Tale · Lars Harms · 09.03.2016 Wir wollen kein Comeback der Rasselisten durch die Hintertür

Lars Harms zu TOP 7 - Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes

Die Rechtslage ist, wen wundert es, mal wieder völlig unklar: Wir haben ein Bundesgesetz, das explizit die Einfuhr von Hunden der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden verbietet. Und wir haben ein Hundegesetz in Schleswig-Holstein, das wir im letzten Jahr nach hervorragender Zusammenarbeit aller Fraktionen verabschiedet haben, das ganz und gar von dem Rasseprinzip absieht. Das schleswig-holsteinische Hundegesetz stellt fest, dass alle gefährlichen Hunde, unabhängig von ihrer Rasse, nur dann gehalten werden dürfen, wenn die zuständige Behörde das genehmigt. Gefährlichkeit versus Rasse; das ist der derzeitige Stand, der äußerst unbefriedigend ist, denn wir sind im Landtag nach eingehender fachlicher Debatte zur Überzeugung gelangt, dass Rasselisten überholt sind.  

Die Rasselisten haben sich nämlich überhaupt nicht bewährt. Ich möchte das hier noch einmal in aller Klarheit sagen. Das Problem ist nicht der Hund, sondern das Problem steht am anderen Ende der Leine. Ungeeignete Haltung, aggressives Training und unerfahrene Hundeführung machen aus fast jedem Hund einen gefährlichen Hund. Die Statistik belegt, dass von 140 Beißangriffen auf Menschen in 2014 und 2015 in Schleswig-Holstein zwanzig Angriffe auf das Konto von Schäferhunden und Schäferhundmischlingen ging. Nur einmal biss ein so genannter Gefahrhund zu: ein American Staffordshire-Mischling, von dem es - zugegeben - nur noch ein paar Exemplare gibt. Schäferhunde gelten nicht als gefährlich; können es aber durchaus sein.

Der Mensch trainiert den Hund und bestimmt sein Wesen. Das kann böse Folgen haben, wie die so genannten Kofferraumhunde aus den Labrador-Hundefabriken zeigen. Dort werden die Welpen so frühzeitig von den Müttern getrennt, dass sie lebenslang wesensgestört sind.

Das Ergebnis, ob nun nach gezieltem Training, aufgrund des Versagens des Hundehalters oder durch die Störung der Sozialisierung der Welpen, ist immer gleich: der Hund beißt und ist gefährlich. Wer schon einmal gehört hat, wie ein Hund einen Rinderknochen knackt, bekommt eine ungefähre Ahnung, was ein Hund mit Menschen anrichten kann. Gefährliche Hunde will niemand in der Nachbarschaft haben. Das ist völlig verständlich. 

Das Mittel, das die Kommunen zur Vertreibung gefährlicher Hunde gehen, ist die Hundesteuer: Das Verwaltungsgericht in Schleswig sprach von erdrosselnder Wirkung der erhöhten Hundesteuer für gefährliche Hunde. Hennstedt-Ulzburg ist eine dieser Gemeinden, die 60 Euro Hundesteuer  für wesenssichere, aber 600 Euro Hundesteuer für gefährliche Hunde verlangt. Das ist eine Verzehnfachung des Steuersatzes. Das macht die Stadt, um das Halten gefährlicher Hunde in Hennstedt-Ulzburg ziemlich unmöglich zu machen. Diese Struktur der Hundesteuer ist durch das Hundegesetz des Landes Schleswig-Holsteins gedeckt; denn in Hennstadt-Ulzburg geht es nicht um bestimmte Rassen, sondern ausdrücklich um gefährliche Hunde, die bereits ihre Gefährlichkeit unter Beweis gestellt haben, entweder gegen Artgenossen, andere Tiere oder eben durch eine Bissattacke auf einen Menschen. Hier gibt es somit rechtlich kein Problem.

Problematisch wird es aber, wenn eine Kommune eben nicht die tatsächliche Gefährlichkeit, sondern eine mögliche Gefährlichkeit, die in der Zugehörigkeit des Hundes zu einer bestimmten Rasse begründet wird, zugrunde legt. Das entspricht nicht dem, was wir mit unserem neuen Hundegesetz beschlossen haben. Eigentlich sollte die Anwendung von Rasselisten schon aufgrund unseres Hundegesetzes ausgeschlossen sein. Ob es daher ein Regelungsdefizit gibt, sollten wir anhand des Gesetzentwurfes der Piraten noch einmal im Ausschuss beraten.

Aber eines ist für den SSW klar: wir wollen kein Comeback der Rasselisten durch die Hintertür.

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