Tale · Flemming Meyer · 26.08.2004 Umsetzung von Hartz IV

Bevor ich eine generelle Bewertung des jetzigen Standes von Hartz IV vornehme, möchte ich einen Rückblick auf die ursprünglichen Pläne von VW-Mann Peter Hartz machen. Denn diese Pläne waren zukunftsweisend und vielversprechend. Peter Hartz und seine Mitstreiter wollten durch die schon lange geforderte Zusammenlegung von Sozial- und Arbeitslosenhilfe vor allem eines erreichen: Die Langzeitarbeitslosen sollten nicht mehr durch zwei verschiedene Systeme - also Sozialamt und Arbeitsamt - betreut werden. Sie sollten auch nur von einem Sacharbeitern aus einer Hand betreut werden und zwar so, dass man sich individuell um jeden optimal kümmern kann.

Deutschland hat im Vergleich zu den europäischen Nachbarländern einen zu hohen Anteil von Langzeitarbeitslosen und dieser Zustand muss schnellst möglich beendet werden. Denn je länger Menschen arbeitslos sind, desto schwerer wird es, sie wieder auf den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Die ursprünglichen Hartz-Pläne sahen weiter vor, dass die Langzeitarbeitslosen dieser beiden verschiedenen Systeme in Zukunft dieselben Leistungen erhalten sollen. Auch sollte die bürokratische Berechnung der Höhe der Arbeitslosenhilfe wegfallen. Ziel war es, dass die neue Leistung als pauschalierter Betrag ausgezahlt werden sollte. So sollten die Mitarbeiter­innen und Mitarbeiter im Arbeitsamt sich verstärkt auf die Vermittlung der Arbeitslosen konzen­trieren und nicht nur auf die Verwaltung von Arbeitslosigkeit. Es war aber bei Peter Hartz nie davon die Rede, dass diese neuen Leistungen der ehemaligen Arbeitslosenhilfebezieher nur auf Sozialhilfeniveau und zu den gleichen Bedingungen wie bei der Sozialhilfe gewährt werden sollten. In diesem Bereich hat die Bundesregierung aus Sicht des SSW den entscheidenden Fehler gemacht, der dann ja auch jetzt zu den großen Protesten und Demonstrationen gegen Hartz IV geführt hat.

Wenn man also die an sich vernünftigen Reformvorschläge von Peter Hartz in einer wirtschaft­lichen Krisenzeit zum Sozialabbau benutzt, dann darf man sich über die Reaktion der Betroffenen nicht wundern. Warum ist es berechtigt in Zusammenhang von Hartz IV von Sozialabbau zu sprechen? Denn es ist ja richtig, dass die vielen Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger von der Reform profitieren. Das ist auch so in Ordnung. Das Problem liegt im Bereich der bisherigen Arbeitslosenhilfeempfänger. In Zukunft werden sie schon nach einem Jahr kein Arbeitslosengeld mehr erhalten. Über 55-jährige sollen zwar 18 Monate Arbeitslosengeld bekommen, aber das hilft dieser Personengruppe auch nicht entscheidend, wenn sie dann bis zum Rentenalter keinen Arbeitsplatz mehr finden. Die Folge ist, dass Menschen, die oft jahrzehntelang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, schon nach einem Jahr Arbeitslosigkeit riskieren in sehr schweres finanzielles Fahrwasser zu kommen oder gar in die Armut abzurutschen.

Und wenn der Bundeskanzler in diesem Zusammenhang sagt es drehe sich um Steuergelder, die von der Kassiererin oder dem Arbeiter aufgebracht werden, so vergisst er eben, dass diese Arbeitslosen womöglich jahrzehntelang in die Arbeitslosenpflichtversicherung eingezahlt haben. Sie erwarten daher als Gegenleistung kein Almosen, sondern angemessene finanzielle Absicherung über einen längeren Zeitraum als nur 12 Monate Arbeitslosengeld.

