Tale · Lars Harms · 12.12.2014 Wir wollen das lebendige und vielfältige kulturelle Erbe in Schleswig-Holstein sichern

Mit diesem Gesetz bekommt Schleswig-Holstein endlich ein modernes und vor allem tragbares Denkmalschutzgesetz. Dies ist vor allem von Bedeutung, da das bisherige Gesetz doch erhebliche Unsicherheiten mit sich trug. Diese Unsicherheit, die etwa auch den Umgebungsschutz und die so-genannten Sichtachsen betraf, sind nun nachgebessert und somit aus dem Weg geräumt worden. Dieses Gesetz trägt also zu wesentlich mehr Rechtssicherheit bei, was eigentlich die Kernaufgabe eines jeden Gesetzes sein sollte. Doch es geht natürlich auch um Inhalte, es geht um die Denkmale und die Kulturlandschaft in Schleswig-Holstein.  Schleswig-Holstein hat eine reiche Geschichte und ein vielfältiges kulturelles Erbe. Dies gilt es zu Schützen und mit Leben zu füllen. An dieser Stelle hat der Gesetzgeber eine klare Verantwortung. Für die Lebendigkeit des Gesetzes ist es wichtig, dass Entwicklungen ermöglicht werden: So werden wirtschaftliche Belange und die Energiewende bevorzugt als Kriterien berücksichtigt. Das neue Gesetz bietet die Möglichkeit, für alle nachvollziehbar dieses Erbe zu schützen und eben auch wirtschaftlich zu erhalten. Dieses Gesetz hat wahrhaftig einen langen Weg hinter sich gebracht und hat viele Anregungen und Wünsche von den unterschiedlichsten Institutionen und Organisationen im Land mit aufgenommen. 

Es ist kein Geheimnis, dass der Denkmalschutz in der Vergangenheit nicht den besten Ruf genossen hat. Ich vermag nicht zu sagen, dass man in diesem Fall eine 180 Grad Wendung erreicht hat, jedoch haben die vielen Regionalkonferenzen dazu beitragen können, einen großen Teil der Skepsis aus dem Weg zu räumen. Darüber hinaus sollte niemand befürchten, mit der Aufgabenstellung des Denkmalschutzes allein gelassen zu werden. Im Gegenteil, die Eigentümer werden auch weitgehend unbürokratische Hilfestellungen vom Landesamt für Denkmalpflege erfahren. Die Ausübung der Hilfestellung war in der Vergangenheit so und daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern. Von daher ist es auch richtig, dass man im Zuge der Novellierung die Zuständigkeiten noch einmal überprüft hat um diese dann für die Beteiligten noch verständlicher darstellen zu können. So kann in Punkto Zusammenarbeit mit der Denkmalschutzbehörde, ein neues Kapitel aufgeschlagen werden. 

Insbesondere begrüße ich in Bezug auf das vorliegende Gesetz, die Stärkung der Ehrenamtlichkeit und der Barrierefreiheit. Dankenswerterweise gibt es unzählige Menschen in Schleswig-Holstein, die sich in der Pflege von historischen Gebäuden engagieren. Und natürlich müssen auch die Belange der Menschen mit Einschränkungen, die auf eine rein praktische Barrierefreiheit angewiesen sind, mit berücksichtigt werden. Dies findet sich so auch im Gesetz wieder und ist somit ein weiterer Schritt in Richtung Lebendigkeit der Denkmäler in unserem Land. Lebendigkeit und Lebenswille ist etwas Positives. Ein denkmalgeschütztes Gebäude zu besitzen und zu erhalten sollte natürlich auch als etwas Positives angesehen werden. Mehr noch;  ein denkmalgeschütztes Haus ist eine Brücke, zwischen vergangenen und dem jetzigen. Ein solcher Besitz sollte nicht etwas sein, das man versteckt, sondern auf das man als Besitzer stolz sein kann und eben auch zeigen will. Schließlich ist es ein Wert an sich, einen Beitrag dazu leisten zu können, Kultur und Denkmal zu erhalten. 

Schleswig-Holstein ist nicht nur der echte Norden, sondern eben auch das Land der Herrenhäuser, Hafenspeicher und Haubarge. Das soll gerne auch so bleiben. Von daher ist es folgerichtig, dass nun dieses Gesetz auf den Weg gebracht wurde, damit das lebendige und vielfältige kulturelle Erbe in Schleswig-Holstein auch weiterhin eine Existenz in unserer Gesellschaft hat. 

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