Tale · Flemming Meyer · 12.10.2016 Wir sorgen für mehr soziale Gerechtigkeit und Fairness auf dem Arbeitsmarkt

Flemming Meyer zu TOP 06 - Gesetz zur Entlastung des Mittelstandes in Schleswig-Holstein

„Das was sie als überflüssige Bürokratie schrotten wollen, sorgt für geordnete und rechtssichere Verfahren. Der Gesetzentwurf den sie vorgelegt haben, ist unsozial und schützt unsere Betriebe nicht!“

Auch nachdem der Gesetzentwurf der CDU ein ordentliches parlamentarisches Verfahren durchlaufen hat, hat sich an unserer Kritik an dem Entwurf nichts geändert. Vieles von dem, was der Gesetzentwurf fordert ist bereits gängige Praxis. Dies betrifft beispielsweise die Beteiligung von Kammern und Wirtschaftsverbänden bei Gesetzgebungsverfahren ebenso wie die Integration von Flüchtlingen und Migranten in Ausbildung und Arbeitsmarkt. Mit dem breiten Bündnis wurden bereits frühzeitig alle politischen und gesellschaftlichen Ebenen eingebunden, um den Menschen nicht nur gute Lebensbedingungen, sondern auch eine berufliche Perspektive in unserem Land zu bieten. Wir machen das alles bereits und darum sind solche Vorschläge für die Galerie. 

Maßgeblich für uns ist jedoch, dass der Gesetzentwurf rückwärtsgewandt ist, weil er in weiten Teilen den rechtlichen Zustand von vor 2013 wieder herstellen will. 

Unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus will die CDU das Tariftreugesetz aufheben, das Register zum Schutz fairen Wettbewerbs aufheben und das Landesmindestlohngesetz aufheben. Darüber hinaus sollen das Denkmalschutzgesetz, das Sparkassengesetz, die Gemeindeordnung, das Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit sowie das Schulgesetz geändert werden. 

Liebe CDU, um das mal klar zu stellen, nicht alles was mit bürokratischem Aufwand verbunden ist, ist ein Bürokratiemonster oder gar überflüssig. Das was sie in ihrem Entwurf streichen wollen – Tariftreuegesetz, Landesmindestlohngesetz und das Registers zum Schutz fairen Wettbewerbs – sorgt bei uns im Land für mehr soziale Gerechtigkeit und Fairness auf dem Arbeitsmarkt. Damit stellen wir sicher: dass künftig nur die Unternehmen Zuschläge für öffentliche Aufträge erhalten dürfen, die nachweislich entsprechende Tariflöhne oder einen Mindestlohn zahlen und soziale als auch ökologische Mindeststandards einhalten, unzuverlässige Unternehmen identifiziert und in ein Register eingetragen werden, damit diese nicht von öffentlichen Aufträgen profitieren und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in landeseigenen Betrieben, öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen sowie Zuwendungsempfänger künftig einen fairen und existenzsichernden Lohn bekommen.

Ich kann den Entwurf daher nur so verstehen, dass die CDU es für unnötigen Bürokratieaufwand hält, dass mit den bestehenden Gesetzen beispielsweise unsere ÖPNV-Betriebe und die dortigen Angestellten, bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen, vor einem ruinösen Wettbewerb geschützt werden. Dem muss ich entschieden entgegenhalten. Das was die CDU anzubieten hat, ist keine Alternative. Es würde dazu führen, dass im Bus-ÖPNV keine Tarifverträge mehr einzuhalten wären. Das würde für viele mittelständische Verkehrsunternehmen zu einem Aus führen, mit entsprechenden Auswirkungen für die Angestellten. Deshalb empfehle ich der CDU, fragen sie mal die Angestellten, die Ihren Job behalten durften, als ein neuer Betreiber den Bus-ÖPNV übernommen hat. Fragen sie mal die Reinigungskraft, dessen Chef in Sachen Arbeitssicherheit und Tariflohn nachbessern musste, um öffentliche Aufträge bekommen zu können. Aber das kommt ihnen scheinbar nicht in den Sinn.

Mit ihrem Gesetzentwurf macht die CDU deutlich, dass sie den Blick nach vorn verloren hat. Das was sie als überflüssige Bürokratie schrotten wollen, sorgt für geordnete und rechtssichere Verfahren. Der Gesetzentwurf den sie vorgelegt haben, ist unsozial und schützt unsere Betriebe nicht!

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