Tale · Flemming Meyer · 20.03.2002 Volksinitiative für eine menschenwürdige Pflege

Wenn man sich die Entwicklungen in der Politik für pflegebedürftige Menschen anschaut, dann hat eine beachtliche Entwicklung stattgefunden. Fand lange nur eine rein medizinisch und hygienisch orientierte Pflege statt, so stellt sich die Politik seit einigen Jahren verstärkt der Herausforde­rung, den Pflegebedürftigen ein erfülltes Leben trotz körperlichen und geistigen Einschränkungen zu ermög­lichen. Im Vordergrund der neuen ganzheitlichen Per­spek­tive steht der pflegebedürftige Mensch mit seinen Bedürfnissen und Pro­blemen. Durch die Mobilisie­rung der individuellen Ressourcen des Men­schen soll er in die Lage versetzt werden, so weit wie möglich selbständig, selbstbestimmt und sozial integriert leben zu können.

Menschen haben ein Recht darauf, dass sie in auch Würde leben können, wenn sie auf Unter­stützung angewiesen sind. Von diesem Ziel sind aber viele der Betroffenen noch weit entfernt. Das Leitbild einer modernen Pflege steht vieler Orten noch im schrillen Kontrast zur Realität des Pflegealltags. Die Finanzierung durch die Pflegeversicherung mit ihren ebenso techno­kratischen wie unzureichenden Abrechnungsbedingungen, die Konflikte zwischen Kostenträgern, die Kluft zwischen profes­sio­nellem Anspruch und Qualifizierung des Personals und viele andere Rahmen­bedingungen stehen im Widerspruch zu den hehren Zielen der Pflegepolitik. Deshalb ist es nur allzu verständlich, dass die Pflegebedürftigen, Ange­hörige, Pfleger und andere Betroffene aufbegehren und endlich Taten für eine bessere Pflege sehen wollen.

Ich verrate kein Geheimnis wenn ich sage, dass wir vom SSW einer Festschreibung der menschen­würdigen Pflege in der Landesverfassung zu Beginn eher ablehnend gegenüber standen. Nicht weil wir die Ziele nicht vollkommen unterschreiben können, selbstverständlich sind es auch unsere Ziele, sondern eher weil wir den Weg dorthin mit Skepsis betrachteten. Denn die Probleme sind ja nicht so sehr fehlende politische Absichten oder mangelnde Konzepte. Die Probleme der Pflege sind vor allem finan­ziellen Ursprungs. Sie hängen zusammen mit dem Strick­muster der Pflegeversicherung, mit Per­sonal­schlüsseln, mit der Entlohnung des Personals, mit Investitionen in Qualifizierung und Qualität usw. - Das sind alles Faktoren, die durch eine Landesverfassung nicht verändert werden können.

Wir werden uns trotz unserer Skepsis natürlich nicht der Verfassungsänderung und der Änderung des Landespflegegesetzes ver­weigern. Eine Mehrheit in der Bevölkerung scheint den Wunsch zu haben, diesen Bereich im Sinne des Gesetzentwurfs der Volksinitiative besonders hervorzuheben. Das respektieren wir.

Wir werden allerdings auch weiterhin keinen Hehl daraus machen, dass dieser Schritt für sich gesehen wenig mehr als symbolischen Wert hat. Das tun wir, weil wir unsere ganz eigenen Erfah­rungen auf diesem Gebiet haben. Als Partei der dänischen Minderheit weiß der SSW nur allzu gut um die Bedeutung und Grenzen von Staatszielbestimmungen. Der in Artikel 5 der Landes­verfassung ver­an­kerte Minderheiten­schutz zeigt uns nun seit über einem Jahrzehnt auf, dass der explizite Schutz und die Förde­rung des Landes allein keine konkreten Ansprüche begründen. Es geht hier allein um Absichts­erklärungen, nicht um mehr und nicht um weniger.

Am Ende müssen die goldenen Worte der Verfassung im Alltag gelebt werden, denn Worte allein sind bekanntlich nur Schall und Rauch. Alle Beteiligten sollten sich davor hüten, zu große Erwartungen in die ver­fas­sungs­rechtliche Vergoldung des modernen Pflegeideals zu schüren. Die praktische Umset­zung dieser Ziele können wir als Bundesland in den meisten Fällen allein nicht leisten. Insofern bekundet der Landtag mit seiner Zustimmung zum Gesetzentwurf der Volks­initiative für eine menschenwürdige Pflege zuvorderst seinen Willen, in Zukunft alles für die Umsetzung der Ziele zu tun. In diesem Sinne freue ich mich auf eine gute Zusammenarbeit.

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