Tale · Flemming Meyer · 25.03.2009 Vorschaltgesetz zur Neuregelung des Landesplanungsrechts

Angesichts der Bedeutung des LEP ist es verständlich, dass viele Beteiligte gegen die Pläne der Landesregierung auf die Barrikaden gegangen sind. Denn der LEP ist nicht nur ein planungsrechtliches Instrument, er beinhaltet ganz klar auch politische Zielsetzungen. Daher ist es nach Auffassung des SSW eine logische Konsequenz, wenn politische Gremien über planungspolitische Entscheidungen befinden und nicht nur die Landesregierung alleine. Die umfangreichen Anhörungsverfahren im Land wie auch hier im Landtag haben gerade deutlich gemacht, dass es sich hier nicht nur um Verwaltungshandel handelt, sondern eben auch um politische Entscheidungen und dies dürfen wir nicht nur der Landeregierung überlassen – hier ist auch der Landtag gefordert.

Das vorliegende Vorschaltgesetz der FDP greift nun diesen Aspekt auf. Zugegeben, dass der Landtag über den LEP abstimmen soll, hat durchaus seinen Reiz, den wir auch teilen. Womit wir jedoch massive Probleme haben, ist die Vorgehensweise der FDP in dieser Sache.
Ein Vorschaltgesetz jetzt und hier einzubringen, halte ich für einen schlechten Weg. Denn der LEP befindet sich in einem laufenden Verfahren und wir wollen dieses Verfahren jetzt nicht gefährden. Daher werden wir den Weg über ein Vorschaltgesetz auch nicht mitgehen.
Natürlich können wir generell einmal darüber nachdenken, inwieweit der Landtag in die Landesplanung einzubeziehen ist – und hier geht es dann nicht nur über einen einzelnen Teilbereich, sondern auch über weitere Bereiche. Hier hätten wir als SSW durchaus unsere Vorstellungen, wo wir als Landtag bereits im Vorfeld in konkrete Planungen einbezogen werden möchten, um nicht bis zum Schluss auf den fertigen Plan der Landesregierung warten zu müssen und ohne dass wir als Parlament die Möglichkeit haben, entsprechend Einfluss nehmen zu können.

Aus Sicht des SSW kann es nicht angehen, dass der LEP zu einem reinen Verwaltungsakt wird. Damit dieser Plan auch in der Bevölkerung seine Zustimmung findet, muss der LEP einem geordneten parlamentarischen Verfahren unterzogen werden und dann muss der Landtag letztendlich über den LEP entscheiden. Nur so kriegen wir ein sauberes Verfahren hin.
Dass ein solcher Weg nicht unbedingt unproblematisch ist, ist uns auch klar. Politische Mehrheiten wechseln und das könnte einer planerischen Kontinuität entgegenstehen. Dieser Aspekt ist uns durchaus bewusst. Letztendlich ist damit aber sichergestellt, dass solche Pläne auf einem sauberen parlamentarischen Verfahren beruhen und denke schon, dass auch das Parlament verantwortungsvoll damit umgeht.

Aber das Verfahren um den LEP läuft nun bereits. Seit über einem Jahr gibt es ein Beteiligungsverfahren und die landesweiten Anhörungen sowie die Stellungsnahmen liegen uns vor und der Landtag hat sich auch ausführlich mit dem Thema befasst. Das Ganze ist also im Fluss und die Landesregierung hat bereits erhebliche Änderungen am Entwurf vorgenommen – hier jetzt noch etwas im Verfahren zu ändern, würde den Prozess nur aufhalten und einer zügigen Umsetzung entgegen stehen.

Das Ansinnen, das Landesplanungsrecht auf den politischen Prüfstand zu stellen, teilen wir mit der FDP – die Vorgehensweise aber nicht. Ein Vorschaltgesetz ist eine Maßnahme, die im Notfall eingesetzt werden kann. Einen Notfall sehen wir aber in Bezug auf den LEP nicht. Vielmehr meinen wir, das wir das Planungsrecht in seiner Gesamtheit debattieren sollten und dann für die Zukunft Regelungsänderungen vornehmen sollten.

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