Speech · 08.09.2010 Vierzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Der neue Jugendmedienschutz-Staatsvertrag will endlich die Lücken im Jugendschutz schließen, wie sie tagtäglich in deutschen Familien zum Problem werden: der Junior surft im Netz und gelangt ohne großen Suchaufwand auf jugendgefährdende Seiten. Der Handlungsdruck ist also groß. Ob Kompetenz und Einsicht in die Zusammenhänge dem entsprechen, wage ich allerdings zu bezweifeln.
Die Netzgemeinde vermutet durch die verpflichtende Indizierung für alle deutschen Seiten den Einstieg in die Zensur. Nicht gekennzeichnete Angebote seien schließlich bei Anwendung des entsprechenden Programms nicht mehr verfügbar, woraus sich durch die Hintertür eine Kennzeichnungspflicht ergebe. Die Indizierung sei also keineswegs freiwillig, wie die Ministerpräsidenten nicht müde werden zu betonen. Richtig ist allerdings, dass eine automatische Sperre von der Wahl des Filter-Programms abhängt. Hier liegen noch gar keine Erfahrungen vor.
Richtig ist auch, dass es neben den freiwilligen Regelungen auch Institutionen geben wird, die sich künftig um den Jugendschutz im Netz kümmern werden. Da sind die Landesmedienanstalten bzw. die Kommission für Jugendmedienschutz, die vom Unternehmen jugendschutz.net unterstützt werden. Zusätzlich überprüfen Einrichtungen der Freien Selbstkontrolle die Einhaltung der staatsvertraglichen Bestimmungen. Diese Aufzählung zeigt, dass die Befürchtungen, dass manifeste Kontrollstrukturen aufgebaut werden, nicht grundlos sind.
Viele Kritiker glauben darüber hinaus, dass nur noch kindgerechte Inhalte dauerhaften Bestand haben. Sie wenden sich gegen ein Kindernetz, zu dem das Internet eingedampft werden könnte. Das ist nicht zu befürchten, da ohne Filterprogramm weiterhin alle Inhalte zugänglich bleiben. Andere Kritiker der Netzgemeinde, die Experten sind, sollte man dagegen ernst nehmen. Die meisten Inhalte im Netz ändern sich äußerst kurzfristig. Der Chaos Computer Club hat darauf verwiesen, dass eine Indizierung beispielsweise beim Internetdienst „Twitter“ völlig unmöglich sei. Hart treffen wird es wohl vor allem die Blogger, die ohne Verlag im Hintergrund im Internet ihre Ansichten und Kommentare veröffentlichen. Ihnen drohen Bußgelder bei einem Verstoß gegen die Altersregeln.

Tatsächlich versucht der vorliegende Vertrag mit der Technik Schritt zu halten. Dabei kommen Methoden zum Zuge, die wir aus dem Rundfunk kennen. Die müssen nicht zwingend auch im globalen Kommunikationsmedium Internet funktionieren. Moderner Jugendschutz verlangt neue Konzepte und medienpädagogische Strategien, aber vor allem internationales Vorgehen. Entsprechende Verhandlungen müssen endlich beginnen.

Der SSW fordert darüber hinaus die regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit der im Rundfunkänderungsstaatsvertrag festgelegten Maßnahmen.

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