Tale · Flemming Meyer · 14.09.2006 Zukunft des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein

Wir haben in der letzten Woche eine Anhörung zum UKSH durchgeführt und sind natürlich noch nicht allwissend, aber doch zumindest schlauer geworden. Es war gut und klug, dass sowohl die Gutachter, die einen Verkauf des Teils des UKSH, das für die Krankenversorgung zuständig ist, befürworten als auch die Leitung des UKSH, die Strukturen ändern will und eher von Fall zu Fall mit privaten Partnern zusammenarbeiten möchte, zu Wort gekommen sind. Ich will nicht verhehlen, dass wir einem Verkauf der Krankenversorgung und eine komplette Trennung von Forschung und Lehre auf der einen Seite und Krankenversorgung auf der anderen Seite sehr kritisch sehen. Derzeit sehen wir überhaupt keinen Anlass über einen Verkauf nachzudenken.

Was war der Grund, warum überhaupt über einen Verkauf nachgedacht wurde? Grund war hauptsächlich, dass der Haushalt des Landes saniert, Ausgaben des Landes reduziert und der Investitionsstau beim UKSH aufgehoben werden sollte. Die medizinische Versorgung stand zumindest in der öffentlichen Diskussion im Hintergrund. Alle haben festgestellt, dass die wirtschaftliche Entwicklung des UKSH von vielen Parametern abhängig ist, die heute noch nicht vorhersehbar sind. Die Grünen nennen in ihrem Antrag beispielsweise den Basisfallwert, von dem wir alle sagen, dass er zu niedrig ist. Und man könnte ohne Schwierigkeiten weitere Parameter hinzufügen. Zum Beispiel die Tarifentwicklung, deren neueste Auswirkungen im Verkaufsgutachten noch nicht berücksichtigt sind; die Gewinnerwartung, die mögliche Investoren haben; oder auch mögliche strategische Partnerschaften mit Portalkliniken, die man eingehen will und die man nicht unbedingt kaufen und privatisieren muss. Deshalb ist es schwierig sich anhand der Zahlen, die derzeit ermittelt wurden, ein vernünftiges Bild zu machen.

Inwieweit sich die hohen Verkaufserlöse realisieren lassen, die Wirtschaftsminister Austermann anstrebt, ist höchst fraglich. In der Ausschusssitzung sprach er von Einnahmen, die höher liegen sollen, als beim Verkauf des Klinikums Gießen/Marburg – also über 112 Millionen Euro. Die kaufmännische Geschäftsleitung widersprach dem und schätzt die maximalen Einnahmen auf höchstens einen kleinen zweistelligen Millionenbetrag. Ist die Einnahme wirklich so klein, so wird das Haushaltsziel glatt verfehlt. Ist die Einnahme aber wirklich so groß, wie Herr Austermann sagt, dann gibt es keinen Grund ein so wertvolles Klinikum zu verkaufen. Dann sollte man es lieber weiterentwickeln und selber das Geld verdienen.

Die Ausgaben des Landes können übrigens auch bei einem kompletten Verkauf nicht auf Null gefahren werden. In der Anhörung wurde deutlich, dass 40 bis 60 Prozent der Investitionskosten auch bei einer Holding-Lösung immer noch vom Bund und vom Land in Form von Zuschüssen zu tragen wären. Das heißt, auch bei einer Holding-Lösung wäre das Land immer noch an den Kosten beteiligt und nur mit Landesgeldern könnte der Investitionsstau abgebaut werden. Allerdings wären die Einflussmöglichkeiten auf das was geschehen soll ungleich geringer, wenn das Klinikum erst einmal verkauft ist.

Und wenn ich über Einflussmöglichkeiten rede, dann meine ich damit, das das Land jetzt noch Vorgaben machen kann, welche Aufgaben das Klinikum erfüllen muss und wie dies zu geschehen hat. Für uns als SSW ist klar, dass das Klinikum weiterhin der Maximalversorgung dienen muss und dass Forschung und Lehre ein integraler Bestandteil diese Angebots sein muss. Natürlich kann man versuchen, die Forschung und Lehre rechnerisch vom Klinikbetrieb zu trennen, aber man wird die Forschung und Lehre nie inhaltlich vom Klinikum trennen können und dürfen. Daher kann unserer Auffassung nach eine Uniklinik nur im Eigentum des Landes weiterhin als das funktionieren, was es sein muss – nämlich als Haus der Maximalversorgung für ganz Schleswig-Holstein. Bei einer Entscheidung über die Zukunft des UKSH wird deshalb für den SSW dieser Aspekt – eine optimale medizinische Versorgung mit einer optimalen Struktur für Forschung und Lehre – im Vordergrund stehen. Darüber hinaus wird es wichtig sein, darauf zu achten, dass die Beschäftigten weiterhin vernünftige Löhne bekommen und Bedingungen vorfinden, die für eine qualitativ hochwertige Arbeit unerlässlich sind. Das schließt ÖPP-Vorhaben, wie sie ja auch vom Vorstand des UKSH angedacht sind, nicht aus, aber diese Vorhaben sind eben gerade auch unter den eben genannten Parametern zu betrachten.

Nun aber noch kurz zum Antrag der Grünen. Wir haben uns ja schon vor einiger Zeit parteiübergreifend für einen einheitlichen Basisfallwert eingesetzt und wir wissen, wie realistisch es ist, dieses Ziel in absehbarer Zeit zu erreichen. Unsere Schwierigkeit mit dem Antrag liegt aber eher im letzten Satz, den man so deuten könnte, dass wenn die Basisfallwerte stimmen, man auch zum Verkauf schreiten kann. Das sehen wir nicht so. Wie schon am Anfang gesagt, sehen wir eigentlich keinen Grund dafür, sich überhaupt mit diesem Gedanken zu befassen.

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