Ich will gar nicht auf die vielen Details der Arbeitslosengeld II-Regelungen eingehen. Da ist in der Tat in Sommerpause in den Medien auch viel gelogen und geheuchelt worden. Aber es bleibt die Tatsache bestehen, dass das Arbeitslosengeld II nur auf Sozialhilfeniveau ausgezahlt wird und, dass das erlaubte Schonvermögen zum Beispiel für Altersvorsorge für die meisten Betroffenen nicht ausreichend sein wird. Das zeigen ja auch die Zahlen des DGB für Schleswig-Holstein. Der DGB rechnet damit, dass über 70.000 Arbeitslosenhilfebezieher und ihre Familie in Schleswig-Holstein nach dem 1.1.2005 weniger Leistungen erhalten werden.

Selbstverständlich darf man in dieser Debatte nicht vergessen darauf hinzuweisen, dass die CDU-Opposition - die durch den Bundesrat ja an Hartz IV genau so beteiligt ist wie die Bundesregierung - einen noch viel härteren Sozialabbau verlangt hat. Das sollte man der Bevölkerung klar sagen. Dafür spricht ja auch das sozialpolitische Programm der Landes-CDU zur Landtagswahl, dass am Wochenende fast ohne Diskussion verabschiedet wurde. Es zeigt was nach einer eventuellen Regierungsübernahme in diesem Bereich geschehen wird.

Ein anderes Problem von Hartz IV ist das 16-seitige Formular zur Beantragung von ALG II. Dieses absurde Formular ist für viele Betroffene völlig unverständlich. Ich weiß, dass selbst ich Probleme mit dem Ausfüllen dieses Antrages habe. Auch wenn es seitens der Kommunen und der Bundesagentur viele Bemühungen gibt, den Betroffenen zu helfen, so steht leider zu befürchten, dass viele Menschen im Januar 2005 gar keine Leistungen bekommen, weil sie den Antrag nicht rechtzeitig ausgefüllt zurück an die Sachbearbeiter geschickt haben. Selbst der Chef der Bundesagentur Frank-Jürgen Weise befürchtet laut Frankfurter Rundschau vom 19. August, dass es zeitlich nicht zu schaffen ist, alle Anträge vor dem 1.1.2005 ordnungsgemäß zu behandeln. Wollen wir wirklich zulassen, dass diese Menschen dann im Januar ohne irgendwelche Leistungen dastehen?

Nun kann man der Auffassung sein, die geplanten Hartz-Regelungen sind sinnvoll, wenn es wirklich gelingt, die Arbeitslosen innerhalb eines Jahres oder schnell danach wieder in Arbeit zu bringen. Und gerechterweise muss man sagen, dass ist ja auch das Ziel dieser ganzen Operation. Im Hartz-Gesetz steht ja sogar drin, dass in Zukunft ein Vermittler höchstens 75 Arbeitslose betreuen soll. Im Moment haben wir allerdings eine ganz andere Situation. Es gibt Berichte über Arbeitsvermittler in den Arbeitsämtern, die zwischen 600 und 700 Arbeitslose betreuen. Obwohl im Gesetz etwas anderes steht, werden sich diese Zahlen bis zum 1.1.2005 kaum ändern. Es versteht sich von selbst, dass es unter solchen Umständen unmöglich ist, die Betroffenen ordentlich zu vermitteln.

Immer noch sind zwischen 80 und 90 % der Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit mit der Verwaltung der Arbeitslosigkeit beschäftigt. Es ist natürlich auch schwer so einen Supertanker zu wenden. Allerdings ist es nicht einsehbar, warum dann vor diesem Hintergrund der größte Umbau unseres Sozialsystems in der Geschichte der Bundesrepublik so schnell und chaotisch durchgeführt werden soll. Also kurz gesagt: Es kann nicht angehen, dass zum 1.1.2005 nur die negativen Folgen der Hartz-Reform für die Betroffenen umgesetzt werden, während der positive Ansatz nämlich die verstärkte Vermittlung der Langzeitarbeitslosen organisatorisch überhaupt noch nicht klar ist.

