Tale · Lars Harms · 10.03.2016 Wir brauchen eine detaillierte Befragung zu Risikofaktoren und kein Komplettverbot

Lars Harms zu TOP 11 - Generellen Ausschluss von homo- und bisexuellen Männern von der Blutspende aufheben

Ich denke, wir sind uns in dieser Sache weitgehend einig. Die Tatsache, dass homosexuelle und bisexuelle Männer grundsätzlich kein Blut spenden dürfen, ist ganz einfach diskriminierend. Diese Gruppe pauschal auszuschließen, ist schlicht irrational. Sowohl die grundlegende EU-Richtlinie wie auch die nationale Umsetzung in Form des Transfusionsgesetzes sind längst überholt. Zwar sind homosexuell aktive Männer statistisch gesehen eine HIV-Risikogruppe. Aber das rechtfertigt noch lange nicht ihren generellen Ausschluss von der Blutspende. Auch hier ist der jeweilige Einzelfall zu prüfen. Das habe ich für den SSW an verschiedenen Stellen immer wieder klar gesagt.

Wir wissen, dass der Europäische Gerichtshof das zumindest ähnlich sieht. Denn hier wurde im letzten Jahr ein Fall aus Frankreich verhandelt und entschieden, dass ein solches Spendeverbot nur rechtens ist, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Ein pauschales Verbot ist dagegen nicht zulässig. Voraussetzung, um vom Spenden ausgeschlossen zu werden, ist zum Beispiel ein hohes Übertragungsrisiko für Infektionskrankheiten wie Aids. Und dieses Risiko können Heterosexuelle natürlich ganz genauso haben, wie homosexuelle Menschen.

Bekanntlich sind die Ausschlusskriterien nicht im Transfusionsgesetz selbst festgeschrieben. Hier wird auf Richtlinien verwiesen, die die Bundesärztekammer in Zusammenarbeit mit dem Paul-Ehrlich-Institut entwickelt hat. Neben dem Sexualverhalten sind demnach auch Krankheiten wie Diabetes oder eine Drogenabhängigkeit ein Ausschlusskriterium. All diese Dinge werden vorab per Fragebogen abgefragt. Offenbar sind selbst Vegetarier, die in einem gewissen Zeitraum in Großbritannien gelebt haben, von einer Spende ausgeschlossen. Der Grund hierfür ist, dass sie rein theoretisch durch den Verzehr von Fleisch den Erreger der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit in sich tragen könnten. Und gerade weil sich auch im Bereich der Diagnostik vieles getan hat, muss man sich hier dringend mit einer Überarbeitung befassen.

Aus Sicht des SSW geht der vorliegende Antrag also in die absolut richtige Richtung. Wir halten jeden potentiellen Spender für vernunftbegabt und gewissenhaft. Wir brauchen mehr Menschen, die Blut spenden und dadurch Leben retten. Und ganz ohne Frage muss der umfassende Schutz der Empfänger immer oberste Priorität haben. Dafür müssen wir aus meiner Sicht jeden Einzelfall genau prüfen. Letztlich muss die detaillierte Befragung zu verschiedenen Risikofaktoren an die Stelle des Komplettverbots treten. Denn Homosexuelle leben ja nun genauso häufig monogam, wie Heterosexuelle. Und in beiden Gruppen gibt es Menschen, die sich besonders risikoreich verhalten. 

Ich erkenne hier eine große Bereitschaft, sich im Sinne des Antrags einzusetzen. Wir sollten uns also die Zeit nehmen, um dieses Thema gründlich im Ausschuss zu beraten. Auch eine Anhörung könnte hier wichtige Erkenntnisse liefern. Und ganz nebenbei bemerkt, wird sich unsere Ministerin sicher auch im Rahmen der Gesundheitsministerkonferenz für eine Aufhebung dieser unsinnigen Regelung einsetzen.

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