Tale · Flemming Meyer · 24.08.2012 Zukunft der Justizvollzugsanstalten

Die vom Bundesverfassungsgericht eingeforderte Neugestaltung der Sicherungsverwahrung gehört wahrlich nicht zu den Themen, die in der Öffentlichkeit positiv besetzt sind. Hinzu kommt, dass konkrete Fristen eingehalten werden müssen, damit Schleswig-Holstein am 31.5. 2013 nicht in der Situation steht, alle Sicherheitsverwahrten frei lassen zu müssen, falls es noch keine verfassungskonforme Einrichtung im Sinne des Urteilsspruchs des Bundesverfassungsgerichts gibt. Es muss eine eigenständige Abteilung oder eine getrennte Einrichtung in einer JVA geschaffen werden, das ist die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts. Eine weitere zentrale Vorgabe lautet, dass der Staat dazu verpflichtet ist, Therapieangebote vorzuhalten, um letztlich zu vermeiden, dass Menschen mit Sicherungsverwahrung nicht einfach nur verwahrt werden.

Der SSW begrüßt daher ausdrücklich, dass sich unsere neue Justizministerin gleich nach ihrem Amtsantritt dieses schwierigen Themas angenommen hat. Sie hatte ja auch keine andere Wahl, weil Schwarz-Gelb es eben nicht geschafft hatte, sich in dieser Sache zu verständigen. Man wurde sich nicht einig und hinterließ der neuen Landesregierung damit eine ganz schwierige Situation. Denn Fakt ist, dass es für CDU und FDP nicht möglich gewesen wäre bis zum 1.Juni nächsten Jahres eine dauerhafte Lösung für das Problem Sicherungsverwahrung hinzubekommen. Ministerin Spoorendonk hat nunmehr erreicht, dass es eine Übergangslösung in Kooperation mit Hamburg geben wird. Darüber freuen wir uns, und daran gibt es aus Sicht des SSW nichts zu mäkeln. Die weiteren Verhandlungen mit Hamburg werden zeigen, ob es uns gelingen wird, sich auch auf eine Dauerlösung zu verständigen. Das Ziel der Kooperation ist aber richtig, davon sind wir überzeugt.

Der Koalitionsvertrag der Rot-Grün-Blauen Koalition hält fest, dass wir moderne Standards für den Strafvollzug in Schleswig-Holstein brauchen. Und er hält fest, dass die JVA in Flensburg nicht geschlossen werden soll. Auf diese Diskussion werde ich jetzt nicht im Einzelnen eingehen, dazu ist vor der Landtagswahl schon alles gesagt worden. Die Diskussion ging quer durch alle Parteien – nicht zuletzt, weil die schwarz-gelbe Landesregierung keine überzeugende Wirtschaftlichkeitsberechnung vorlegen konnte. Der mündliche Bericht der Ministerin hat zudem ja deutlich gemacht, dass wir in den nächsten Jahren alle vorhandenen Haftplätze brauchen, damit die Überbelegung in den JVAs nicht zu einem noch größeren Problem wird.

Nun gibt seit 10 Jahren ein Sanierungsprogramm für unsere alten JVAs. Dies muss dringend zu Ende geführt werden, um das Problem der Überbelegung in den Griff zu kriegen. Insgesamt steht Schleswig-Holstein seit vielen Jahren für eine liberale Justizpolitik, die sich bekanntlich auch darin niederschlägt, dass wir im Bundesvergleich einen Spitzenplatz innehalten, wenn es um Haftvermeidung geht.

Daher ist es für den SSW wichtig – trotz aller Haushaltsprobleme – an den Grundsätzen eines modernen Strafvollzugs festzuhalten. Wir freuen ist darüber, dass es dem Justizministerium gelungen ist, die die wichtige Arbeit der Integrationsbegleitung weiterzuführen. Diese Integrationsbegleiter arbeiten eng mit einer Vielzahl von Akteuren des Justizvollzugs zusammen – sowohl mit den Arbeitsagenturen und Jobzentren wie auch mit den Kommunen – und genau dies ist der richtige Weg.

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