Speech · 10.09.2014 Wir wollen den fairen Wettbewerb sowie saubere und transparente Vergabeverfahren

Es ist fast ein Jahr her, dass wir das Tariftreuegesetz, den Mindestlohn und das sogenannte Korruptionsregistergesetz für Schleswig-Holstein beschlossen und verabschiedet haben - und das Abendland ist nicht untergegangen. 

 

Wir haben seinerzeit die Grundlage geschaffen, das Schleswig-Holstein endlich wieder ein Tariftreuegesetz bekommt, das seinen Namen verdient, wir haben dafür gesorgt, dass der Mindestlohn in Schleswig-Holstein eingeführt wird und wir haben ein Register geschaffen, das einen fairen Wettbewerb, bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Land, sichert.

 

Letzteres haben wir mit Hamburg zusammen gemacht, um der Korruption im öffentlichen Vergabewesen wirksam begegnen zu können. Zugegeben, ein bundesweit einheitliches Register wäre noch sinnvoller – weil effektiver – aber soweit sie wir noch nicht. Jedoch wissen wir, dass das Thema auf Bundesebene diskutiert wird. Frau Ministerin Spoorendonk hat von der Frühjahreskonferenz der Justizminister im Innen- und Rechtsausschuss der letzten Woche berichtet. Unter den Justizmistern der Länder herrscht Einigkeit darüber, dass angesichts vermehrt bundes- und europaweiter Ausschreibungen die vorhandenen Länderregelungen perspektivisch nicht ausreichen werden, um unzuverlässige Unternehmen von einer öffentlichen Auftragsvergabe auszuschließen. Daher geht die Forderung der Justizministerkonferenz an die Bundesregierung ein bundesweites Register zu errichten. Zudem wurde das gemeinsame Register Schleswig-Holsteins und Hamburgs als Vorbild genannt.

 

Wir sind seinerzeit voran gegangen und somit ein Vorbild in der gesamten Republik.

 


 

Heute nun liegt ein Entwurf der FDP vor, das Korruptionsregistergesetz zu ändern. Demnach will die FDP die Nummern 3 und 4 des § 2 Abs. 3 des Gesetzes raus haben. Eine Begründung hat die FDP leider nicht mitgeliefert. 

 

Das Gesetzgebungsverfahren zur Einrichtung eines Registers zum Schutz fairen Wettbewerbs war ausführlich und umfangreich. Diejenigen die am Prozess beteiligt waren, werden sich noch gut daran erinnern. Zugegeben, die Einführung eines Korruptionsregister in Schleswig-Holstein war insbesondere bei den wirtschaftsnahen Verbänden und Organisationen umstritten. Aber wir weichen von unserem Ziel nicht ab, den zuverlässigen Betrieben bei uns im Land bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen eine faire Chance zu bieten. 

 

Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass auf unzuverlässige Betriebe harte Zeiten zukommen, weil sie durch die Eintragung ins Register von Ausschreibungen ausgeschlossen werden. 

 


 

Wir wollen den fairen Wettbewerb sowie saubere und transparente Vergabeverfahren. Denn es geht hierbei um öffentliche Gelder, mit denen verantwortungsvoll umzugehen ist. In diesem Kontext sehen wir auch das Register. Die Ehrlichen dürfen am Ende nicht die Dummen sein. Zudem will ich nicht verhehlen, dass solch ein Register auch eine abschreckende Wirkung haben kann.

 


 

Im Zusammenhang mit der Einrichtung eines gemeinsamen Registers mit Hamburg, kam im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens immer wieder auch die Frage auf, wie teuer uns solch ein Register kommt. Da es zu dem Zeitpunkt keine Erfahrungswerte in Schleswig-Holstein oder Hamburg gab, konnte es nur bei Schätzungen bleiben. 

 


 

Wir haben gesagt, dass es eine Evaluierung des Korruptionsregisters nach einem Jahr geben wird. Daher halte ich es durchaus für angebracht, den vorliegenden Gesetzentwurf zum Anlass zunehmen, um solch eine Evaluierung durchzuführen. Wir werden sehen, wie viele Einträge es seit Bestehen des Registers gegeben hat und gibt. Damit wird sich sodann die Frage klären, ob sich die Formulierungen im Gesetzestext bewährt haben. In diesem Zuge werden wir dann auch ermitteln, ob Kosten durch das Register entstanden sind. 

 

Um einen erweiterten Überblick zu bekommen, wäre es meines Erachtens sinnvoll, die Evaluierung gemeinsam mit unseren Hamburger Partnern durchzuführen. Damit erhalten wir einen aussagekräftigeren Überblick, den wir dann auch in den Gesetzgebungsprozess mit einfließen lassen können. Und dann werden wir weitersehen. 

 


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