Speech · 09.11.2005 Verwaltungsabkommen über Aufgaben nach dem Energiewirtschaftsgesetz

Immer wieder haben insbesondere die Energieversorger in Deutschland in den letzten Monaten für negative Schlagzeilen gesorgt. Mit ihrer Preispolitik haben sie die Verbraucher erheblich beansprucht, da die Überzeugungskraft für die angekündigten Preissteigerungen nicht ausreichend war oder schlichtweg fehlte.

Preiserhöhungen von 10 bis 20 % hat es im Energiebereich gegeben. Bei den Gaspreiserhöhungen wurde von Seiten der Versorger mitgeteilt, dass es mit der Ölpreiserhöhung zusammenhängt. Und wenn der Strom teurer wurde, dann mit der Begründung, dass die Netzkosten so hoch seien. Letztendlich waren alle Erklärungen von Seiten der Energieversorger für den Verbraucher nicht nachprüfbar. Und das ist das eigentliche Problem. Denn die Liberalisierung des Strommarktes hat nicht dazu beigetragen, das die Preispolitik der Energieversorger für den Verbraucher transparenter wird. Aus Sicht der vier großen Energieversorger muss dies wohlmöglich auch nicht sein, dort herrscht scheinbar untereinander Einigkeit. Aus deren Sicht nachvollziehbar.

Dies kann und darf aber so nicht von der Politik akzeptiert werden. Während es in unseren Nachbarländern bereits seit längerem Kontrollinstanzen gibt, hat man in Deutschland darauf vertraut, dass eine derartige Vorgabe für die Errichtung einer solchen Behörde irgendwann von Brüssel kommen würde. Und so ist es letztendlich auch gekommen, erst mit dem notwendigen Druck aus Brüssel hat sich der damalige Minister in Berlin gerührt und die Errichtung der Bundesnetzagentur auf den Weg gebracht. Seit dem 13 Juli 2005 sind Bund und Länder verpflichtet, Regulierungsaufgaben wahrzunehmen.

Diesen Auftrag hat Wirtschaftsminister Austermann angenommen und im Herbst dieses Jahres im Zusammenhang mit der angedrohten Preissteigerung vollmundig angekündigt, dass die Landesregulierungsbehörde den Energieversorgern künftig gehörig auf die Finger schauen wird. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf rudert Herr Austermann nun zurück. Denn scheinbar wurde in seinem Haus erkannt, dass die von Berlin gestellte Aufgabe nicht ohne weiteres zu bewältigen ist. Ich möchte hierbei deutlich machen, dass es mir nicht darum geht, den Mitarbeitern aus dem Ministerium zu unterstellen, dass sie der Aufgabe nicht gewachsen seien. Das könnten sie dort ohne weiteres.

Aber um die aus Berlin vorgegebenen Aufgaben zu erfüllen, müssen nicht nur für die künftig neu gebildeten Netznutzungsentgelte umfassende Prüfungs- und Genehmigungsverfahren durchgeführt werden. Es müssen auch entsprechende Prüfungs- und Genehmigungsverfahren für die bisher verlangten Netznutzungsentgelte durchgeführt werden. Dass dies gerade in der Anfangszeit außergewöhnlich hohe Anforderungen an die Organisation stellt und dass dies enorme Kapazitäten bindet, ist durchaus nachvollziehbar. Daher halten wir den Schritt der Landesregierung für vernünftig, jetzt zu sagen, dass man die Bundesnetzagentur mit der Aufgabe beauftragt. Aus Sicht des SSW liegen die Vorteile für das Land auf der Hand.

Die Bundesnetzagentur wurde extra dafür errichtet, für die geordnete Entwicklung auf dem Elektrizitäts-, Gas-, Telekommunikations-, Post- und ab dem 01. Januar 2006 auch auf dem Eisenbahninfrastrukturmarkt zu sorgen. Um ihre Aufgabe auch wirkungsvoll umsetzen zu können und sich entsprechend durchzusetzen, ist sie mit wirksamen Instrumenten und Verfahren ausgestattet worden, die auch Informations- und Untersuchungsrechte sowie abgestufte Sanktionsmöglichkeiten einschließen. Das heißt, dort sollte alles vorhanden sein, um bei Verstößen entsprechend reagieren zu können.
Die Situation ist in den genannten Bereichen in allen Bundesländern gleich. Und deshalb macht es Sinn, diese Bereiche auch einheitlich bundesweit zu kontrollieren.

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