zum ersten Mal hier diskutiert. Wir als SSW haben in dem Zusammenhang immer wieder auf die Missstände bei Tiertransporten hingewiesen. Tiere, die über Tage und Wochen zusammengepfercht auf dem LKW stehen, die Kälte oder Hitze ausgesetzt sind, das ist unter Tierwohlaspekten nicht zu vertreten. Der Antrag greift diesen Punkt leider nicht auf. Aber bei der Errichtung eines staatlichen Tierwohllabels, müssen eingeschränkte nationale und internationale Transportzeiten berücksichtigt werden. 

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