Tale · Flemming Meyer · 09.05.2007 Volksinitiative gegen die Zusammenlegung von Kreisen ohne deren Zustimmung

Formal gesehen soll der Landtag heute nur die Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses zur Volksinitiative gegen die Zusammenlegung von Kreisen ohne deren Zustimmung bestätigen. Der Wissenschaftliche Dienst hat bestätigt, dass die formalen Voraussetzungen der Volksinitiative gegeben sind. So hat die Volksinitiative allein in Dittmarschen mit 32000 Unterschriften das Quorum von mindestens 20.000 stimmberechtigten Personen leicht übersprungen.

Auch die inhaltliche Zielsetzung der Volksinitiative ist nach Ansicht des Wissenschaftlichen Dienstes und des Innen- und Rechtsausschusses verfassungskonform. Denn es geht der Initiative darum, dass Paragraph 15, Abs. 1 der Kreisordnung dahingehend geändert wird, dass Gebietsänderungen nur zulässig sind, wenn die betroffenen Kreise einverstanden sind. Bedenken, dass sich der Gesetzgeber mit dieser Regelung unzulässigerweise selbst binden könnte, bestehen nicht. Alles in allem bedeutet dies also, dass die Volksinitiative gegen die Zusammenlegung von Kreisen ohne deren Zustimmung zulässig ist.

So weit so gut. Das interessante ist natürlich, was passiert jetzt mit dieser Initiative. Der Landtag hat vier Monate Zeit, diese Gesetzesänderung der Volksinitiative zuzustimmen oder abzulehnen. Es ist ja kein Geheimnis, dass der SSW die Volksinitiative aktiv unterstützt hat und wir natürlich auch inhaltlich zu den Vorschlägen stehen.

Wir lehnen die Planungen der Landesregierung zur Kreisreform weiterhin ab und sind auch der Meinung, dass es allenfalls um freiwillige Zusammenschlüsse von Kreisen und kreisfreien Städten gehen kann. Solange nicht endlich klar ist, welche Aufgaben zukünftig von welcher öffentlichen Ebene gelöst werden sollen, macht die Diskussion über Neuschneidungen der Kreise keinen Sinn und ist sogar kontraproduktiv für die kommunale Demokratie vor Ort Der Widerstand gegen die Kreisreform seitens der CDU-Basis - nicht zuletzt in Dittmarschen oder in Nordfriesland oder jetzt auch von der SPD in Neumünster - zeigt, dass die Landesregierung weiterhin auf dem Holzweg ist. Eine Umfrage zeigt auch, dass über 60 % der Schleswig-Holsteiner gegen Kreisreformpläne der Landesregierung sind.

Von daher würde der SSW einen entsprechenden Gesetzentwurf nach den Vorschlägen der Volksinitiative unterstützen. Wir gehen allerdings davon aus, dass die Große Koalition den Antrag der Volksinitiative ablehnen wird. Dann müssten die Initiatoren für einen Volksentscheid gut 100000 Unterschriften im ganzen Land sammeln, was sicherlich nicht unrealistisch ist und was diese auch schon angekündigt haben. Der Antrag zur Durchführung eines Volksbegehrens muss innerhalb von vier Monaten nach Bekanntmachung des ablehnenden Beschlusses des Landtages erfolgen.

Sollte das Volksbegehren erfolgreich und zulässig sein, muss der Landtagspräsident innerhalb von 9 Monaten einen Abstimmungstag zur Durchführung des Volksentscheides bestimmen. Wir müssen uns diesen zeitlichen Ablauf vor Augen halten, weil es ja nicht unwesentlich ist, wann ein möglicher Volksentscheid zu dieser wichtigen Frage durchgeführt werden kann. Aus Sicht des SSW gibt es da zwei wichtige Aspekte. Zum einen darf ein Volksentscheid natürlich nicht erst so spät angesetzt werden, dass der Landtag womöglich schon per Gesetz über neue Kreisgrenzen entschieden hat. Das wäre für den demokratischen Prozess hier im Lande und für das Instrument der Volksbefragung fatal.

Zum anderen wäre es aus unserer Sicht äußerst vernünftig, wenn die Wählerinnen und Wähler gleichzeitig mit den Kommunalwahlen im Mai nächsten Jahre die Gelegenheit bekommen würden, auch über diese Volksinitiative abzustimmen. Denn es ist ja schon merkwürdig, dass wir im nächsten Jahr Kommunal- und Kreistagswahlen durchführen und wir gar nicht wissen, wie lange es einige Kreise noch geben wird.  

Der SSW plädiert also dafür, dass der Landtag seinen Spielraum beim zeitlichen Ablauf und Verfahren so nutzt, dass wir am 25. Mai 2008 auch über einen möglichen Volksentscheid in dieser Frage abstimmen.

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