Tale · Flemming Meyer · 21.07.2016 Windenergienutzung mit den Bürgern

Flemming Meyer zu TOP 12+49+54 - Gesetzentwurf und Anträge zur Windenergienutzung

Das Urteil des OVG Schleswig bezüglich der Ausweisung von Windeignungsflächen, hat uns seinerzeit überrascht. Denn damit wurde eine landläufig akzeptierte und bewährte Vorgehensweise zur Ausweisung von Windeignungsflächen gekippt. Die Ergebnisse von schlichten Mehrheitsentscheidungen durch Bürgerwille oder Beschluss eines Gemeinderates sind demnach keine maßgeblichen Belange für eine durch Abwägung gesteuerte Planung. Planerische Festsetzungen müssen auf nachvollziehbaren sachlichen Gründen beruhen. Das sind die Kernpunkte des Urteils.

Bereits in der Debatte zur 1. Lesung zum vorliegenden Gesetzentwurf der Piraten wurde die Skepsis deutlich, an dem im Entwurf vorgeschlagenen Weg, um eben doch dem Bürgerwillen vor Ort gerecht zu werden. Die schriftliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf hat meines Erachtens mehr als deutlich gemacht, dass der vorgeschlagene Weg nicht gangbar ist. Vielmehr äußert unter anderem der wissenschaftliche Dienst in seiner Stellungnahme sogar erheblich verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Gesetzentwurf. „Die beabsichtigte Vorrangregelung, wonach sich der Gemeindewille gegenüber anderen abwägungsrelevanten öffentlichen und privaten Belangen bei der planerischen Ausweisung von Konzentrationsflächen für die Windenergie durchsetzt, erscheint mit Blick auf das Rechtsstaatsprinzip und die Eigentumsgarantie verfassungsrechtlich nicht haltbar.“

Auch wir als SSW, hielten seinerzeit die Vorgehensweise zur Ausweisung von Eignungsflächen für ein gutes und praktikables Steuerungsinstrument, um dem Willen vor Ort gerecht zu werden. Hier müssen wir umdenken. Es nützt unserer Meinung nach aber nicht, indem durch „technokratisches ausmanövrieren“ der Versuch unternommen werden soll, dies durch die Hintertür zu ermöglichen. Die Kritik aus der Anhörung war deutlich genug. Daher lehnen wir den Gesetzentwurf ab.

Dass die kommunale Ebene durchaus die Möglichkeit hat, in bestimmten Bereichen Windkraftanlagen zu verhindern, macht ein Beispiel in Nordfriesland deutlich. Es handelt sich dabei um vier charakteristische Landschaftsräume, die erstmals in 2002 frei gehalten wurden, um das traditionelle Erscheinungsbild zu schützen. Um diese Flächen auch weiterhin schützen zu können hat der Kreis, in Abstimmung mit der Landesplanung, diese schutzwürdigen Flächen einstweilig sichergestellt, um sie dann in einem zweiten Schritt mit einer Schutzgebietsverordnung zu versehen. Damit wird deutlich, dass die kommunale Ebene durchaus die Möglichkeit hat, Flächen freizuhalten, sofern sachliche Begründungen dies hergeben.

Ein Problem, das im Zusammenhang mit der Windkraft immer wieder auftaucht ist, das Thema Schallemissionen. Menschen die sich durch Windkraftanlagen belästigt fühlen, die Angst um ihre Gesundheit haben, haben dies beispielsweise auf den Regionalveranstaltungen zum Ausdruck gebracht. Dieses Problem müssen wir ernst nehmen und das tun wir auch. Auch wenn es hierzu unterschiedliche Untersuchungen oder Gutachten gibt, müssen wir doch feststellen, dass es in diesem Bereich immer noch Wissensdefizite gibt. Wir müssen uns diesem Thema weiter widmen, daher ist es zu begrüßen, dass die Landesregierung angekündigt hat, in einem Messprogramm die besonderen Aspekte der Schallemissionen von Windenergieanlagen zu untersuchen.

Ich möchte aber darauf hinweisen, dass die TA Lärm – als Teil – des Bundes-Immissionsschutz-Gesetzes im Zusammenhang mit der Genehmigung von Windkraftanlagen – die größer als 50 Meter sind – anzuwenden ist. Daher sehe ich den Bundesgesetzgeber vordringlich in der Verantwortung. Mir liegt es fern hier ein Schwarzer-Peter-Spiel zu spielen, denn damit ist den betroffenen Menschen nicht geholfen. Jedoch muss es bei der Genehmigung von Windkraftanlagen um bundesweite Standards gehen, die auf einheitlichen Grundlagen basieren. Daher erachte ich das Forschungsvorhaben des Umweltbundesamtes als gut und richtig, um das Problem ausführlicher zu beleuchten.

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