Pressemeddelelse · 17.09.2013 Viel Wind um nichts

Zur Mediendebatte um das Mindestlohngesetz erklärt der Vorsitzende des SSW im Landtag, Lars Harms:

 


 

Die Befürchtungen von CDU-Sozialpolitikerin Heike Franzen, dass Integrationsbetriebe im Land wegen des Mindestlohngesetzes künftig schwerbehinderten Mitarbeitern kündigen müssen, ist unbegründet. 

 


 

Grundsätzlich gilt: Wer in öffentlichen oder öffentlich geförderten Betrieben Arbeit verrichtet, soll dafür auch menschenwürdig entlohnt werden – ob mit oder ohne Behinderung. 

 


 

Richtig ist deshalb, dass der Mindestlohn von 9,18 Euro auch in den Integrationsbetrieben gelten soll. Richtig ist auch, dass dadurch selbstverständlich die Lohnkosten für schwerbehinderte Arbeitnehmer in den Integrationsbetrieben steigen werden.

 

Falsch ist hingegen, dass es hierdurch zu Kündigungen kommen muss. Die rot-grün-blaue Landesregierung hat die Bedenken der Wohlfahrtsverbände sehr wohl ernst genommen: Die Mehrkosten können über die Ausgleichsabgabe finanziert werden.

 


 

Damit gilt aller Unkenrufe zum Trotz genau das, was wir von Anfang an gesagt haben: Wir wollen den Dialog, wir führen den Dialog, und wir kommen gemeinsam mit allen Beteiligten zu guten Lösungen für unser Land.

 


 

Ausnahmen vom Mindestlohn darf es nur dort geben, wo nicht die Arbeit selbst, sondern die Betreuung im Vordergrund steht. Deshalb haben wir beispielsweise Behindertenwerkstätten aus dem Gesetz ausgeklammert. 

 


 

Unterm Strich also: Viel Wind um nichts, Frau Franzen.

 

 

 


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