Tale · Lars Harms · 24.03.2023 Wir müssen einheitliche Systeme schaffen

„Unterschiedliche Systeme zum Datenaustausch, Insellösungen, ausgedruckte, digitale Dokumente ausgedruckt, ausgefüllt, anschließend eingescannt oder gar durch das Fax jagen. Das will niemand mehr."

Lars Harms zu TOP 6 - Gesetz zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes (Drs.20/685)

 

Deutschland und somit auch Schleswig-Holstein sind keine digitalen Vorreiter. Vor allem gilt dieser Grundsatz, wenn es um staatliche Kommunikation und Verwaltung geht. Das ist keine neue Erkenntnis, sondern gehört aktuell zum Status-Quo. Das Ziel, welches hier vom Kollegen Dolgner formuliert wird, unterstützen auch wir. Wobei auch gilt, dass auch gelten muss, nur weil etwas analog ist, muss es nicht immer gleich schlecht sein. Nochmal zurück zum Gesetzentwurf. Das Landesverwaltungsgesetz umfasst tatsächlich eine ganze Menge. Was im vorliegenden Entwurf verändert werden soll, ist die digitale Kommunikation. Aus einem „Kann“ soll ein „Soll“ werden. Das klingt im ersten Moment auch gar nicht verkehrt. Jedoch kommen mir und meiner Fraktion doch einige Fragen auf. Zunächst müssten einmal die technischen Voraussetzungen gesichert werden. Schließlich soll man das Gesetz vom ersten Tag des Inkrafttretens auch überall im Land anwenden können. Die Landesregierung hat zum aktuellen Stand diesbezüglich sicherlich aussagekräftige Erkenntnisse. Vor allem ist es ausschlaggebend, dass alle Prozesse auf dem gleichen Stand sind. Am besten Kommunale, Landes- und Bundesbehörden gleichermaßen. Was auch niemand mehr will, sind die unterschiedlichen Systeme zum Datenaustausch. Was auch niemand mehr will, sind Insellösungen. Davon gibt es derzeit eine ganze Reihe. Von ELSTER bis einmalzahlung200.de, gibt es für sämtliche Anlässe unterschiedliche Systeme. Kein Wunder, dass sich viele Menschen damit schwertun. Das ist schade. Eine Vereinheitlichung würde, so denke ich, doch vieles einfacher machen. Aber dafür braucht es in diesem Fall den Bund. Eine zweite Sache, die sicherlich niemand will, ist, dass digitale Dokumente ausgedruckt werden müssen, um anschließend eingescannt oder gar durch das Fax gejagt zu werden. Da gilt es genau hinzusehen, um eben die entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen, damit ein solches Vorgehen obsolet wird. Dies gilt es zu klären. Die Krux ist dabei, ein System zu etablieren, dass alle relevanten Datensätze umfasst, auch außerhalb der Behörden, wie zum Beispiel bei der Übermittlung von durchgeführten Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern. Zudem stelle ich mir die Frage, was macht ein solches Vorhaben mit unseren Bürgerinnen und Bürgern? Muss von dieser Seite dann auch digital kommuniziert werden? Oder darf man weiterhin beim Amt seine Zettel einreichen? 
Ganz grundsätzlich finde ich es richtig, so viele Möglichkeiten wie möglich zu bieten, wenn es um einen solchen Datenaustausch geht. Und da gehört eben auch die Papierversion dazu. So steht es auch in unserer Landesverfassung geschrieben. Das ist auch gut so und der jüngste Kraftakt um die Grundsteuer zeigt, dass ein großer Teil der Menschen die analoge Kommunikation mit den Behörden weiterhin nutzt. Dies muss auch in Zukunft weiterhin möglich bleiben. Es bleibt also ein Spagat, was auch ein wenig an den Gesetzentwurf erinnert. Es wirkt so, als wolle man hier den zweiten Schritt, vor dem ersten tun. Dabei stecken wir noch in den Kinderschuhen. Vielleicht irre ich mich auch, aber die kommenden Ausschussberatungen werden sicherlich Auskunft darüber geben, welche kurzfristigen Möglichkeiten, so verstehe ich zumindest den Entwurf, wir als Land diesbezüglich haben. Alles in allem ein Vorschlag, der in die richtige Richtung geht. Ob wir in Schleswig-Holstein schon soweit sind, dies auch zeitnah umzusetzen, wird sich im Ausschuss klären. Wir als SSW sind gerne dazu bereit, über einheitliche und pragmatische Lösungen zu beraten.

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