Wer in diesem Zusammenhang behauptet, dass es so etwas wie Hartz IV in Dänemark bereits gibt - es heißt nur anders -, der gibt leider nur einen kleinen Teil der Wahrheit preis. Denn in Dänemark beziehen arbeitslose Menschen - trotz einiger Leistungskürzungen - weiterhin bis zu vier Jahren Arbeitslosengeld. Und zwar 90% vom letzten Lohn. Allerdings höchsten bis zu ca. 2.000.- Euro monatlich, die auch versteuert werden müssen. Entscheidend ist allerdings, dass in Dänemark „Fördern und Fordern“ gerade der Langzeitarbeitslosen im Zentrum der Arbeitsmarktpolitik steht.

Man tut also alles dafür, dass die Arbeitslosen spätestens nach einem Jahr wieder in Arbeit kommen. Nach einem Jahr hat ein arbeitsloser Mensch in Dänemark ein Recht auf ein Arbeits-, Aus- oder Weitungsbildungsangebot seitens des Arbeitsamtes. Da hier durchschnittlich 60 Arbeitslose auf einem Vermittler kommen, ist es möglich ein passgenaues Angebot für den Arbeitslosen zu entwickeln. Wer allerdings ein solches Angebot ablehnt, muss mit Leistungskürzungen rechnen. Das ist im Kern die aktive Arbeitsmarktpolitik nach skandinavischem Vorbild, die der SSW auch für Schleswig-Holstein wünscht.

Von solcher zukunftsweisenden Arbeitsmarktpolitik für Langzeitarbeitslose sind die aktuellen Hartz IV-Pläne allerdings meilenweit entfernt. Und eines dürfen wir natürlich auch nicht vergessen. Man kann nur Arbeitsangebote machen, wenn Arbeitsplätze vorhanden sind. Deshalb plädiert der SSW auch für bessere Eingliederungshilfe der Arbeitslosen auf den 1. Arbeitsmarkt. Zum Beispiel durch die flächendeckende Einführung von befristeten Lohnkostenzuschüsse an die Betriebe bei Einstellung von Arbeitslosen. Dieses Arbeitsmarktinstrument hat sich nördlich der Grenze sehr gut als Einstieg in den 1. Arbeitsmarkt bewährt.

Daneben brauchen wir einen massiven Ausbau des 2. Arbeitsmarktes. Denn gerade im Sozial-, Pflege- und Kulturbereich gibt es ja Arbeit genug. Nur können die hier tätigen Organisationen sie nicht finanzieren. Allerdings muss man in diesem Zusammenhang aufpassen, dass der 2. Arbeitsmarkt keine vorhandenen Arbeitsplätze zerstört. Deshalb erscheint es auch dem SSW sinnvoller darüber zu diskutieren, ob man in den betroffenen Branchen einen tariflichen Mindestlohn einführen soll, anstatt wie jetzt vorgesehen im großen Umfang die sogenannten 1-Euro-Jobs einzuführen.

Aus Sicht des SSW ist die Konsequenz aus der bisherigen Umsetzung der Zusammenlegung von Sozial- und Arbeitslosenhilfe völlig klar: Hartz IV muss sofort verschoben werden und darf auf keinen Fall zum 1.1.2005 in Kraft treten. Das mögliche Chaos, dass durch das Festhalten am diesem Termin entsteht, wird das Vertrauen in unsere Demokratie weiter verringern. Hartz IV darf erst in Kraft treten, wenn die Bundesagentur und die Kommunen alle organisatorischen und technischen Vorraussetzungen erfüllt haben.

Dazu muss Hartz IV aber auch grundlegend geändert werden, bevor der SSW der Umsetzung der Pläne zustimmen kann. So fordern wir, dass die Periode, in der Arbeitslosengeld an langjährig Arbeitslosengeldversicherte bezahlt wird, wieder länger als 12 Monate sein muss. Auch müssen die Freibeträge für Vermögen, Lebensversicherungen usw. so ausgestaltet werden, dass eine ausreichende private Altersvorsorge angespart werden kann. Der SSW fordert die Landesregierung auf sich für dementsprechende Änderungen von Hartz IV im Bundesrat einzusetzen.

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