Tale · Jette Waldinger-Thiering · 20.02.2020 Wichtiger Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Es geht um die Unterstützung von Familien in schwierigen Situationen und Notlagen. Und in solche Situationen kommen Familien doch auch dann, wenn die Kinder 13, 14 oder älter sind.

Jette Waldinger-Thiering zu TOP 19 - Altersgrenze für die Zahlung von Krankengeld bei Erkrankung des Kindes anheben (Drs. 19/1988)

Mit dem Kinderkrankengeld ist ein Thema angesprochen, das Eltern regelmäßig vor Probleme stellt. Im Kern geht es um den Konflikt zwischen elterlicher Fürsorge und Verpflichtung gegenüber dem Arbeitgeber. Nach derzeitiger bundesgesetzlicher Lage gibt es einen Anspruch auf Krankengeld für Eltern, die ihr krankes Kind Zuhause pflegen. Allerdings in sehr engen Grenzen. Im Normalfall beschränkt auf 10 Arbeitstage pro Jahr. Alleinerziehende haben Anspruch auf 20 Tage. Außerdem wird diese Leistung nur für gesetzlich Versicherte und nur für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres gezahlt.
Geregelt ist das Ganze in Paragraph 45 des fünften Gesetzbuchs. Und wie so oft, finden sich auch in dieser gesetzlichen Grundlage Grenzen und Einschränkungen, die wie zufällig gewählt wirken. Uns stellt sich zum Beispiel direkt die Frage, ob und wie Familien mit chronisch kranken Kindern unterstützt werden? Oder Eltern von Kindern, die unheilbar erkrankt sind und dabei trotzdem eine längere Lebenserwartung haben? Und natürlich fragt man sich auch, wie Familien abgesichert sind, wenn Kinder länger ernsthaft erkranken und dabei älter sind als 12 Jahre. Aus Sicht des SSW sind das genug Fragen und genug Gründe, um der zuständigen Bundesebene deutlich zu machen, dass es Handlungsbedarf gibt. 
Auch wir fordern eine Ausweitung dieser Leistung - und damit eine bessere soziale Absicherung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Und mit diesem Wunsch stehen wir auch als Landtag nicht alleine da. Schon vor fast 2 Jahren hat sich der Petitionsausschuss des Bundestags mit der Frage der Altersgrenze befasst. Hier wurde einstimmig beschlossen, die entsprechende Petition dem Bundesgesundheitsministerium als Material zu überweisen und sie den Bundestagsfraktionen zur Kenntnis zu geben. Damit wurde die ausdrückliche Empfehlung verbunden, Initiativen zu entwickeln und zumindest mal die Altersgrenze anzuheben. Doch passiert ist bisher nichts. 
Wie so oft, kann es also kaum schaden, einen Appell in Richtung Bund zu schicken. Wir hoffen aber vor allem darauf, dass sich SPD und CDU direkt an ihre Parteifreunde in Berlin wenden, um die Dringlichkeit zu verdeutlichen. Fakt ist, dass wir ohne erkennbaren Grund schon reichlich Zeit verloren haben. Offensichtlich fehlt es hier an Mut und Entscheidungsfreude. Dabei wäre es doch nicht das erste Mal, dass diese Altersgrenze verschoben wird. 1992 wurde sie von 8 auf 12 Jahre angehoben. Diese Änderung wird vermutlich etwas Geld kosten. Aber ich glaube kaum, dass man mit dieser Entscheidung das Budget der Kassen sprengt oder irgendwen in den Ruin treibt. 
Wir alle sollten uns bewusst machen, dass es hier nicht nur um Gesundheits- sondern vor allem auch um Familienpolitik geht. Es geht um die Unterstützung von Familien in schwierigen Situationen und Notlagen. Und in solche Situationen kommen Familien doch auch dann, wenn die Kinder 13, 14 oder älter sind. Wir wissen, dass es schwierig ist, hier jeden erdenklichen Härtefall zu berücksichtigen. Aber für die bestehende Altersgrenze von 12 Jahren gibt es einfach keine rationale Erklärung. Für uns ist klar, dass sie angehoben werden muss. Das ist im Sinne der betroffenen Kinder und verringert die emotionale und psychische Belastung vieler Eltern. Denn niemand lässt sein Kind gerne unbeaufsichtigt und alleine, wenn es krank ist. Nach bisheriger Rechtslage nehmen wir aber genau das billigend in Kauf. Und damit sollte endlich Schluss sein. 

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