Tale · Lars Harms · 08.03.2019 Wir glauben an freiwillige Selbstverpflichtung

„In allererster Linie sollte es bei den Parteien selbst liegen, ihre Frauen zu fördern!“

Lars Harms zu TOP 20 - Geschlechterparität in allen Parlamenten und Volksvertretungen (Drs. 19/1305)

(Nr. 078-2019) Hundert Jahre ist es her, dass das Wahlrecht für Frauen in Deutschland verkündet wurde. Frauen hatten damit nicht nur das Recht zu wählen, sondern auch gewählt zu werden. Dieses Jubiläum hat unsere Bundesjustizministerin genutzt, um eine Reform des Wahlrechts zu fordern, damit gleich viele weibliche und männliche Abgeordnete in den Parlamenten vertreten sind. 
Brandenburg ist nun das erste Bundesland, in dem es ab 2020 Parität auf Wahllisten geben soll. Parteien, bei denen das nicht klappt, können nicht zur Wahl antreten. Das haben SPD, Linke und Grüne durchgesetzt. CDU und AfD haben dagegen gestimmt und berufen sich dabei auf verfassungsrechtliche Bedenken. Und diese Bedenken sind auch nicht einfach so vom Tisch zu wischen, denn sie werden von einem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes in Brandenburg gestützt. Dieser hatte Auskunft zu einem vorherigen Gesetzesentwurf der Grünen für Geschlechterparität bei den Landtagswahlen gegeben und sah die Wahlrechtsgrundsätze der Freiheit und der Gleichheit der Wahl und das hiermit verbundene Demokratieprinzip verletzt. Außerdem wurde der Eingriff in das den politischen Parteien zustehende Wahlvorschlagsrecht kritisiert. Daher gibt es auch Organisationen, die prompt Verfassungsklagen angemeldet haben.

Wenn ich mir an die eigene Nase fasse, dann kann ich sagen, dass wir das beim SSW in den letzten Jahren eigentlich ganz gut hinbekommen haben. Die Gleichstellung der Geschlechter gehört gewissermaßen zur Kernidentität unserer Partei. Wir haben fast 3.400 Mitglieder und die Hälfte von ihnen sind Frauen. Um genau zu sein, waren es letztes Jahr 50,06% und damit haben wir, anders als die Grünen es kürzlich fälschlicherweise behauptet haben, bei allen Parteien bundesweit den größten Frauenanteil. 
Zur letzten Kommunalwahl mussten wir uns aber auch eingestehen, dass unsere Spitzenkandidaturen und Listen männlich dominiert waren. Seitdem setzen wir uns damit auseinander, wie wir Frauen besser davon überzeugen können, in die politischen Ämter zu gehen. Ich persönlich bin in diesem Fall großer Fan freiwilliger Selbstverpflichtungen. Denn sehen Sie sich um, Frauen sind in unseren Parlamenten immer noch stark unterrepräsentiert. Sie kennen die Zahlen. Bei uns im Schleswig-Holsteinischen Landtag liegt der Frauenanteil bei 31,5 Prozent. Im Bundestag sind es derzeit 30,9 Prozent. 

Ins Wahlrecht einzugreifen bleibt aber ein drastischer Schritt, denn der Staat beeinflusst dann die Freie und Gleiche Wahl. In allererster Linie sollte es aber bei den Parteien selbst liegen, ihre Frauen zu fördern, sie auf die Listen zu setzen und Umstände zu schaffen, die ihnen die politische Partizipation erleichtern. Denn wenn der Staat hier eingreift, auch mit dem hehren Ziel, die Bevölkerung in den Parlamenten widerzuspiegeln, müssen wir uns schon darüber unterhalten, wen wir vielleicht außerdem noch berücksichtigen wollen. Mit einer binären Parität ist der dritte Geschlechtseintrag noch nicht bedacht. Auch die Kategorie „Alter“ könnte theoretisch berücksichtigt werden. Und je nach Augenmerk fielen uns sicherlich noch weitere Möglichkeiten ein.  

Für das Erfüllen einer Parität in den Parlamenten gibt es ja verschiedene Umsetzungsmöglichkeiten. Ob es nun die Listen sind, die Doppelkandidaturen in den Wahlkreisen oder eine Kombination aus beidem. Eine wirkliche Parität ließe sich wohl nur mit quotierten Listenwahlen umsetzen, in denen die Wahlkreisdirektkandidaturen abgeschafft sind. Aber das nur als Gedankenspiel.  


Festzuhalten ist ja erstmal, dass wir uns hier alle, bis auf die AfD, einig sind, dass es unser Ziel ist, mehr Frauen in die Parlamente zu bekommen. 
Der SPD-Antrag greift eine bundesweite Diskussion auf, in der sich quer durch die Parteien Politikerinnen und Politiker dafür ausgesprochen haben, das Wahlgesetz so zu reformieren, dass mehr Frauen in die Parlamente kommen. Aber er lässt uns eben auch alleine mit der Lösung und gibt uns keinen Hinweis, wie wir unser Ziel erreichen können. Und damit ist er uns zu allgemein gehalten für eine sofortige Abstimmung.  
Ich finde, wir sollten die Rechtsprechung zur paritätischen Quotenregelung abwarten und beobachten, was in Brandenburg passiert.

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