Tale · Flemming Meyer · 15.11.2012 Verfassungsänderung

Die Landesverfassung hat bei den Koalitionsverhandlungen eine große Rolle gespielt. Das hatte im wesentlichen zwei Gründe: Einerseits fühlten sich die regierungstragenden Fraktionen bei der Formulierung ihres gemeinsamen Arbeitsprogramms durch die Verfassung gebunden - ich erinnere hier nur an die Schuldenbremse - andererseits spüren wir einen enormen Druck, die Verfassung an die sich verändernden Lebenswirklichkeiten anzupassen und haben das in die Formulierung des Koalitionsvertrages einfließen lassen.
Die Verfassung des Landes-Schleswig-Holstein erfreut sich also bester Gesundheit. Wenn wir nämlich nicht mehr über die Verfassung nachdenken und streiten, wird sie verstauben und ihre Funktion als demokratischer Kompass verlieren. Heinrich Böll hat das Grundgesetz einmal als Beichtspiegel bezeichnet, also als ein Mittel der Selbstprüfung der demokratischen Organe. Eine gute Verfassung muss lebendiges Zeugnis sein, gerade, weil sie in Kiel 1949 zunächst als Satzung startete, also als eine Art vorläufige Geschäftsordnung für das Staatswesen. Erst die umfassende Reform 1990 hat den Text zur Verfassung umgestaltet und damit zur verbindlichen Richtschur demokratischer Entscheidungsprozesse, die unter anderen die Rolle der Opposition ausdrücklich hervorhebt und festlegt. Und mehr als zwanzig Jahre später, also fast eine Generation danach, sollte sie weiter modernisiert werden.

Dass es Auseinandersetzungen über Inhalte, Verfahren und Beteiligte dieser Modernisierung gibt, ergibt sich aus der Sache – und sind ihr sogar ausgesprochen dienlich. Schließlich geht es um die Festlegung demokratischer Spielregeln und demokratischer Rahmenbedingungen, und dazu gehört Herzblut.
Für den SSW möchte ich feststellen, dass wir eine Grundüberholung der Verfassung ausdrücklich befürworten. Eine möglichst breit angelegte Verfassungsdebatte belebt die demokratische Diskussion im Allgemeinen und kann für einzelne Politikfelder Impulse geben. Dabei müssen wir nicht unbedingt die schon bestehenden Handlungsfelder übergehen. Auch die Minderheitenpolitik kann sich beispielsweise noch stärker in unserer Verfassung wiederfinden. Schließlich hat es auch hier enorme Veränderungen in den letzten zwanzig Jahren gegeben.
Zu zum Antrag der Piraten möchte ich zwei Komplexe herausgreifen. Zu einen das Spannungsfeld zwischen Transparenz und Handlungsfähigkeit. Der SSW hat immer wieder auf frühzeitige Information und Einbindung des Parlamentes durch die Landesregierung gedrängt. Demgegenüber gilt es die Grenzen der Beteiligung abzustecken; dort nämlich, wo die Handlungsfähigkeit der Landesregierung durch Beteiligungsrechte des Parlaments eingeschränkt wird. Ein Verhandlungsführer kann am Verhandlungstisch nicht verhandeln, wenn er immer wieder Rücksprache halten muss. Zu Verhandlungen gehören einfach vollgültige Verhandlungsmandate. Dieses Spannungsfeld zwischen Transparenz und Handlungsfähigkeit angesprochen zu haben, gehört sicherlich zu den Verdiensten des Piraten-Antrages – und da werden wir Lösungen finden müssen.
Andererseits zeigt der Piratenantrag auch ein gewisses Misstrauen gegenüber verfassungsändernden Parlamentsmehrheiten, also Großen Koalitionen, wie sie der vorliegende Antrag im letzten Satz der Begründung explizit formuliert. Unter Großen Koalitionen wird Oppositionsarbeit zu einer wirklichen Herkulesaufgabe, wie auch der SSW am eigenen Leibe feststellen konnte. Dennoch zeigte gerade der Umgang der letzten Großen Koalition mit ihrer verfassungsändernden Mehrheit deutlich, dass in unserem Gemeinwesen eine so große Mehrheit sehr verantwortlich mit ihrer Macht umgeht. Insofern haben wir hier in Schleswig-Holstein eine gute Tradition, was die Anwendung der Verfassung angeht, entwickelt.
Wenn wir aber über eine neue Verfassung reden, dann darf das Ziel nicht sein, die Eigenständigkeit des Landes Schleswig-Holsteins aufzugeben. Bereits seit den allerersten Sitzungen des Landtages vor über 60 Jahren war den Abgeordneten die Eigenständigkeit unseres Bundeslandes Verpflichtung, Auftrag und Herzensangelegenheit. Dabei sollten wir es belassen. Ich warne davor, die historisch gewachsene Eigenständigkeit aufzugeben. Das bedeutet nicht, dass eine intensive Kooperation mit Schleswig-Holsteins Nachbarn nicht weiter zu vertiefen wäre. Im Gegenteil: Wir sollten baldmöglichst gemeinsame parlamentarische Gremien mit Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, der Region Syddanmark und eben auch Hamburg bilden und dort mit der Arbeit beginnen. Die Kooperation auf Regierungsseite muss schleunigst flankiert werden durch die parlamentarische Seite. Ich bin allerdings optimistisch, dass solche Gremien in absehbarer Zeit ihre Arbeit aufnahmen können – und das übrigens, ohne eine Verfassungsänderung abzuwarten.
Bezüglich der anstehenden Verfassungsdebatte bin ich ausgesprochen gespannt auf die Vorschläge. Für uns ist dies ein offener Prozess, in dem gerne noch mehr Vorschläge durch die Fraktionen, aber auch durch die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes eingebracht werden können..

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